12.51

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Ministerinnen und Minister! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Bei diesen Tagesordnungspunkten soll es jetzt nicht nur um die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gehen, sondern wir haben auch ein paar Ausschussberichte aus der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses auf der Agenda, und um diese möchte ich mich jetzt einmal kümmern, zumindest um einen Teil davon.

Dass wir bis dato so gut durch diese Covid-19-Pandemie gekommen sind, liegt ja zum einen daran, dass eben die Bevölkerung mitgemacht hat, dass sie all diese Maßnah­men mitgetragen hat, es liegt zum anderen aber auch daran, dass unser Gesundheits­system durchaus robust ist und in dieser Phase der Pandemiebekämpfung ent­sprechend funktioniert hat. Also muss es auch unser vorrangigstes Ziel sein, dieses Gesundheitssystem zu verbessern und auszubauen, Schwächen zu finden und zu be­seitigen.

Einige der vorliegenden Anträge aus der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses tragen aber leider nicht dazu bei, dass wir dieses Ziel, das wir hoffentlich alle gemein­sam verfolgen, erreichen. Zum einen gibt es diesen Antrag, in dem der Gesund­heits­minister dazu aufgefordert wird, dass er eine lückenlose Informationspolitik betreiben soll. – Ja, ich glaube, wir haben heute schon genug dazu diskutiert. Der Antrag war in Wirklichkeit zu dem Zeitpunkt, als er eingebracht wurde, schon obsolet, weil das ja sowieso erledigt wurde.

Zum anderen gibt es einen Antrag betreffend Sicherstellung der Arzneimittel­versor­gung. Den finde ich schon ungleich spannender, denn es gibt seit 1. April eine Verord­nung, die darauf abzielt, Arzneimittel, die in unserem Land knapp sind, nicht zu expor­tieren. Der Antrag, der von Kollegen Kaniak und von der FPÖ vorliegt, sieht im Großen und Ganzen unter anderem vor, dass man dieses Exportverbot wieder aufhebt, um – das ist zumindest die Intention des Antragstellers – die Versorgung mit Arzneimitteln im Land besser sicherzustellen.

Ich stelle mir nur gerade die Frage, was es bringt, ein Exportverbot aufzuheben, wenn man die Arzneimittelversorgung im Land verbessern möchte, wenn genau dieser Export von Arzneimitteln ja unter anderem dazu führt, dass wir da oder dort entsprechende Mängel in der Versorgung haben. Das erinnert mich ein bisschen an „Die Sendung mit der Maus“: Das klingt komisch, ist auch so. (Heiterkeit der Abg. Gabriela Schwarz.)

Außerdem sollten wir schon auch darauf hinweisen, dass diese Ministeriumsverord­nung, die seit 1. April gültig ist, ja keine Jux-und-Tollerei-Aktion ist, sondern eben das Ergebnis einer Kooperation aller relevanten Stakeholder, wie man so schön auf Neu­deutsch sagt, oder andersherum: Apothekerverband, Apothekerkammer waren genau­so daran beteiligt, wie beispielsweise die Produzentinnen und Produzenten. Ich glaube, damit ist auch diese Sache erledigt.

Dass wir über die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln in Österreich durchaus diskutieren sollten, auch als – wie soll man sagen? – Lehre aus der Pandemie, das ist auch klar. Ich meine, wir haben vor Kurzem erst mitbekommen, dass Frau Ministerin Schramböck beziehungsweise Frau Ministerin Gewessler gesagt haben, okay, wir müssen die Produktion, nämlich die gesamte Produktion und nicht nur die Forschung – im Arzneimittelbereich, das versteht sich von selbst – wieder nach Österreich holen. Ich glaube, das ist die richtige Herangehensweise an dieses Thema.

Zu guter Letzt möchte ich noch auf einen Antrag eingehen, auch wiederum von der FPÖ – ich weiß nicht warum, aber ich habe all die FPÖ-Anträge auf meinem Tisch –, bei dem geht es um einen „100 prozentigen Kostenersatz gegenüber der Gesund­heits­einrichtung bzw. der Sozialversicherung durch Personen, die gegenüber Angehörigen der Gesundheitsberufe im Rahmen einer Behandlung verbal gefährliche Drohungen abgeben oder physisch gewalttätig werden“.

Der Antrag ist nicht durchdacht, er wirkt nicht präventiv, da er einfach nichts anderes tut, als dass er sagt, okay, ich bestrafe dich, wenn du entsprechende Handlungen setzt. Es wird aber im Endeffekt keine einzige Affekthandlung dadurch verhindert. Es wird in den Spitälern, in den Ambulanzen, wo so etwas vorkommt, nicht dafür gesorgt, dass die Menschen, die ja teilweise in einer Ausnahmesituation sind, sich nicht gefährlich verhalten oder gefährlich agieren. Es wäre schon besser, da das alte Prinzip vom Vordenken statt Nachweinen – das ist ein alter ÖH-Grundsatz – anzubringen, anstatt einfach nur zu bestrafen, denn es wird dadurch keine einzige Affekthandlung verhindert.

Ja, aus diesen Gründen werden wir auch diesem Antrag eben nicht zustimmen. Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.56

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Bitte.