18.53

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, es ist tatsächlich eine Freude, auch dieses Jahr wieder über das Justizbudget sprechen zu können, und zwar darüber, dass das Justizbudget seit 2019 kontinuierlich angestiegen ist: seit 2019 mittlerweile um 50 Prozent. Wir sind jetzt bei einem Justizbudget von 800 Millionen Euro, und das ist kein Luxus, das ist nicht irgendwie überausgestattet, sondern das ist tatsächlich das, was es braucht. Auch diese laufenden Erhöhungen hat es gebraucht, weil es zuvor schon ziemlich am Sand war.

Bei diesem Ausbau der Mittel für die Justiz gab es immer zwei Schwerpunkte, die sich durch die vergangenen vier Jahre kontinuierlich durchziehen. Der eine Punkt war die Investition in die Struktur: die Sicherung der Strukturen einerseits vom Personellen her, andererseits auch von den technischen Möglichkeiten her. Da wurde stets darauf geachtet, dass die Justiz gut arbeiten kann, effizient arbeiten kann, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die nötige Ausbildung erhalten und dass es die nötigen Stellen gibt und diese auch besetzt werden können. – Vielen Dank dafür, das ist wirklich wichtig, damit das Justizsystem nachhaltig abgesichert werden und gut arbeiten kann.

Der Blickpunkt wurde zum anderen stets auf die Opfer gelegt. Bei allen Reformen, einerseits beim Ausbau – also bei den Mitteln, die hineingesteckt wurden –, aber auch in der Gesetzgebung, wurde stets darauf geachtet, dass man die Opfer und die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellt. Das ist auch ein sehr wesentlicher Punkt und zieht sich durch die Justizpolitik der letzten vier Jahre wie ein roter Faden.

Insbesondere im Bereich des Gewaltschutzes ist das besonders sichtbar. Wir haben damit bereits mit dem Gesetzespaket gegen Hass im Netz angefangen, da wurden die Opferrechte ausgebaut und massiv gestärkt. Man hat den Schwerpunkt darauf gelegt, dass die Rechtsinstrumente, die wir da schaffen, leicht durchsetzbar sind, dass sie auch für Personen ohne juristische Unterstützung leicht zugänglich sind, dass der Zugang zur Justiz niederschwellig ist und dass schnell Abhilfe geschaffen werden kann.

All diese Punkte waren der Beginn, und im Zusammenhang mit dem Gewaltschutz sieht man bei jedem Paket, das hier verabschiedet wurde, mehr und mehr, wie wichtig in dieser Regierungsperiode der Opferschutz genommen wurde und welcher Fokus darauf gelegt wurde.

Auch jetzt wird mit dem Ausbau der Gewaltambulanzen ein nächster großer Schritt gesetzt, um zu Verurteilungen zu kommen. Es ist nämlich für die Opfer wichtig, dass Beweise gesichert werden. Nur so können Strafverfahren dann auch effizient und bis zum Ende, bis zu einer Verurteilung, durchgeführt werden. Auch dass es erhöhte Mittel für die Ermittlungsbehörden gibt, ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung.

Wichtig ist aber gerade beim Gewaltschutz: Die Gewalt, insbesondere die Gewalt gegen Frauen, beginnt im Kopf, und das ist eine Aufgabe, die uns weiterhin verfolgen wird. Da anzufangen und anzusetzen, das ist die wesentlich schwerere Aufgabe. Verbrechen aufzuklären, wenn sie geschehen sind, ist auch ein Aufwand, aber das kann man noch relativ leicht bewerkstelligen. Verbrechen zu verhindern, bevor sie begangen werden, ist die viel schwierigere Aufgabe, das ist aber die viel wichtigere Aufgabe, um zu verhindern, dass es überhaupt Opfer gibt.

Wir müssen weiter an der Bewusstseinsbildung arbeiten. Ich bin froh, dass darauf in der Ausbildung großes Augenmerk gelegt wurde und dass man die Opfer und auch die potenziellen Opfer darüber aufklärt, wohin sie sich wenden können. Damit dürfen wir alle gemeinsam nie aufhören, das ist unser gemeinsamer Auftrag. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Steinacker.)

18.57

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.