4. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2206 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz geändert wird (2221 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Nun kommen wir zum 4. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Martin Engelberg. – Bitte.