10.39.38

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Da ich für meine Fraktion an den letzten drei Untersuchungsausschüssen teilgenommen habe, komme ich auch nicht umhin, neben den Ausführungen zum Budget auch einige Worte zur Causa prima des heutigen Tages zu sagen.

Herr Präsident! Sie haben zuvor gesagt, die Tonbandaufzeichnung sei rechtswidrig. Unzweifelhaft ist es nach unserer Rechtsordnung so, dass das rechtswidrig ist. Es ist aber auch rechtswidrig, was da angesprochen wurde, denn das ist Bestimmung zum Amtsmissbrauch, und das ist am Band enthalten. Es ist unzweifelhaft so, dass diese Aufnahmen, die wir jetzt mittlerweile vermutlich schon alle gehört haben, auch authentisch sind. Die sind glaubhaft, denn welchen Grund hätte ein Mann wie Pilnacek in dieser Situation gehabt, zu lügen?

Es ist jedenfalls authentischer als ein vor Jugend strotzender Finanzminister, der im U-Ausschuss sitzt und 86 Mal sagen muss: Ich kann mich nicht erinnern. – Also authentischer ist das allemal! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Und es ist für die Österreicher auch authentischer – Hörl, hör einmal zu! (Ruf bei der ÖVP: Man muss ja nicht alles hören! – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP – neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hörl) – als das, was Sie, Herr Stocker im Speziellen, zu Ihrer Verteidigung vorgebracht haben, denn da geht es um Interventionitis, das kennt jeder Österreicher, der hier aufgewachsen ist.

Ich finde es auch bedauerlich, dass Frau Justizministerin Zadić vorschlägt, eine Untersuchungskommission einzurichten, denn dazu muss man wissen: Das ist ein glattes Placebo. Diese Kommission hat keine Kompetenzen, sie hat keine Befugnisse, das ist etwas, das etwas vortäuschen soll, was aber nicht passiert.

Wenn man so etwas untersuchen will – egal, was dann herauskommt; ich sage es ganz offen: ich treffe hier keine Vorverurteilungen (Rufe bei der ÖVP: Naaa! Geh!) –, dann muss man mit dem Werkzeug untersuchen, das die StPO bereitstellt, und das ist etwas ganz anderes als eine Kommission – da kann man etwas sagen, muss aber nicht. Und dann muss man die Anklagebehörden damit befassen. Das hat der ehemalige Rechnungshofspräsident Fiedler auch gesagt, und da gibt es keine zweite Meinung, das ist ganz einfach so. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schwarz: Was soll die Alma Zadić da ...?)

So, und jetzt kommen wir aber zum Thema Familie: Vor ungefähr zwei Jahren wurde ich von einem jungen burgenländischen Familienvater darauf aufmerksam gemacht, dass es beim Papamonat eine grobe Benachteiligung gibt, und zwar von Personen, die länger als 14 Tage Zivildienst oder Wehrdienst geleistet haben. Es ist so: Man muss ja die 182 Tage vor der Geburt des Kindes durchgehend beschäftigt sein. Eine Unterbrechung, die länger als 14 Tage währt, wird herausgerechnet und man fällt um den Anspruch um.

Dass diese Tätigkeit als Zivildiener oder Präsenzdiener da nicht eingerechnet wird, was eigentlich wirklich eine grobe Benachteiligung ist – ich meine, da arbeitet man buchstäblich für die Republik –, ist ein Makel, der aus unserer Sicht unzweifelhaft beseitigt werden muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Darauf haben wir bereits vor zwei Jahren hingewiesen – vor über zwei Jahren war das mittlerweile –, dieser Makel ist aber immer noch nicht beseitigt. Das verstehe ich nicht. Das verstehe ich nicht von der ÖVP, die ja sagt, dass sie eine Familienpartei ist, das verstehe ich auch nicht von den Grünen – wahrscheinlich ist mehr als jeder Zweite bei Ihnen Zivildiener –, warum Sie das dieser Bevölkerungsgruppe – und die Anzahl wird ja nicht allzu hoch sein, also man braucht nicht die Angst zu haben, dass das das Budget sprengen wird – nicht zukommen lassen wollen. Mittlerweile geht es hier um 1 450 Euro im Monat, und das ist eine Familienleistung, die jede junge Familie brauchen kann.

Es gibt ideologisch verschiedene Standpunkte, aber gerade bei diesem Thema finde ich keinen, der uns voneinander trennen sollte. Diese Ungerechtigkeit gehört also weg.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Präsenzdienst, Assistenzeinsatz und Zivildienst dürfen nicht zum Verlust des Rechtsanspruches auf den Papamonat führen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche künftig die Zeit des Präsenzdienstes (§19 Wehrgesetz) oder Zivildienstes als Ausübung einer kranken- und pensionsversicherungsrechtlichen Erwerbstätigkeit anerkennt und damit für den Familienzeitbonus anrechenbar ist. Ferner sind die zur Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Mitteln in der UG 25 vorzusehen.“

*****

Wir ersuchen um Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

10.44

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Ries, Rosa Ecker und weiterer Abgeordneter

betreffend Präsenzdienst, Assistenzeinsatz und Zivildienst dürfen nicht zum Verlust des Rechtsanspruches auf den Papamonat führen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2178 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor-anschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anlagen (2300 d.B.) – UG 25

in der 239. Sitzung des Nationalrates, am 23.11.2023

Seit dem 1. September 2019 besteht für alle unselbständig erwerbstätigen Väter ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf den Papamonat, also einer Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts aus Anlass der Geburt ihres Kindes. Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und dafür ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, erhalten dafür einen sogenannten „Familienzeitbonus“.

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Vater in den letzten 182 Kalendertagen unmittelbar vor Bezugsbeginn durchgehend eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausübt; zusätzlich dürfen im relevanten Zeitraum vor Bezugsbeginn keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden. Zeiten der Väterkarenz bis maximal zum 2. Geburtstag des älteren Kindes sind der Ausübung einer kranken- und pensionsversicherungsrechtlichen Erwerbstätigkeit gleichgestellt.

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 5533/J des Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen, 5560/AB, betreffend Aberkennung des Papamonats aufgrund Assistenzeinsatz hat die Familienministerin u. a. geantwortet:

„Anspruch auf den Familienzeitbonus besteht u.a. dann, wenn in den 182 Tagen unmittelbar vor Bezugsbeginn durchgehend eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausübt wurde, wobei sich Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als 14 Tagen nicht anspruchsschädigend auswirken.

Präsenzdienst- und Ausbildungsdiensttätigkeiten werden somit nach aktueller Gesetzeslage gleich behandelt wie alle anderen Nichterwerbstätigkeiten und alle anderen nicht kranken- und nicht pensionsversicherungspflichtigen Tätigkeiten….“

Dass die Leistung eines Präsenzdienstes oder Zivildienstes als Nichterwerbstätigkeit gelten und daher beispielsweise Milizangehörigen, welche aufgrund einer Teilmobilmachung zum Einsatzpräsenzdienst, eines 3-monatigen Corona-Assistenzeinsatzes, der Papamonat abgelehnt wird, ist in keinster Weise verständlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche künftig die Zeit des Präsenzdienstes (§19 Wehrgesetz) oder Zivildienstes als Ausübung einer kranken- und pensionsversicherungsrechtlichen Erwerbstätigkeit anerkennt und damit für den Familienzeitbonus anrechenbar ist. Ferner sind die zur Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Mitteln in der UG 25 vorzusehen.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Prinz. – Bitte sehr.