21.22

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wundert mich nicht, dass Kollege Kassegger nicht dabei ist und dass wir da natürlich unterschiedliche Ansichten haben. Ich glaube trotzdem, dass uns die Diversifizierung etwas bringt (Abg. Kassegger: Glaub’ ich nicht!), weil es ja auch eine Frage des Risikomanagements ist. Wir haben im letzten Winter erlebt, was es bedeutet, wenn kein Gas aus einer gewissen Region kommt. Deshalb denke ich, dass wir da auf dem richtigen Weg sind, denn eine der größten Herausforderungen sind die sichere Energieversorgung und damit verbunden auch eine gewisse Transparenz, und das bilden wir mit diesem Gesetzentwurf ab.

Wie ich in der Vorbereitung gesehen habe, gehen wir eben nicht den deutschen Weg des – wie es zuletzt Ifo-Chef Clemens Fuest genannt hat – Hochrisikoprojektes Energiewende, indem wir wichtige Infrastruktur abbauen und eine neue errichten, ohne zu wissen, ob es funktioniert. Wir setzen stattdessen auf eine praxisorientierte Energiewende. Darum haben wir auch bei diesem Antrag die Themen Versorgungssicherheit, Verlängerung der strategischen Gasreserve und mehr Transparenz für den Kunden im Fokus.

Wie sieht das ganz konkret aus? – Erstens soll zunächst der schon bisher gültige Versorgungsstandard für den geschützten Kundenbereich – Kollege Kassegger hat es ja schon erwähnt: das sind die Haushalte, die öffentlichen Einrichtungen, die Spitäler – ausgeweitet werden. (Abg. Kassegger: Na eben nicht! Wenn es gutes Gas ist, dann wird es nicht ausgeweitet!) Die Gasversorger sollen also verpflichtet werden, die Versorgung dieser geschützten Kunden auf 45 Tage abzusichern – bisher waren es 30 Tage. Der Zeitraum von 30 Tagen gilt allerdings nicht für diejenigen Versorger, die nachweisen können, dass ausschließlich nicht russisches Gas vorgehalten wird. (Abg. Kassegger – erheitert –: Da müssen Sie selber lachen!)

Zweitens verlängern wir die von der Bundesregierung geschaffene strategische Gasreserve von 20 Terawattstunden bis April 2026.

Drittens gibt es mehr Transparenz für den Kunden, und ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Punkt: Zukünftig müssen die Versorger die Kunden darüber informieren, dass es einen Tarifkalkulator bei der E-Control gibt, welche Wechselmöglichkeiten es gibt, und die Rabatte und möglichen Vorteile sollen sofort und nicht erst bei der Jahresabrechnung ersichtlich sein.

Viertens bereiten wir parallel zum Gaswirtschaftsgesetz auch eine Änderung im ElWOG vor, nämlich die Einführung einer Verpflichtung zur Vorhaltung von Gasmengen für Stromerzeugungsanlagen, sogenannten KWK-Anlagen, ebenfalls mit 45 Tagen. (Abg. Kassegger: Außer es ist gutes Gas!) Ich will das gar nicht lang ausführen, es bedeutet kurzum, dass die Kraftwerke, die Strom aus Erdgas erzeugen und die bis dato ausgenommen waren, in Zukunft ebenfalls Gasmengen vorhalten müssen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.) – Das war zu früh, danke.

Meine Damen und Herren, Sie sehen also, wir tun etwas für die Versorgungssicherheit und Transparenz, damit unser Standort auch weiterhin sichere Energieversorgung hat. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.26

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.