20.04.16

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herzlichen Dank, es ist zur Bedeutung des Kinderschutzes schon sehr viel gesagt worden und ich brauche das nicht noch einmal zu wiederholen. Es muss uns allen ein Anliegen sein, die Schulen zu einem wirklich sicheren Ort zu machen, an dem sich die Kinder und Jugendlichen geschützt aufhalten können, indem wir alles dafür tun, dass sie keiner Form von Gewalt – physischer, psychischer und vor allem sexualisierter Gewalt – ausgesetzt sind.

Dafür brauchen wir auch entsprechende Kinderschutzkonzepte, dafür brauchen wir entsprechende Prozesse, um sicherzustellen, dass wir alles dafür tun, damit es zu keiner wie auch immer gearteten Gewalt kommt, und wir, wenn Missbrauchsfälle oder wenn Gewalt jeglicher Art passiert, entsprechende Maßnahmen setzen können. Das, wo wir mit diesem Konzept ansetzen, ist, einen Prozess zur Verfügung zu stellen. Es geht nicht darum, Geld für psychosoziale Unterstützung zur Verfügung zu stellen, denn dafür gibt es die entsprechenden Betreuungsangebote, dafür gibt es die entsprechenden Unterstützungsangebote mit Gemeinsam sicher aus der Krise und so weiter. Da gibt es auch die Möglichkeiten und natürlich die Ressourcen, dass die Kinder dann auch durch schulpsychologisches Unterstützungspersonal betreut werden.

Das, was wir da zur Verfügung stellen, ist ein entsprechender Prozess. Es tut mir leid, dass das manche von Ihnen einfach nicht verstehen wollen. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Ich darf das noch einmal am Beispiel der Wirkungsfolgenabschätzung erklären. Man kann eine Wirkungsfolgenabschätzung nicht von allen potenziell Betroffenen aus angehen. Das würde nämlich bedeuten, dass Sie bei jeder Reform im Strafrecht von der Zahl der potenziellen Opfer ausgehen und dann jedes Mal neun Millionen Österreicherinnen und Österreicher als Fallzahl hätten. (Abg. Shetty: Das ist ja absurd!) Das ist nicht der Fall. Da ist das genauso. Man muss von der Zahl von möglichen Fällen ausgehen, von der Zahl von möglichen Opfern, aber nicht von allen Schülerinnen und Schülern. Das ist, denke ich, ja durchaus auch verständlich.

Was die Bürokratie angeht: Es geht darum, dass ein Mal ein entsprechendes Konzept erstellt wird, und es geht darum, dass dieses Konzept zur Verfügung steht, falls es einen Fall gibt. Wir wollen hoffen, dass es sehr, sehr wenige Fälle geben wird (Zwischenruf des Abg. Oxonitsch), aber für diese Anlassfälle greift dann ein entsprechendes Konzept, und es braucht nicht extra Werteinheiten. Wenn Sie von Bürokratie sprechen: Das, was Sie verlangen, bedeutet, Werteinheiten für das Erstellen eines Konzeptes für Bereitschaftsdienste, die hoffentlich nie zum Einsatz kommen, zur Verfügung zu stellen. (Abg. Shetty: Na hoffentlich nie zum Einsatz kommen?)

Wenn, dann wird das mit einer solchen Idee bürokratisch. Sie wären die Ersten, die uns vorwerfen würden, dass wir irgendwo unnötig Geld verschwenden und das Geld nicht dort ankommt, wo es gebraucht wird, nämlich bei den ganz konkreten Unterstützungsmaßnahmen durch die entsprechende psychologische Betreuung, wenn es Einsatzfälle gibt.

Deshalb weise ich auch die „Elfenbeinturmmentalität“ von mir. Wenn Sie in die Schulen gehen, wenn Sie mit Lehrerinnen und Lehrern sprechen, dann merken Sie, wo der Schuh drückt, dann merken Sie, dass die Lehrerinnen und Lehrer sehr wohl wissen, dass es entsprechende Rahmenbedingungen braucht, dass es entsprechende Konzepte braucht, aber dass alle hoffen, dass sie nie zum Einsatz kommen, dass es keine ständigen Bereitschaftsteams sein werden.

Das, was wir brauchen, ist ein entsprechender Rahmen, damit auch die Kinder- und Jugendschutzorganisationen zum Einsatz kommen können. Seitens dieser Organisationen gibt es andere Sicherheitsnetze, die dann zum Einsatz kommen. Das, was wir machen, ist, diesen ersten Prozess sicherzustellen, dass der Kinderschutz greifen kann – und dafür bitte ich noch einmal um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.08

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag. Romana Deckenbacher. – Bitte, Frau Abgeordnete.