21.17

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Jetzt gehe ich zuerst auf den Entschließungsantrag ein. Ich betrachte ihn schlicht und ergreifend als Arbeitsauftrag, weil darin festgehalten ist, dass es gilt, sich erstens einmal anzuschauen, welche Praktiken da beinhaltet sind.

Es gibt ein einschlägiges Urteil – so viel steht fest –, nämlich dass Lootboxen illegales Glücksspiel sind. Dem ist dann auch nachzugehen.

Ich habe auch zu prüfen, in welchem anwendbaren rechtlichen Rahmen erforderlichenfalls welche Maßnahmen zu tätigen sind. Das ist ein Arbeitsauf­trag, und den werde ich auch ernst nehmen, nämlich auch dahin gehend, zu vergleichen: Was machen andere europäische Staaten? Was ist von der Europä­ischen Union geplant? – Da ist geplant, bis 2025 eine Richtlinie zu erlassen. Ich schaue mir natürlich an, in welchen Ausmaß nationale Maßnahmen sinnvoll sind, weil es in dieser Frage schon notwendig ist, das auch europäisch einzutakten, weil ja diese Dinge auch grenzüberschreitend angeboten werden.

Klar ist jedenfalls: Das ist ein wachsendes Thema und Problem, weil Jugendliche in hohem und steigendem Ausmaß Zeit mit diesen Spielen – Abzockvorrich­tungen nenne ich sie dann auch – verbringen und die Zeit- und Kostenfalle damit einfach gegeben ist. Das sind manipulierende Praktiken, gegen die sich Jugend­liche und Kinder oft nicht wehren können. Wir haben da ja auch eine ganze Reihe von einschlägigen Studien, die sagen, dass der wachsende Konsum, die steigende durchschnittliche Verweildauer ein konsequent zu verfolgendes Thema sein werden.

Was mir im Hinblick auf diese Lootboxen besonders wichtig erscheint: Die sind ja oft nicht zu erkennen, also das ist ja unmöglich im Verlaufe eines Spiels. Ich habe mir das angeschaut. Ich bin nicht der Typ, der sich da aufhält, aber ich habe es mir angeschaut, weil ich wissen wollte, wie das funktioniert.

Es ist nicht zu erkennen, weil Anreize gesetzt werden, die auf einer Ebene angesiedelt sind, auf der es eben für junge Menschen nicht einfach möglich ist, Nein zu sagen, wegzuklicken oder sich dem zu entziehen. Das ist eindeutig und belegbar, insofern wird das in eine konsequente Umsetzungsrichtung gehen müssen.

Nachsatz: Im Übrigen halte ich die Zulassung des kleinen Glücksspiels in Salz­burg für einen Fehler. Das sei auch noch dazu gesagt, denn da muss man dann schon auch so fair und ehrlich sein, im eigenen Wirkungsbereich nicht Tür und Tor für Dinge zu öffnen, die eben auch in ein Suchtverhalten führen.

Kollege Drobits, zum Konsumentenschutz insgesamt, zu den von dir heran­gezogenen Punkten, Inkassoverordnung und alle anderen Themenbereiche, die immer wieder im Ausschuss thematisiert werden: Ich nehme für mich in Anspruch, den Dingen jedenfalls nachzugehen, auch wenn nicht dezidiert ein parlamentarischer Entschließungsantrag dazu vorliegt. Ich kann ein Beispiel nennen: Die jetzt erzielte Einigung mit der Wien Energie, die ja deshalb zustande gekommen ist, weil der Verein für Konsumenteninformation geklagt hat, wird dazu führen, dass eine hohe Anzahl von Kundinnen und Kunden Geld zurückbekommt – und zwar im nächsten Frühjahr, automatisiert und nicht auf Antrag. Es kann eben nicht sein, dass Energiekonzerne, um ein Beispiel zu nennen, Geschäftspraktiken an den Tag legen, die Konsumentinnen und Konsumenten benachteiligen. Die durchschnittliche Rückzahlungshöhe im Gas- und im Strombereich wird sich bei bis zu 250 Euro bewegen; das ist viel Geld.

Es ist einfach so, dass es mir ein Anliegen ist, dort, wo ich die Möglichkeit habe, den Verein für Konsumenteninformation zu beauftragen, tätig zu werden. Ein weiteres Beispiel, das auch des Öfteren im Ausschuss thematisiert worden ist, sind die Zinspraktiken von Banken. Die jetzt in Augenschein genom­mene oder in Aussicht genommene Veränderung, nämlich die Möglichkeit, variabel verzinste Darlehen in fix verzinste Darlehen umwandeln zu können, ist auch eine Folge dessen. Dem liegt ein Bericht der Nationalbank zugrunde, die in einer sehr umfassenden Analyse aufgezeigt hat, was das Problem dahinter ist, und darauf wird reagiert.

Ich würde also schon bitten, dann auch zur Kenntnis zu nehmen, dass ich den Job als Konsumentenschutzminister ernst nehme und versuche, dort, wo es möglich ist, Verbesserungen zustande zu bekommen. Das ist jedenfalls die Aufgabe, die ich wahrzunehmen habe, und die versuche ich auch umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.22

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordnete Feichtinger. – Bitte.