15.46

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, es wird jetzt für die Grenzpendler nach Deutschland ein bisschen besser, aber eben nur ein bisschen. Ich finde, das muss man sagen: Das Problem, das die Grenzpendler haben, ist nicht gelöst. Es kann leider weiterhin passieren, dass die Wohnung des Grenzpendlers vom Finanzamt zur Betriebsstätte erklärt wird.

Was weg ist, ist die 45-Tage-Frist, aber es gibt immer noch eine 25-Prozent-Grenze bei der Arbeitszeit, die man im Homeoffice verbringen darf. Also sehen wir, dass bei zwei Tagen pro Woche der Betreffende schon darüber ist. Das Finanzamt würde sich dann auch anschauen, ob der Arbeitgeber die Tätigkeit im Homeoffice verlangt hat oder nicht.

Jetzt gibt es eine Situation der Rechtsunsicherheit. Für wen? – Nicht nur für den österreichischen Steuerpflichtigen, der in Deutschland arbeitet, sondern auch für das deutsche Unternehmen, das ja überhaupt keine Lust hat, in Österreich auf einmal eine Betriebsstätte zu haben. Die sagen dann zu dem Mitarbeiter: Nein, dieses Risiko gehe ich gar nicht ein! Du machst mir kein Homeoffice, sondern du rückst ins Büro ein!

Damit produzieren wir zusätzlichen Verkehr, indem Leute in die Firma fahren, anstatt im Homeoffice zu verbleiben. Das – so habe ich vor ganz wenigen Tagen aus dem Finanzministerium eine Auskunft bekommen – werde auf EU- und auf OECD-Ebene noch verhandelt. – Ja eh, da sind wir einer von mehreren Spielern.

Nach meinem Informationsstand hat Deutschland das mit Belgien und Frankreich aber jeweils bilateral geklärt. Dann werden wir das hoffentlich auch mit Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und mit unseren anderen Nachbarstaaten zusammenbringen. Das ist mühsame Arbeit für die Mitarbeiter im Finanzministerium, aber es geht um die Menschen, die Steuern zahlen. Denen wollen wir ja keine Prügel zwischen die Beine werfen.

Inzwischen konnte nämlich erreicht werden, dass im Bereich der Sozialversiche­rung Grenzpendeln okay ist, wenn man bis zu 49,9 Prozent im Homeoffice arbeitet. Bei der Steuer gilt das nicht. Es versteht doch kein Mensch mehr, dass bei der Sozialversicherung 49,9 Prozent und bei der Steuer 25 Prozent okay sind. Das muss doch übereinstimmen.

Also bitte ich den Herrn Staatssekretär und seine Leute im Finanzministerium, der Geschichte so nachzugehen, dass für die Betriebe im Ausland, die österreichische Mitarbeiter beschäftigen, und für die österreichischen Erwerbs­tätigen, die einen Arbeitgeber im Ausland haben, Rechtssicherheit besteht. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

15.49

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Andreas Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.