19.57

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Wir haben uns heute am Nachmittag schon ausführlich mit Kinderschutz beschäftigt. Wir haben schon von der bundesweiten Kampagne zum Thema, die es geben soll, gehört, auch von den vielfältigen Aktivitäten der Justizministerin, und ich freue mich, jetzt sagen zu können, dass wir auch im Bildungsbereich ganz vorne mit dabei sind. Das Gesetz, um das es hier heute geht, sieht verpflichtende Kinderschutzkonzepte an den Schulen vor. – Das ist gut, das ist wichtig, und ich umreiße in ein paar Worten, warum.

Erster Punkt: Gewaltprävention fängt an, lange bevor etwas passiert. Gewaltprävention beginnt mit Bewusstsein. Kinder müssen ihre Rechte kennen. Kinder müssen wissen, dass Gewalt nicht normal ist, dass man sich dagegen wehren kann und dass man Unterstützung bekommt.

Dabei ist wichtig – zweiter Punkt –, dass wir einen breiten Gewaltbegriff haben. Selbstverständlich umfasst der nicht nur körperliche und sexualisierte Gewalt, wie das oft in den Medien dargestellt wird, sondern auch psychische Gewalt – das ist ganz zentral –, Dinge wie Mobbing, Erniedrigung, Bloßstellung, systematische Diskriminierung oder Ausgrenzung. Psychische Gewalt tut auch weh und kann auch Kinder zerstören und muss verhindert und sofort geahndet werden, und zwar – wie es Kollege Marchetti gesagt hat – sowohl dann, wenn sie unter Gleichaltrigen passiert, als auch dann, wenn sie zwischen Kindern und Erwachsenen passiert.

Dritter Punkt: Kinderschutz kann man nicht einfach von oben verordnen. Diese Konzepte soll man nicht in den Schaukasten hängen, sie müssen gemeinsam am Standort entwickelt werden – und zwar tatsächlich unter Beteiligung von allen: Kindern, Lehrkräften, Eltern. Die müssen gemeinsam analysieren: Wo fühlen wir uns wohl, wo fühlen wir uns unwohl? Wie kommunizieren wir miteinander und welche Regeln wollen wir uns selber geben? – Diese gemeinsame Nachdenkarbeit ist schon ein wesentlicher Teil der Präventionsarbeit. Das ist nicht, wie es Kollege Oxonitsch genannt hat, ein Auslagern, sondern das ist der Kernbegriff von Partizipation. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)

Man darf – viertens – die Schulen und die Kinder mit dieser Aufgabe jetzt natürlich nicht alleinlassen. Es braucht Anleitung, Leitfäden, Unterstützung – zum Beispiel Workshops oder auch einen Schwerpunkt bei der Lehrer:innenfortbildung. Das ist sehr wichtig, und alles das wird es geben.

Fünftens braucht es dafür selbstverständlich auch Expertise von außen, nämlich von Kinderschutzeinrichtungen und NGOs, die ich hier ausdrücklich erwähnen und denen ich danken möchte. Sie waren in diesen Gesetzwerdungsprozess ausgiebig eingebunden und werden auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen, denn wir brauchen sie unbedingt.

In diesem Sinn: Kinder haben Rechte, Kinder brauchen Schutz. Ich freue mich über den breiten Konsens, den wir in dieser Frage zusammengebracht haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.00

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte.