23.17

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Ich mag zu später Stunde die Initiatoren des Volksbegehrens nicht frühzeitig ent­täuschen, aber wer der Rede von Kollegin Rausch zugehört hat, hat gemerkt, dass der Abwehrkampf der ÖVP gegen Transparenz, gegen Öffentlichkeit von Informationen, die auch den Bürgerinnen und Bürgern zustehen würden, hier munter fortgesetzt wird.

Es fängt damit an, dass Frau Kollegin Rausch-Amon gesagt hat, es besteht Gesprächsbereitschaft der ÖVP. Wir versuchen seit sehr vielen Monaten, über eine Änderung der Geschäftsordnung, insbesondere auf die Untersuchungs­ausschüsse zielend und die Öffentlichkeit der Untersuchungsausschüsse zielend, zu diskutieren. Die Gesprächsbereitschaft hört meistens bei einer Fraktion hier im Haus auf, und das ist die ÖVP.

Das zweite Argument, das vorgeschoben wurde, ist der Persönlichkeitsschutz von Auskunftspersonen, die nicht Personen des öffentlichen Interesses sind. Ja, selbstverständlich müssen die Interessen dieser Personen gewahrt werden. Es gibt einen Antrag von uns NEOS hier im Haus, der explizit vorsieht, dass die öffentliche Übertragung der Befragung nur von Personen des öffentlichen Inter­esses stattfinden soll und eben nicht von Menschen, die auf Mitarbeiter:in­nenebene in Kabinetten und dergleichen arbeiten.

Das Dritte ist meiner Meinung nach auch ein vorgeschobenes Argument, aber vielleicht diskutieren wir es nachher noch: der Persönlichkeitsschutz von Personen, die sowieso Personen des öffentlichen Interesses sind. Selbstver­ständlich haben auch die ein Recht auf Persönlichkeitsschutz – ich bin studierter Verfassungsjurist, mir ist das sehr wohl bewusst –, aber zu sagen, man darf deswegen keine öffentliche Übertragung des Untersuchungsausschusses machen, wäre genauso, wie wenn man sagt, wir dürfen die Sitzungen des Nationalrates nicht öffentlich übertragen, weil ja ein Abgeordneter, zum Beispiel ich, etwas sagen könnte, das gegen die Persönlichkeitsrechte eines Regie­rungs­mitglieds verstößt. – Dieses Argument halte ich nicht für sonderlich sinnvoll. Auch da gibt es übrigens Möglichkeiten: Man kann das zeitversetzt machen – und, und, und.

Meine Fraktion ist davon überzeugt, wie im Übrigen drei andere Fraktionen hier im Haus, dass die Bürgerinnen und Bürger auch ein Recht darauf haben, öffentlich dabei zuzusehen, was in insbesondere Untersuchungsausschüssen – wie überhaupt auch in allen anderen Ausschüssen, wie ich glaube – passiert.

Gerade nach den Erfahrungen des letzten Untersuchungsausschusses – den langen Ablenkungsmanövern von diversen ÖVP-Regierungsmitgliedern – ist es, glaube ich, endgültig an der Zeit, dass wir Untersuchungsausschüsse so rasch wie möglich öffentlich machen. (Beifall bei den NEOS.)

23.20

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.