19.07

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Unsere Vorsitzende, Beate Meinl-Reisinger, hat im Zuge der Budgetdebatte ein sehr plastisches Bild geprägt. Sie hat davon gesprochen, dass die Regierung mit diesem Budgetentwurf alle Probleme mit Geld bewirft, und hat auch darauf hingewiesen, und das völlig zu Recht, dass damit natürlich keineswegs alle Probleme gelöst werden.

Was nun das Justizbudget betrifft, ist es ja durchaus erfreulich – und ich stimme da in das Loblied meiner Vorredner ein –, dass es gelungen ist, vieles zu verbessern. Das Budget weist markante Steigerungen auf. Die Planstellen werden noch einmal aufgestockt. Das wird der Qualität der Justiz guttun.

Was ich auch besonders hervorheben will, ist ein großer rechtsstaatlicher Fortschritt: dass jetzt vorgesehen ist, dass es einen Verteidigerkostenersatz im Falle von Freisprüchen oder auch Verfahrenseinstellungen geben wird. Da wird es darauf ankommen, dass wir jetzt sehr zügig die notwendigen legistischen Maßnahmen treffen, damit wir dieses Instrument noch in dieser Legislaturperiode tatsächlich auch in die Wirkung bringen.

Stichwort Legislaturperiode: Sie geht zu Ende. Es ist das letzte Budget, das wir in dieser Gesetzgebungsperiode debattieren. Damit komme ich auch auf die kritische Seite zu sprechen, das, woran man eben sieht, dass es nicht alles löst, wenn man alles nur mit Geld bewirft, wenn nicht tatsächlich auch substanziell in wesentlichen Bereichen gearbeitet wird.

Wenn ich mir das Justizprogramm, den Justizteil des Regierungsprogramms 2020 bis 2024 anschaue, so muss ich doch zum Ergebnis kommen, dass es trotz viel Geldeinsatzes offenbar nicht gelungen ist, sehr wichtige Themen, die sehr wohl im Regierungsprogramm drinnen stehen, umzusetzen, Themen, betreffend die sich ja die beiden Regierungspartner darauf verständigt haben, das umzusetzen.

Beispielsweise ist davon die Rede – und das würde, wenn es gelänge, für die Bevölkerung, die wir hier repräsentieren, wirklich einen sehr großen Mehrwert bringen –, das Verschuldensprinzip im Ehescheidungsrecht endlich zu kübeln. Das steht im Programm – passiert ist da nichts.

Es steht auch drinnen – und auch das anzugehen wäre höchst an der Zeit –, den Zerrüttungszeitraum im Scheidungsrecht zu verkürzen.

Ganz wichtig – da gibt es zwar offenbar einen Vorschlag, den wir aber noch nicht im Detail kennen – wäre eine Neuordnung des Kindschaftsrechts. Da geht es um die Zukunft. Ich darf als Praktiker schon unterstreichen, wie wichtig es ist, ein modernes, ein zeitgemäßes Familienrecht zu haben, und da hinken wir einfach hinterher, ganz zu schweigen vom Verfahren zur Festsetzung des Kindesunterhalts, das oft mehr Schaden als Nutzen anrichtet, weil die Verfahren viel zu kompliziert gestaltet sind und weil es diesbezüglich dringenden Handlungsbedarf gäbe.

Ein weiterer wichtiger Punkt, bei dem die Praxis, die Realität der Menschen, die wir hier vertreten, der Gesetzgebung davonläuft, ist die Frage der Doppelresidenz. Auch das steht im Regierungsprogramm drinnen, wurde aber nicht umgesetzt.

Ich will die Hoffnung nicht ganz aufgeben, dass in den letzten Monaten dieser Legislaturperiode vielleicht das eine oder andere noch passiert – wichtig wäre es. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

19.11

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr.in Alma Zadić zu Wort. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.