23.09

Abgeordnete Mag. Bettina Rausch-Amon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde debattieren wir ein Volksbegehren, das durchaus einen interessanten Titel und ein interessantes Anliegen hat. Es geht um die Liveübertragung von Untersuchungsaus­schüssen. Es hat 102 755 Unterstützungserklärungen bekommen, also die Hürde knapp geschafft, aber geschafft. In diesem Sinne: Gratulation und Danke den Initiatorinnen und Initiatoren.

Grundsätzlich haben wir Verständnis für dieses Anliegen, U-Ausschusssitzungen ähnlich wie Plenardebatten live zu übertragen. Was hier im Parlament passiert, besprochen und beschlossen wird, das ist ja im besten und in mehrfachem Sinne im öffentlichen Interesse.

Ich denke, es wäre sicher auch kein Schaden, wenn sich die Öffentlichkeit selbst ein Bild von solchen Befragungen machen könnte, wie es da teilweise zugeht. Die Performance einzelner Nachwuchsstaatsanwältinnen und -staatsanwälte bei den Befragungen von Auskunftspersonen würde die Zuseherinnen und Zuseher wohl doch eher erschrecken – mehr erschrecken als unterhalten. Jedenfalls würde das den Blick auf so manche Debatten komplettieren und objektivieren.

Allerdings trifft bei der Arbeit eines Untersuchungsausschusses, und dazu zählt nun einmal auch die Befragung von Auskunftspersonen, das legitime parla­mentarische Kontrollinteresse auf der einen Seite, und damit auch das Interesse der Öffentlichkeit, darüber zu erfahren, auf zahlreiche grundrechtliche Garantien für die Betroffenen auf der anderen Seite, die der Gesetzgeber – und dazu zählt natürlich auch der Untersuchungsausschuss – mit seinen Abgeord­neten zu beachten hat. Insbesondere denke ich da an den Persönlichkeitsschutz, das Grundrecht auf Datenschutz, ein Recht auf faires Verfahren. Aus meiner Sicht ist jedenfalls zwischen Auskunftspersonen, die mehr oder minder freiwillig die politische Bühne betreten haben, und solchen, die das eben nicht getan haben, ja, tatsächlich auch Personen aus dem privaten Bereich sind, zu unter­scheiden.

Auch bei jenen Personen, die wir der Einfachheit halber Personen des öffent­lichen Interesses nennen können, gibt es meines Erachtens Einschränkungen. Im Rahmen der Befragungen – und viele Kolleg:innen hier im Haus haben langjährige Erfahrung damit – kann es zu Eingriffen in Persönlichkeitsrechte, auch in die Rechte Dritter, die sich dagegen gar nicht wehren können, kommen. Wird die Befragung live übertragen, so können diese Eingriffe gar nicht verhindert werden, ganz nach dem Motto: Was gesagt ist, ist gesagt. Diese laufenden Eingriffe in Grundrechte Dritter auch unter dem Deckmantel der Immunität dann live über den Globus zu verbreiten, das ist für mich ehrlich gesagt schwer vorstellbar, auch aufgrund der Erfahrungen der Vergan­gen­heit.

Das parlamentarische Kontrollrecht wiegt also schwer, auch das Interesse der Öffentlichkeit ist zu beachten, aber auf der anderen Seite gibt es eben Grund- und Persönlichkeitsrechte. Wie es gelingen soll, da eventuell auch noch den Datenschutz mit unter einen Hut zu bringen, das erschließt sich mir noch nicht.

Zusammenfassend also von meiner Fraktion, vonseiten der Volkspartei: natürlich grundsätzliches Interesse am Gegenstand des Volksbegehrens, grundsätzliche Gesprächsbereitschaft auch zu öffentlichen Übertragungen, aber angesichts der genannten Interessenkonflikte eine Menge Gesprächsbedarf, den es da jedenfalls noch gibt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.12

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte sehr.