17.48

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Außenminister! Hohes Haus! Ja, von wirklich sehr, sehr, sehr viel Geld, nämlich über 14,5 Milliarden Euro, die die Cofag ausbezahlt hat, hin zu deutlich weniger Geld, nämlich der Entwicklungszusammenarbeit Österreichs. Wir sprechen über Frauenrechte in Afghanistan.

Da gibt es gar nicht viel zu sagen, denn es gibt die Frauenrechte in Afghanistan schlichtweg nicht mehr. Mädchen dürfen keine weiterführenden Schulen besuchen, Frauen wird der Zugang zur Universität verwehrt, aber ohne Bildung steigt das Risiko für Mädchen, ausgebeutet zu werden, missbraucht zu werden und zu früh verheiratet zu werden.

Jetzt haben wir im Ausschuss einen Antrag, einen Allparteienantrag beschlossen, auch schon besprochen, in dem es darum geht, dass wir Solidarität mit den Frauen in Afghanistan zeigen wollen. Ich glaube, dass man diesen Antrag jetzt nicht noch im Detail sezieren muss, weil ich denke, dass wir alle heute diesem Antrag zustimmen werden.

Wir hatten auch eine gute Diskussion im EZA-Unterausschuss, die ich jetzt gerne hier ins Plenum reinholen würde, nämlich: Wo, wann und unter welchen Umständen soll denn eigentlich Österreich Entwicklungszusammenarbeit leisten? Soll es Konditionalitäten geben?

Wir NEOS haben da ja auch schon einige Anträge eingebracht, in denen es um Evaluierung oder Aussetzung von Entwicklungszusammenarbeitsgeldern ging, zum Beispiel dann, wenn Demokratiebewegungen einfach niedergeprügelt werden, wie in Uganda, oder wenn Bürgerkrieg herrscht, wie beispielsweise in Äthiopien.

Da haben Sie, Herr Minister, diese Anträge dann immer abgelehnt, mit einem durchaus validen Argument. Ich darf es zusammenfassen, wenn das für Sie in Ordnung ist. Ihre Argumentation war: Wenn wir Entwicklungszusammenarbeit in diesen Ländern aussetzen, dann trifft es die Ärmsten und nicht die Regime, und deshalb müssen wir weiterhin Entwicklungszusammenarbeit in dieser Form leisten.

Es gibt aber auch das Gegenargument, das ebenso valide ist und das besagt: Wenn wir Entwicklungszusammenarbeit in Ländern leisten, wo Regime herrschen, die Menschenrechte mit den Füßen treten, dann hat das zur Folge, dass wir eigentlich über die Bande diese Regime auch stützen, weil sie dann ja nicht ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommen müssen, beispielsweise die Bildungsinstitutionen aufzubauen oder für Krankenhäuser zu sorgen, sondern das machen ja wir. So haben diese Regime dann die Möglichkeit, beispielsweise in Waffen zu investieren und diese wiederum gegen ihre eigene Bevölkerung zu richten. – Sie sehen, beide Argumente haben etwas für sich, aber genau darüber müssen wir sprechen.

Sie haben dann im EZA-Unterausschuss gesagt, dass Afghanistan jetzt klar eine rote Linie überschritten hat und wir dort keine Projekte mehr machen. Jetzt kann man darüber debattieren, ob die Regierung in Äthiopien während des Bürgerkriegs wirklich besser war als die Taliban in Afghanistan. In Äthiopien aber haben wir weitergearbeitet und haben dort den Menschen weiter geholfen, obwohl Teile des Landes abgeschnitten waren, nämlich von der Regierung, und auch Menschen, die Hilfe gebraucht haben, eben keine Hilfe bekommen haben.

Jetzt, nach diesem schrecklichen Terrorangriff auf Israel, haben wir genau das Gegenteil gemacht, nämlich sofort die Unterstützungen für Palästina eingestellt. Das war auch richtig und wichtig. Was ich mir aber wünschen würde, ist ein Kriterienkatalog und dass wir darüber sprechen, nach welchen Kriterien wir eigentlich Entwicklungszusammenarbeit leisten, wann wir diese einstellen, wie lange wir diese einstellen und warum wir diese einstellen, und nicht, dass es dann auf Ihr Mitgefühl oder mein Schuldgefühl oder das Gefühl von irgendjemand anderem ankommt. Wir brauchen einfach klare Kriterien und einen klaren Kompass, wann und warum wir Arbeit leisten und wann nicht. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Yildirim.)

17.52

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic. – Bitte.