10.33

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr National­ratspräsident! Geschätzte Minister! Ich möchte mein Augenmerk heute auf ein Thema lenken, das in Österreich eigentlich schon seit 2011 einen sehr hohen Stellenwert hat, nämlich die Mindestsicherung. Jetzt müssen wir – und auch die Zuhörer – wissen, wie sich diese Mindestsicherung zusammen­setzt. Wenn man heute aus dem Ausland zu uns kommt, dann ist man vier Mo­nate in einer Grundversorgung und wird dann automatisch, wenn über den Asylbescheid nicht negativ beschieden wird, in die Mindestsiche­rung versetzt.

Diese Mindestsicherung ist normalerweise der letzte Auffangposten für die Österreicherinnen und Österreicher, wenn sie ihre Arbeit verloren haben, wenn sie aus der Notstandshilfe entlassen worden sind, damit sie in einem österreichischen Sozialsystem aufgefangen werden.

2011 haben wir dem mittlerweile verstorbenen Rudolf Hundstorfer schon die Warnung mitgegeben: Passen Sie auf, dass Ihnen das nicht aus dem Gefü­ge kommt!, nämlich aus einem einzigen Grund: Diese Mindestsicherung lässt es, um es für alle gleich und allen recht zu machen, auch zu, dass Asylanten und subsidiär Schutzberechtigte reinkommen. Besonders in sozialdemokrati­schen Ländern ist die Situation längst gekippt, sodass nämlich 50 Prozent dieser Mindestsicherung – und das sind 943 Euro im Monat – an diese Perso­nengruppe ausbezahlt werden. Ich sehe da oben Pensionisten und Pen­sionistinnen sitzen: Schauen Sie selbst auf Ihren Zettel, wenn Sie das abrechnen!

943 Euro netto bekommt jeder Asylant oder subsidiär Schutzberechtigte hier in Österreich, wenn er alleine kommt. Wenn er vielleicht jeman­den mitbringt, dann sind wir schon bei 1 200 Euro, und wenn er vielleicht noch seine Kinder mitbringt, dann sind wir – denn die Kinderbeihilfe kriegt er noch extra – bei weit über 2 000 Euro.

Jetzt fragen Sie sich selber, ob dieses System gerecht ist! Daher ein Vorschlag als guter Rat an den Finanzminister: Sie können gleich 500 Millionen Euro weg­nehmen, diese einsparen, denn das ist genau die Summe, die wir den Asylanten und den subsidiär Schutzberechtigten hier in Österreich zahlen. In Wien, in Tirol und in Vorarlberg sind es mehr als 50 Prozent. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zuwande­rungsstopp in den österreichischen Sozialstaat jetzt – ,Österreicher zuerst‘!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte umfasst, und zu einer Gesamtnovellierung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes 2019 führen soll:

Asylwerber und Asylanten bzw. subsidiär Schutzberechtigte sollen grund­sätzlich in der Grundversorgung verbleiben, somit keine Geld-, sondern nur mehr Sachleistungen erhalten.

Gleichzeitig soll für arbeitsfähige Personen aus diesen Personenkreisen eine Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit in ihrem Umfeld bzw. in der Infrastruktur für Asylwerber/Asylanten/Subsidiär Schutzberechtigte eingeführt werden.

Die Grundversorgung endet auch, wenn Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte in den 1. Arbeitsmarkt eintreten, was allerdings nur nach einer positiven sektoralen Arbeitsmarktprüfung erfolgen kann. Für Asylwerber kann es grundsätzlich keinen Eintritt in den Arbeitsmarkt geben.

Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtigten und subsidiär Schutzsuchen­den, die nach einer sektoralen Arbeitsmarktprüfung durch das AMS im 1. Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine festzusetzende Sonderabgabe ihres Einkommens entrichten. Diese Sonderabgabe soll zur Deckung der Verfahrens-, Unterbringungs-, und In­tegrationskosten für die Asylwerber, Asylanten bzw. subsidiär Schutzberech­tigten herangezogen werden.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.36

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Zuwanderungsstopp in den österreichischen Sozialstaat jetzt – „Öster­reicher zuerst“!

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 9) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2178 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bun­desvoranschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 –

BFG 2024) samt Anlagen (2300 d.B.) UG 21 Soziales und Konsumentenschutz, am Mittwoch, dem 22.November 2023

Bereits seit Einführung des österreichischen Mindestsicherungssystems 2011 hat die FPÖ immer wieder vor den Auswirkungen auf unseren Sozialstaat gewarnt. Seit die österreichische Regierung Sozial- und Gesundheitsleistungen auf der ganzen Welt auslobt, kommen auch immer mehr illegale Einwanderer als Wirtschafts- und Sozialmigranten in der Hoffnung auf die soziale Hängematte in unser Land: Personen, die von den Zuwanderungsideologen und Willkommensklatschern von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS als Arbeitsmarktreserve für die österreichische Wirtschaft ausgelobt werden, finden sich häufig – und das über Jahre und oft Jahrzehnte – in der Dauerschleife staatlicher sozialer Stützungen. Gleichzeitig kosten auch die sehr oft von Anfang an zum Scheitern verurteilten sogenannten „Integrations­maßnahmen“ über die Jahre Milliarden Euro. Der österreichische Sozialstaat und die österreichische Gesellschaft sind schon längst überfordert und werden zum Opfer der Masseneinwanderung, die das Heimatrecht und die soziale und kul­turelle Identität Österreichs zerstört.

Die FPÖ hat dies in den vergangenen mehr als zehn Jahren aufgezeigt, etwa 2017 durch den Antrag betreffend „Kostendämpfung bei der Zuwanderung durch Asylwerber und Asylanten im Sozialstaat Österreich“.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_02138/index.shtml

In weiterer Folge wurde das Zuwanderungs-Regime bei der Nationalratswahl 2017 mit deutlicher Mehrheit abgewählt und eine neue Regierung, zusammengesetzt aus FPÖ und ÖVP, hatte sich zu einem der zentralen Ziele gesetzt, sich der Zuwanderungsproblematik anzunehmen und diese final zu lösen – und das sowohl sicherheitspolitisch als auch sozial- und integrationspolitisch. Auf Betreiben der FPÖ wurde deshalb auch 2019 ein „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ des Bundes verabschiedet.

Folgende Ziele wurden hier im § 1 „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ formuliert:

Ziele

§ 1.

1.   Leistungen der Sozialhilfe aus öffentlichen Mitteln sollen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,

2.   integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen und

3.   insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Er­werbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitestmöglich fördern.

Seit dem Regierungsantritt der türkis-grünen Bundesregierung unter den ÖVP-Bundeskanzlern Sebastian Kurz, Dr. Alexander Schallenberg und Karl Nehammer hat man sich davon weitestgehend entfernt und ist nicht mehr bereit, die den Wählerinnen und Wählern 2017versprochene „Wende“ in diesem Bereich auch durchzuziehen. Ganz im Gegenteil, aktuell rühmt sich die grüne Klimaschutzministerin Eleonore Gewessler im Zusammenhang mit der Auszahlung des Klimabonus an Asylwerber und Häftlinge in zynischer Art und Weise sogar damit, dass es ein Entge­genkommen sei, dass es bei diesem Klimabonus als Teuerungsausgleich keine „Weltzuständigkeit“ für die Bezugsberechtigung gebe, da die Kosten ansonsten mehr als 4.000 Milliarden Euro für die österreichischen Steuerzahler betragen würden.

Aktuell stellt sich auf der Grundlage der Statistik Austria-Auswertungen vom Au­gust 2023 für das abgelaufene Jahr 2022 folgende Zusammensetzung der Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher in Österreich dar.

Siehe dazu Mindestsicherungsbezieher/Sozialhilfe 2022

Anzahl der Personen

Jahresdurchschnitt 2022: 189 957 Personen

Gesunken 4,6 % zu 2021

Höhe der Ausgaben

Jahr 2022: 972 Mio. Euro

Gestiegen 0,7 % zu 2021

Durchschnittliche monatliche Leistungshöhe pro Bedarfsgemeinschaft

Jahr 2022:741 Euro

Gestiegen 4,1 % zu 2021

Die Statistik der Mindestsicherung und Sozialhilfe erfasst die im Rahmen der subsidiären Zuständigkeit der Länder und Gemeinden gewährten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs außerhalb stationärer Einrichtungen sowie zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (vor allem in Form der Einbeziehung nicht krankenversicherter Personen in die gesetzliche Krankenversicherung).

Bis 2019 ausschließlich Mindestsicherungsstatistik, setzt sich die Statistik ab 2020 aus den Daten zur Mindestsicherung und zur Sozialhilfe zusammen. Während die Zurverfügungstellung der Mindestsicherungsdaten durch die Bundesländer keine gesetzliche Grundlage hat, liegt mit dem Sozialhilfe-Statistikgesetz infolge des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes eine solche vor.

Bundesland

2017

2018

2019

2020

2021

2022

Burgenland

2 854

2 305

2 195

2 127

2 004

1 817

Kärnten

5 642

4 477

4 303

4 312

3 899

3 389

Niederösterreich

17 394

16 235

16 001

14 542

13 270

11 518

Oberösterreich

14 750

13 309

11 466

9 256

7 562

5 788

Salzburg

9 112

8 642

7 859

7 379

5 977

5 035

Steiermark

18 395

17 463

16 351

16 297

15 192

13 938

Tirol

13 093

12 480

11 519

10 825

10 456

9 598

Vorarlberg

8 091

7 482

6 800

6 117

5 167

4 571

Wien

150150

142571

135 698

136 267

135 648

134303

Insgesamt

239481

224965

212192

207122

199173

189957

Q: STATISTIK AUSTRIA, Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik. Erstellt am 31.08.2023. – Vorarlberg: teilweise fehlende Werte.

Sozialhilfestatistik shs@statistik.gv.at

Allgemeiner Auskunftsdienst

Bundesland

2017

2018

2019

2020

2021

2022

Burgenland

3 941

3 296

3 055

2 753

2 610

2 467

Kärnten

6 521

7 498

7 084

6 630

5 960

5 155

Niederösterreich

28 798

25 620

24 349

22 100

18 816

16 480

Oberösterreich

22 538

20 966

18 041

16 428

12 288

9 186

Salzburg

14 387

13 390

11 947

11 197

9 638

8 173

Steiermark

27 784

25 455

22 904

22 313

21 194

20 002

Tirol

19 406

18 277

16 812

15 680

15 169

13 883

Vorarlberg

13 623

13 180

12 084

10 832

9 854

8 989

Wien

195238

183034

171317

169717

169223

169814

Insgesamt

332236

310716

287593

277650

264752

254149

Q: STATISTIK AUSTRIA, Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik. Erstellt am 31.08.2023.

 

Bundes-

land

Weib-

liche Perso-

nen

Kin-

der

Österrei-

chische Staatsan-

gehörige

Asyl- und subsidiär Schutzbe-

rechtigte

Nicht Erwerbs-

tätige

Personen mit Einkünf-

ten

Burgen-

land

54,6

32,5

69,3

14,3

94,4

51,6

Kärnten

51,8

30,1

57,7

30,4

94,3

46,8

Niederös-

terreich

56,0

37,8

58,8

28,7

91,7

50,7

Oberös-

terreich

55,4

33,8

55,7

31,1

92,9

65,1

Salzburg

52,9

34,5

53,8

32,1

90,1

51,8

Steiermark

53,6

36,8

48,0

31,9

90,8

47,1

Tirol

51,7

44,3

37,9

45,1

85,8

46,3

Vorarlberg

49,8

 

36,0

45,0

 

 

Wien

50,0

34,8

39,7

42,1

91,6

55,4

Insgesamt

51,0

35,5

42,8

39,7

91,4

54,0

Q: STATISTIK AUSTRIA, Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik. Erstellt am 31.08.2023. – Vorarlberg: teilweise fehlende Werte.

Insgesamt (Jahressumme)

Lebensunterhalt und Wohnen (Jahressumme)

Krankenhilfe (Jahressumme)

Durchschnittliche monatliche Leis­tungshöhe pro Be­darfsgemeinschaft

 

Burgenland

8 575 908

7 959 484

616 424

614

Kärnten

17 369 582

16 358 072

1 011 510

667

Niederösterreich

52 812 429

48 779 897

4 032 533

663

Oberösterreich

27 533 706

26 034 058

1 499 649

619

Salzburg

24 656 774

22 965 905

1 690 869

644

Steiermark

69 545 323

65 158 930

4 386 393

814

Tirol

47 069 380

44 340 837

2 728 543

821

Vorarlberg

21 625 115

19 774 636

1 850 479

817

Wien

702 988 197

665 268 163

37 720 034

748

Insgesamt

972 176 415

916 639 982

55 536 433

741

Q: STATISTIK AUSTRIA, Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik. Erstellt am 31.08.2023. – Lebensunterhalt und Wohnen: außerhalb stationärer Einrichtungen. – Krankenhilfe: vor allem Einbezug in die gesetzliche Krankenversicherung. – Durchschnittliche monatliche Leistungshöhe: Leistungsanspruch auf Lebensunterhalt und Wohnen. – Bedarfsgemeinschaft: Einheit für die Leistungsbemessung in der Mindestsicherung/Sozialhilfe, sie kann eine oder mehrere Personen umfassen. Ein Haushalt kann aus mehr als einer Bedarfsgemeinschaft bestehen.

Bundesland

2017

2018

2019

Burgenland

9 715 167

8 411 356

8 647 003

Kärnten

16 828 997

16 021 982

16 439 414

Niederösterreich

67 268 517

67 080 240

67 071 353

Oberösterreich

47 406 895

42 153 440

39 080 019

Salzburg

35 859 173

34 170 914

31 242 002

Steiermark

69 065 201

67 406 560

67 232 471

Tirol

57 525 711

53 131 159

49 040 603

Vorarlberg

35 797 986

31 315 397

27 809 368

Wien

637 963 684

621 351 891

606 578 264

Insgesamt

977 431 333

941 042 939

913 140 497

 

Bundesland

2020

2021

2022

Burgenland

9 112 744

9 077 270

8 575 908

Kärnten

17 503 046

16 991 672

17 369 582

 

Niederösterreich

62 456 840

56 392 437

52 812 429

Oberösterreich

34 604 811

31 186 809

27 533 706

Salzburg

30 569 732

26 117 854

24 656 774

Steiermark

69 667 158

69 651 613

69 545 323

Tirol

47 155 967

48 442 116

47 069 380

Vorarlberg

26 052 066

22 476 920

21 625 115

Wien

662 035 229

685 529 911

702 988 197

Insgesamt

959 157 591

965 866 601

972 176 415

Q: STATISTIK AUSTRIA, Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik. Erstellt am 31.08.2023. – Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs außer­halb stationärer Einrichtungen sowie Krankenhilfe (vor allem Einbezug in die gesetzliche Krankenversicherung).

Die österreichische Mindestsicherung ist längst eine „Ausländersicherung“ geworden. Nur mehr 42,8 Prozent der Bezugsberechtigten waren 2022 österreichische Staatsbürger. Dafür ganze 39,7 Prozent Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte.

In den Bundesländern Wien, Vorarlberg und Tirol sind in der Mindestsicherung mehr Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte als Österreicher im Jahr 2022 zu verzeichnen.

Damit wurde die „Ausländersicherung“ zu einer „Asylantensicherung“. Durch die mangelnde Integrationsfähigkeit und Integrationswilligkeit immer größerer Gruppen von Asylberechtigten, die aus dem Mittleren und Nahen Osten, Afrika und Asien zu uns nach Österreich strömen, steigen die Kosten für den Sozialstaat massiv weiter an und sind tatsächlich unfinanzierbar.

Gleichzeitig steigt die Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Bezahlung von Arbeitslosengeldern, Notstandshilfe, Ersatzzahlungen in die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Mindestsicherung für Zuwanderer, insbesondere auch für Asylwerber und Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte.

Asylwerber sowie Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte sollen grundsätzlich in der Grundversorgung – das heißt ausschließlich Sachleistungen und keine Geldleistungen – bleiben, bis ihr Verfahren abgeschlossen (Asylwerber) und ihr Aufenthalt zu Ende ist.

Gleichzeitig soll für arbeitsfähige Personen aus diesen Personenkreisen eine Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit in ihrem Umfeld bzw. in der Infrastruktur für Asylwerber/Asylberechtigte/Subsidiär Schutzberechtigte eingeführt werden – ohne Entgelt.

Die Grundversorgung endet auch, wenn Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberech­tigte in den 1. Arbeitsmarkt eintreten, was allerdings nur nach einer positiven sektoralen Arbeitsmarktprüfung erfolgen kann. Für Asylwerber kann es grundsätzlich keinen Eintritt in den Arbeitsmarkt geben.

Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtigten und subsidiär Schutzsuchenden, die nach einer sektoralen Arbeitsmarktprüfung durch das AMS im 1. Arbeits­markt eine Beschäftigung finden, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von zehn Prozent ihres Einkommens entrichten. Die Sonder­steuer entfällt dann, wenn sie betragsmäßig einen jährlich festzusetzenden Prozent­satz der durchschnittlichen Verfahrens-, Unterbringungs-, und Integrations­kosten pro Asylwerber, Asylberechtigtem bzw. subsidiär Schutzberechtigte erreicht hat.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte umfasst, und zu einer Gesamt­novellierung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes 2019 führen soll:

Asylwerber und Asylanten bzw. subsidiär Schutzberechtigte sollen grundsätz­lich in der Grundversorgung verbleiben, somit keine Geld-, sondern nur mehr Sach­leistungen erhalten.

Gleichzeitig soll für arbeitsfähige Personen aus diesen Personenkreisen eine Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit in ihrem Umfeld bzw. in der Infrastruktur für Asylwerber/Asylanten/Subsidiär Schutzberechtigte eingeführt werden.

Die Grundversorgung endet auch, wenn Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzbe­rechtigte in den 1. Arbeitsmarkt eintreten, was allerdings nur nach einer posi­tiven sektoralen Arbeitsmarktprüfung erfolgen kann. Für Asylwerber kann es grund­sätzlich keinen Eintritt in den Arbeitsmarkt geben.

Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtigten und subsidiär Schutzsuchenden, die nach einer sektoralen Arbeitsmarktprüfung durch das AMS im 1. Arbeits­markt eine Beschäftigung finden, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine festzusetzende Sonderabgabe ihres Einkommens entrichten. Diese Sonderab­gabe soll zur Deckung der Verfahrens-, Unterbringungs-, und Integrationskosten für die Asylwerber, Asylanten bzw. subsidiär Schutzberechtigten herangezogen werden.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsge­mäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Tanda. – Bitte sehr.