16.23

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben im letzten Tagesordnungspunkt schon ein bisschen etwas dazu gehört. Was wir hier heute verabschieden wollen, ist ein Gesetz, mit dem endlich der Begriff Kinderpornografie aus dem Strafgesetzbuch ausscheidet. Ein Begriff, der nicht das widerspiegelt, was tatsächlich dahintersteckt, nämlich entsetzliches Leid, das Kindern angetan wird.

Um das zu unterstreichen, werden die Bestimmungen dazu geändert. Es werden die Strafen, die dafür vorgesehen sind, entschieden erhöht. Das ist wichtig, denn in den Strafen spiegelt sich der Unwert wider, den die Gesellschaft einer Straftat zumisst. Die Vergewaltigung von Kindern, Kinder diesem schrecklichen Leid auszusetzen – es gibt, glaube ich, nichts Schlimmeres und wir als Gesellschaft können uns nichts Schlimmeres vorstellen als diese Verbrechen. Das Bildmaterial, das davon angefertigt wird, das Bildmaterial, das diesen Missbrauch immer und immer wiederholt, dieses Bildmaterial muss ebenso unter strenge Strafe gestellt werden.

Wir haben da mehrfache Abstufungen gemacht. Einerseits gibt es jetzt dieses Grunddelikt. Wir haben aber aus unterschiedlichen Gründen auch mehrere Qualifikationen für dieses Delikt eingeführt. Es gibt strengere Strafen dafür, wenn es besonders junge Kinder betrifft, nämlich unmündige Minderjährige, und es gibt besonders strenge Strafen oder es ist ein besonders hoher Strafrahmen vorgesehen, wenn sehr viel Material bei einem Täter oder bei einer Täterin gefunden wird. Das ist richtig so, und das ist sehr wichtig!

Was aber genauso wichtig ist: Die Regelung über die Tätigkeitsverbote wird angepasst. Die Regelung über die Tätigkeitsverbote hat bisher immer nur bedeutet, dass Täter, die mit Kindern arbeiten, das nicht mehr tun dürfen, wenn sie Taten begehen. In Wirklichkeit ist es aber wichtig, dass kein Täter mehr mit Kindern arbeiten darf und deshalb haben wir diese Tätigkeitsverbote ausgeweitet.

Was ebenfalls wichtig ist: Wir haben im Zusammenhang mit diesem Gesetz auch einen sehr, sehr großen Fokus auf den Präventionsbereich gelegt. In diesem Zusammenhalt werden wir es schaffen, dass wir wirklich Verbesserungen für die Kinder erreichen können, denn – und das wissen wir alle – Strafen alleine, Strafdrohungen halten niemanden davon ab, ein Verbrechen zu begehen, schon gar nicht ein Verbrechen, das sich auf einer Gefühlsebene, auf einer Lustebene abspielt. Da helfen Strafdrohungen nichts, denn man hat keine Strafdrohung im Kopf, wenn man das Verbrechen begeht. Was aber schon hilft und was Täter durchaus abschreckt, vor allem dann, wenn sie alleine vor einem Computer sitzen, ist, dass sie wissen, sie werden erwischt werden, und wenn sie erwischt werden, dann gibt es rasch ein Verfahren und rasch eine Bestrafung.

Deshalb werden auch die Ermittlungsmaßnahmen und die Mittel für die ermittelnden Beamten und für die ermittelnden Staatsanwaltschaften massiv erhöht und gestärkt. Denn nur im Zusammenhalt von diesem gesamten Maßnahmenpaket können wir es schaffen, unsere Kinder besser zu schützen. Das ist das Wichtigste, denn keinem Kind darf Leid zugefügt werden! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.27

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yildirim. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.