16.20

Abgeordnete Mag. Julia Seidl (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gegenteil von gut ist gut gemeint, sagen wir in Tirol immer, und dieser Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht genau das. Selbstverständlich finden wir, dass es sinnvoll ist, wenn es in den Gemeinden bei Gebührenerhöhungen Zurückhaltung gibt bezie­hungs­weise keine Gebührenerhöhung erfolgt. Natürlich begrüßen wir das, es wäre zur Inflationsbekämpfung sehr sinnvoll. Ich bin selbst Gemeinderätin in einer Stadt, daher ist es mir wirklich wichtig, zu betonen, dass, wenn der Bund sagt, die Gemeinden müssten eine Gebührenbremse einführen, das in irgendeiner Form refundiert werden muss. – So weit, so gut.

Nun ist es für uns aber so, dass der vorliegende Gesetzentwurf, in dem diese 150 Millionen Euro für die Gebührenbremse vorgesehen sind, aus unserer Sicht genau diese Zahlungen eben nicht gewährleistet. Der vorliegende Gesetz­entwurf garantiert eben nicht, dass es zu dieser Gebührenbremse kommt und durch eine Nichterhöhung von Müllgebühren oder Wassergebühren den Bürgerinnen und Bürgern am Ende des Tages mehr in der Geldtasche bleibt. Warum ist das so? – Weil die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes den Ländern obliegt, und verzeihen Sie mir, wenn ich das sage, aber ich vertraue den Ländern und den Fürsten der Finsternis nicht, dass sie das so gestalten, dass das Geld dann wirklich in den Gemeinden ankommt, wie es ankommen soll, und die Gebühren tatsächlich nicht erhöht werden! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Taschner: Sie sind nicht für Subsidiarität?)

Ein weiterer Punkt, den ich zu diesem Gesetzentwurf aber auch noch ansprechen möchte: Wir werden 2026, ein Jahr später, ein riesiges Problem in den Gemeinden bekommen, wenn sich die Gebühren dann wahrscheinlich um 15 Prozent erhöhen, weil man natürlich dieses Geld aus der aktuell diskutierten Förderung nicht mehr bekommt! Da frage ich mich, wie die Gemeinden das machen sollen, dass sie sich hinstellen und ihren Bürger:innen erklären: So, jetzt – also 2026 – müssen wir leider die Gebühren im Ausmaß der Steigerungen des letzten und des vorletzten Jahres erhöhen und in Rechnung stellen. Auf diese Kommunikation der Gemeinden bin ich dann gespannt, wie sie es ihren Bürgerinnen und Bürgern erklären.

Aus unserer Sicht ist es so: Hätten Sie diesen Gesetzentwurf für die Gebühren­bremse gescheit aufgesetzt, und zwar so, dass das wirklich mit Sicherheit bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt, nämlich dass die Gebühren in den Gemeinden nicht erhöht werden, dann hätten wir sogar zugestimmt! (Beifall bei den NEOS.)

16.23

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Taschner. – Bitte sehr.