18.19

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Stögmüller, ein wahrscheinlich in stiller Nacht und heimlich abgelöstes Plakat, das Sie irgendwo aufgelöst auf­gefunden haben (Abg. Stögmüller: ... die SPÖ fragen!), ist noch kein Sicher­heitskonzept – so viel einmal zur grundsätzlichen Darstellung. (Abg. Stögmüller: Ah, wollt ihr nicht zur Türkei?)

Nur zu Ihrer Information: Die von Ihnen so sehr verteufelte berittene Polizei ist von den 27 EU-Staaten in 21 Ländern Standard – nur damit wir wissen, wovon wir reden. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Das ist also nicht irgendeine Kickl-Idee, das ist Polizeistandard in der EU. So schaut es aus.

Herr Kollege Köllner! Mag sein, dass Sie eine klare Linie zur EU haben, nur: Asylrouten für einen Zuzug innerhalb Europas, die ungehindert zu uns nach Österreich führen, na, das ist auch etwas anderes, als das, was ich hier in diesem Staat eigentlich haben möchte. (Beifall bei der FPÖ.)

Kommen wir aber zurück zum Budget: Der vorliegende Budgetentwurf ist die klare Darstellung des Unterschiedes zwischen Schein und Sein.

Planstellensituation, Herr Innenminister: Wir haben jede Menge Projekte – DSN, LSE, Bundespolizei, Kriminalreform –, aber keine Planstellen. So schaut es aus. Sie sagen jetzt: Ja, ich will über Planstellen und Arbeitsplätze diskutieren!, aber die Planstelle ist die Grundlage für die Bezahlung. So schaut es aus.

Da können wir jetzt akademisch herumdiskutieren, ob man den Kopf zählt oder quasi die virtuelle Grundlage zur Auszahlung, Fakt ist: Ohne diese virtuelle Grundlage, die Planstelle, gibt es keinen Mehrwert bei der Polizei.

Rekrutierungsmaßnahmen: Da wurde der ehemalige Innenminister Kickl schon öfters gescholten. Tatsache ist aber, dass er in seiner Zeit ein Alltimehigh bei den Rekrutierungsmaßnahmen, nämlich knapp 10 000 Rekrutierungen in ei­nem Jahr, zusammengebracht hat.

Momentan sind wir bei 4 000 nach einem absoluten Tiefststand vom letzten Jahr (Rufe bei der FPÖ: Oje!) von knapp 3 000. Es ist ja schön, dass die Tendenz wieder nach oben geht, wir brauchen auch jeden Polizisten und jede Polizistin, aber so überragend sind da die Darstellungen nach außen auch nicht.

Das Gustostückerl von Kollegen Bürstmayr ist die Diffamierungs- und Vernade­rungsstelle, eine Idee der Grünen, von Ihnen leider umgesetzt. Dann kön­nen die Klimakleber und die Ökoterroristen gleich direkt bei Ihnen, Herr Minis­ter, beim Innenministerium vorstellig werden und Beschwerde gegen die Polizei erheben.

Das ist der Maßnahmenkatalog, den Sie uns da vorlegen? – Das ist nicht wert­schätzend, das ist nicht anerkennend. Während wir hier diskutieren, ver­zweifeln die Kollegen an der Basis an einer viel zu hohen Personalnot, an Über­stundendiensten, die kaum mehr zu leisten sind, und an der überborden­den Konfrontationsbereitschaft von gewaltbereiten Asylwerbern und Zuwan­derern. (Abg. Deimek: Das geht sprichwörtlich nicht mehr zusammen!)

Wir stellen uns unter Wertschätzung etwas anderes vor, und darum darf ich abschließend noch einen Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzielle Besserstellung der Exekutive“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die finanzielle Besserstellung der Exekutive vorsieht, indem eine Anhebung des Grundbezuges durch Einrechnung aller pensionsbegründen­den Zulagen und Nebengebühren in das Grundgehalt durchgeführt wird.“

*****

Das ist unsere Antwort hinsichtlich Anerkennung und Wertschätzung.

Ich möchte mich abschließend bei allen Polizistinnen und Polizisten für ihren großartigen Einsatz für dieses Land bedanken und ihnen in Erfüllung ihrer Aufgabe alles Gute wünschen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.23

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert, Mag. Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Finanzielle Besserstellung der Exekutive

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2178 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­voranschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anla­gen (2300 d.B.) – UG 11, in der 239. Sitzung des Nationalrates, am 21. Novem­ber 2023

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA-E 2024) sieht für die UG 11-Inne­res im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,1 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 403,8 Mio. EUR Die Mittel der UG 11 werden primär für die Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit verwendet.

Die Exekutive leistet einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt der Sicherheit für die Bevölkerung. Auch eine hohe Arbeits- und Stundenbelas­tung ist aufgrund personalpolitischer Fehler in der Vergangenheit leider schmerzliche Realität und belastet die Gesundheit und das soziale Umfeld der Beamten. Das Gehalt eines Exekutivbeamten ist im Wesentlichen durch ein Grundgehalt und zahl­reiche Zulagen definiert. Laut „Standard“ vom 29.7.2019 erhalten Polizeischü­ler ein Jahresgehalt von 23.660 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr können schon jähr­liche Gehälter von 28.000 Euro inklusive Zulagen erreicht werden. Das Ein­stiegsgehalt eines Inspektors liegt bei rund 29.400 Euro im Jahr. Zusätzlich werden Zulagen für Gefahr, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtdienste bezahlt. Nach sechs Jahren Dienstzeit ist der Aufstieg zum Revierinspektor möglich, wodurch sich das Gehalt auf mindestens 32.200 Euro pro Jahr erhöht. Im Schnitt liegt das Gehalt eines Streifenpolizisten mit mehrjähriger Erfahrung bei rund 40.000 Euro brutto pro Jahr, mit Zulagen kann es bis 65.000 Euro steigen. Nach insgesamt 21 Dienstjahren können Polizisten zum Gruppeninspektor mit einem Mindestgehalt von 43.400 Euro plus Zulagen befördert werden. Die Zulagen und Nebenge­bühren fallen aber zum Beispiel im Zuge von Krankheiten weg und dadurch wird das Gehalt gekürzt.

Die Exekutive arbeitet täglich unter Einsatz ihrer Gesundheit für uns. Dies soll durch die Anhebung des Grundbezuges durch Einrechnung aller pensionsbegründen­den Zulagen und Nebengebühren in das Grundgehalt gewürdigt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die finanzielle Besserstellung der Exekutive vorsieht, indem eine Anhebung des Grundbezuges durch Einrechnung aller pensionsbegründenden Zulagen und Nebengebühren in das Grundgehalt durchgeführt wird.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Faika El-Nagashi. – Bitte.