15.49
Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Für den Bereich Land- und Forstwirtschaft sind rund 3 Milliarden Euro für das nächste Jahr zur Auszahlung vorgesehen. Im Vergleich zum Vorjahr sind das rund 130 Millionen Euro mehr. Aber kommt dieses Budget auch bei den Menschen an, die es wirklich dringend brauchen, Herr Minister? (Abg. Eßl: Ja!) Zum Beispiel bei denjenigen, die auf das Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft wirklich angewiesen sind, die kleinteilige Landwirtschaft betreiben, bei den Landwirtinnen und Landwirten, die im Nebenerwerb tätig sind – wir haben ja die Zahlen und die Ergebnisse bereits gehört –, bei den Menschen, die tagtäglich hart arbeiten und schauen müssen, dass sie überhaupt ihre Existenz erhalten können, kommt es bei denjenigen wirklich an?
Der Landwirtschaftsminister wird vor allem im forstwirtschaftlichen Bereich hoch investieren. Es sind rund 100 Millionen Euro zusätzlich im Waldfonds vorgesehen, eine riesige Summe. Umso mehr ist es wichtig, dass dieses Steuergeld der gesamten Gesellschaft zugutekommt. (Beifall bei der SPÖ.)
Sowohl bei der letzten Novelle zum Forstgesetz als auch im Waldfondsgesetz wurde verabsäumt, rechtliche Grundlagen rund um die Förderungen in das Gesetz aufzunehmen. Das sollte aber Grundlage für zulässige Förderungen sein. Von der vielzitierten Transparenz kann aufgrund mehrerer Förderstränge, die aktuell bereits laufen, keine Rede mehr sein, Herr Minister. Ein nachträglicher Bericht ist einfach kein Ersatz für transparente Planungen und Durchführungen.
Klimafitte, artenreiche Wälder sind immens wichtig, gerade in Zeiten des Klimawandels. Als Imkerin frage ich mich natürlich, warum im Zuge der Aufstockung des Waldfonds nicht einfach ein Pestizidverzicht vorgesehen wurde. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Wälder Österreichs sind ein wichtiger Faktor für uns und für unsere nächsten Generationen. Gerade rund um die Klimaerhitzung müssen wir dringend etwas tun. Wir sind auch dafür, dass es Investitionen dahin gehend gibt, aber gewisse Voraussetzungen braucht es dafür. Aus diesem Grund bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „es braucht mehr Transparenz und konkrete Vorgaben für waldbezogenen Förderungen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden im Zusammenhang mit waldbezogenen Förderungen aufgefordert,
- die Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unterkünfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten WaldarbeiterInnen als Fördervoraussetzungen bei sonstiger Aberkennung zu verankern,
- einen Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorzugeben,
- die Förderungen degressiv zu gestalten, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere ForsteigentümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-Großgrundbesitzer,
- eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, damit die Förderempfänger:innen, die entsprechenden Förderbeträge je Maßnahme und der Gesamtbetrag in der Transparenzdatenbank veröffentlicht werden, sowie
- einen jährlichen Bericht an den Nationalrat zu übermitteln, der alle waldbezogenen Förderungen zusammenfasst und Einblick in die jeweiligen Maßnahmen, Verteilung der Fördergelder und ihre Effekte, insbesonders auf den Schutzwald und den Wandel hin zu klimafitten Wäldern, gibt.“
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Werte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, es wird Zeit für mehr Transparenz – stimmt dem zu! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strasser: Das wird schwer! – Abg. Eßl: ... schon jemals eine Forstförderung so abgewickelt?)
15.52
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd,
Genossinnen und Genossen
betreffend es braucht mehr Transparenz und konkretere Vorgaben für waldbezogenen Förderungen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2178 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anlagen (2300 d.B.) UG 42
Die UG 42 enthält Budgetmittel für mehrere Förderstränge für waldbezogene Förderungen.
Im Rahmen der Beschlussfassung des Bundesfinanzgesetzes 2024 soll der Waldfonds eine um 100 Mio. € höhere Dotierung als bisher erhalten und die Geltungsdauer des Gesetzes verlängert werden. Weiters wurde vor Kurzem eine Novelle zum Forstgesetz beschlossen, mit der eine neue Förderschiene zur Schaffung klimafitter Wälder geschaffen wurde. Es wurde allerdings verabsäumt, konkrete Vorgaben für den Fördermittelbezug in das Gesetz aufzunehmen, womit auch hier nicht ausreichend transparent ist, wie die Klimafittness der Wälder in Österreich durch das Forstgesetz konkret erreicht werden soll. Es ist außerdem nicht klar, wie hoch die Fördermittel sind, die auf dieser neuen gesetzlichen Grundlage ausgeschüttet werden sollen.
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sind durch den Bundesminister Förderungen für die Forstwirtschaft vorgesehen, die im Rahmen des GAP-Strategieplanes vergeben werden.
Das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) soll in den Jahren 2024 und 2025 eine Basiszuwendung von 22,5 Millionen Euro jährlich erhalten – eine Steigerung um 28,6 Prozent! In den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz heißt es, dass „die zusätzliche Deckung der Kosten, insbesondere auch zur Erfüllung der zunehmenden notwendigen Forschungsarbeiten, im öffentlichen Interesse erforderlich“ sei. Es wird jedoch nicht darauf eingegangen, welche zunehmenden notwendigen Forschungsarbeiten gemeint sind, und welches öffentliche Interesse angesprochen wird.
Insgesamt fehlt auf Grund der Vielzahl an waldbezogenen Förderungen eine transparente gebündelte Form der Information, wer welche Förderungen auf Grund welcher Maßnahme und welcher Gesamtförderbetrag bezogen wird.
Es kann derzeit etwa nicht umfassend festgestellt werden, welche konkreten gesellschaftlichen Leistungen durch die Förderungen des Waldfonds erbracht wurden, die über die gesetzlichen Bestimmungen des Forstgesetzes für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung hinausgehen und wie diese Leistungen in Relation zum Umfang der eingesetzten Budgetmittel stehen. Dies aber muss Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit jeglicher Beihilfemaßnahme sein.
In den Erläuterungen zur Änderung des Waldfondsgesetzes wird argumentiert, dass „die Waldbewirtschafterinnen und -bewirtschafter weiter unterstützt werden, um die durch den Klimawandel stark gestiegenen Kosten und verringerten Erträge tragen zu können.“
Der Waldfonds soll daher um 100 Millionen Euro aufgestockt werden, sodass in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 47 Millionen Euro an zusätzlichen Förderungen gewährt werden können.
Forschungsmaßnahmen sollen mehrfach förderbar sein.
Die Wälder Österreichs sind ein wichtiger Faktor für die gesamte Gesellschaft. Die Vergabe von Fördergeldern durch Steuermittel darf aber nicht angebliche oder tatsächliche private Wertverluste begleichen, sondern muss dem Ziel, den Wald trotz Klimaerhitzung für die nächsten Generationen zu erhalten, dienen.
Auch der Rechnungshof hat heuer bereits wichtige Empfehlungen gegeben, wo die Verantwortlichen ansetzen müssen. (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/III/808/imfname_1486484.pdf)
So weist er unter anderem darauf hin, dass die Vorgaben im Waldfondsgesetz nicht ausreichen, um die Alters– und Baumartendurchmischung und somit die Widerstandsfähigkeit der Wälder zu erhöhen, damit die Resilienz der Wälder angesichts des Klimawandels gestärkt würde. Auch empfiehlt er, einen Schwerpunkt auf präventive Maßnahmen zur Sicherung und zum Erhalt der Schutzfunktionen des Waldes zu legen͕ um etwaige Schäden und damit verbundene Kosten hintanzuhalten.
Weiters fehlt die Implementierung wirksamer und zukunftsweisender Beschaffungserfordernisse (Maßnahmen) zur Schaffung klimafitter Wälder. Der Rechnungshof hat außerdem ein besonderes Augenmerk auf den Zustand des Schutzwaldes gelegt. Rund 34 Prozent der Schutzwaldflächen sind stark überaltert oder bereits in der Zerfallsphase. Um einen Schutzwald im weit fortgeschrittenen Zustand des Zerfalls wiederherzustellen, sind kostenintensive Investitionen notwendig.
Wie aus den jährlichen Wildschadensberichten an das Parlament hervorgeht, ist die Verbiss- und Schälschadenssituation unbefriedigend und ändert sich nur unwesentlich. Der Anteil verjüngungsnotwendiger Waldflächen mit Wildschäden ist sowohl im Wirtschaftswald als auch im Schutzwald angestiegen. Speziell im Schutzwald sind die Schälschäden höher als in der Vorperiode.
Für die Sicherung der Kohlenstoffsenke Wald ist neben dem Baumbestand auch auf den Boden ein besonderes Augenmerk zu richten. Ein gezieltes Management bei der Baumartenwahl und möglichste optimale Schonung der Böden bei der Holzernte durch geringe Befahrung sind wichtige Ziele bei der Bewirtschaftung der Wälder.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden im Zusammenhang mit waldbezogenen Förderungen aufgefordert,
• die Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unterkünfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten WaldarbeiterInnen als Fördervoraussetzungen bei sonstiger Aberkennung zu verankern,
• einen Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorzugeben,
• die Förderungen degressiv zu gestalten, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere ForsteigentümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-Großgrundbesitzer,
• eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, damit die Förderempfänger:innen, die entsprechenden Förderbeträge je Maßnahme und der Gesamtbetrag in der Transparenzdatenbank veröffentlicht werden, sowie
• einen jährlichen Bericht an den Nationalrat zu übermitteln, der alle waldbezogenen Förderungen zusammenfasst und Einblick in die jeweiligen Maßnahmen, Verteilung der Fördergelder und ihre Effekte, insbesonders auf den Schutzwald und den Wandel hin zu klimafitten Wäldern, gibt.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Strasser. – Bitte sehr.