11.32

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Sie können die Zwischenrufe nicht hören, die da kommen, aber ich finde das lustig, wenn schon mein Auftritt zu Zwischenrufen begeistert. (Abg. Leichtfried: Da würde ich mich nicht wundern!)

Herr Klubobmann Wöginger hat weit ausgeführt, was dieser Finanzausgleich alles umfasst. Das ist ein kompliziertes Paket, wie der Bund die Steuereinnahmen an die Länder und an die Gemeinden weitergibt. Eigentlich ist es ein intransparentes Netz von Transfers, das sich da über Jahrzehnte entwickelt hat. Selbst Experten tun sich schwer, das bis in das kleinste Detail zu durchschauen.

Für die nächsten vier Jahre ist vorgesehen, 146 Milliarden Euro auf diesem Weg an die Länder und Gemeinden in Form der Ertragsanteile zu verteilen. Von diesen 146 Milliarden Euro entfallen 4,6 Milliarden auf den Zukunftsfonds. Also das so gelobte neue Konzept, bei dem endlich einmal zumindest angeschaut wird, ob die Länder mit dem Geld das machen, was sie mit dem Geld machen sollen, macht 4,6 Milliarden von 146 Milliarden Euro aus. Das kann man eigentlich vernachlässigen.

Die Länder, denen man auf die Finger schauen soll, haben schon via Peter Kaiser ausrichten lassen: Ja, aber bitte, ob wir die Ziele einhalten oder nicht, darf keine Rolle spielen! Wenn wir sie nicht einhalten, wird es keine Konsequenzen haben!

Da komme ich zu einem Punkt, bei dem mir die Beteiligten, die das auf Bundesebene verteidigen müssen, ehrlich leidtun, denn ein Finanzausgleich, das muss man fairerweise sagen, ist kein Spaß. Da kommen neun Landeshauptleute, jeder mit einem Ego so groß wie ein Zeppelinflugschiff (Heiterkeit des Abg. Schwarz), und da muss man sich dann denen gegenüber mehr oder weniger alleine durchsetzen. Das ist keine einfache Aufgabe. Trotzdem: Das sind schwierige Aufgaben in der Politik, und für die wird man bezahlt.

Was wir uns gewünscht hätten – ich komme jetzt dazu, das auszuführen –, ist: dass Ziele an Konsequenzen geknüpft sind. Wenn die Länder Gelder für die Kinderbetreuung bekommen – und das ist gut –, dann wollen wir auch sehen, dass diese für die Kinderbetreuung eingesetzt werden. Wenn die Länder das nicht tun, dann muss das Konsequenzen haben.

Noch besser wäre es aber, wenn die Länder und Gemeinden Steuerautonomie hätten: wenn sie auf die Ertragssteuern individuell einen Aufschlag einheben könnten und dann ihre eigenen Aufgaben selbst finanzieren und nicht alle paar Jahre beim Finanzminister als Erpresser aufschlagen und diesen wie eine Zitrone auspressen. Das darf nicht das Ergebnis sein.

Wenn Länder und Gemeinden ihre Gelder für ihre Aufgaben selbst einheben würden, dann würde das insbesondere die Gemeinden stärken. Jetzt ist der Bürgermeister oft Bittsteller bei der Landesregierung, damit er überhaupt Geld bekommt. Da können ein paar – Kollege Kollross – ein Lied davon singen: Wenn man in einem Bundesland die falsche Farbe hat, dann ist das kein Spaß. Wenn man als roter Bürgermeister beim schwarzen Landeshauptmann – oder mit umgekehrten Farbenspiel – auftanzen muss und Geld für seine Gemeinde braucht, dann ist das schwierig. Steuerautonomie für die Gemeinden würde die Position der Gemeinden gegenüber den Ländern massiv stärken. Davon hätten dann insbesondere immer die etwas, die zu den Minderheitsparteien im jeweiligen Bundesland gehören.

Was wir auch vermissen, ist eine Transparenzdatenbank, die funktioniert. Jetzt wird das auf die Länder ausgeweitet, aber da gehören natürlich die Gemeinden erfasst. Wir haben einen Föderalismus, in dem zu oft die Linke nicht weiß, was die Rechte tut, und manchmal die Linke auch gar nicht will, dass die Rechte weiß, was sie den ganzen Tag so macht.

Das ist ja immer Ihr Steuergeld, das da verteilt wird, nicht? Ich singe ja selber auch in einem Chor, und der Chor bekommt Förderungen. Da muss man sich manchmal fragen: Entschuldigung, wieso bekommen wir eine Förderung? Der Chor funktioniert gut, wir haben das gut im Griff. Aber klar, es wäre ja unverantwortlich, wenn man Geld, das einem zusteht, nicht beansprucht. Da ist ja der Vereinsvorstand auch in der Verpflichtung, das zu tun.

Das ist Ihr Steuergeld, das ausgegeben wird. Immer wenn Sie eine Förderung bekommen, denken Sie daran, Sie haben sich das eigentlich selbst bezahlt. Noch effizienter wäre es, wir würden uns dieses Zirkelspiel sparen, dass man 100 Euro Förderung bekommt, für die man vorher 150 Euro Steuern gezahlt hat. Da sind nämlich 50 Euro dazwischen, die irgendwo in der Finanzverwaltung aufgehen. (Beifall bei den NEOS.)

Damit wir uns auch das Theater mit dem Finanzausgleich sparen, und die Länder und Gemeinden ihre Steuerautonomie bekommen, bringe ich nachstehenden Entschließungsantrag ein. Es wird ja oft die Eleganz der Verfassung gelobt. Mit dieser Eleganz kann die Geschäftsordnung des Nationalrates nicht mithalten, deswegen muss ich Ihnen jetzt den Text vorlesen.

Ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reform des Finanzausgleichs und echte Transparenz für die Transparenzdatenbank“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert,

1. für mehr Aufgabenorientierung im Finanzausgleich und mehr Steuerautonomie für Österreichs Länder und Gemeinden zu sorgen,

2. die Voraussetzungen für einen vollständigen Überblick über alle von österreichischen Gebietskörperschaften angebotenen und ausgezahlten Förderungen im Rahmen einer gebietsübergreifenden Transparenzdatenbank als Grundlage für einen effizienten und zielgerichteten Einsatz von Steuermitteln zu schaffen,

3. sowie alle ausgezahlten Förderungen an Unternehmen, Vereine und Non-Profit-Unternehmen oberhalb einer Bagatellgrenze öffentlich einsehbar zu machen.“

*****

Das ist ein großes Ziel, aber wer alle seine Ziele erreicht hat, hat sie sich zu niedrig gesteckt. Daher sind wir Freunde von großen Zielen. Herr Finanzminister, wir freuen uns, wenn Sie große Ziele in Angriff nehmen. (Beifall bei den NEOS.)

11.38

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reform des Finanzausgleichs und echte Transparenz für die Transparenzdatenbank

eingebracht im Zuge der Debatte in der 245. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2305 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2024 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden (2375 d.B.) – TOP 2

Mit dem neuen Finanzausgleich haben Bund und Länder eine Riesenchance verspielt, endlich veraltete Strukturen aufzubrechen und Österreich zukunftsfit zu machen. Anstatt das intransparente und selbst von Expert:innen kaum überblickbare Netz von Transfers und Zahlungen zu entwirren und endlich für mehr Aufabenorientierung und Abgabenautonomie bei Ländern und Gemeinden zu sorgen, wurde das bestehende System einfach um weitere fünf Jahre verlängert. "Grundlegende Reformen wurden erneut nach hinten verschoben, wie etwa die Grundsteuerreform, die Transferentflechtung oder die Finanzierbarkeit der kommunalen Daseinsvorsorge oder Finanzierungslösungen für Investitionen in Klimaschutz und Klimawandelanpassung", merkt auch das KDZ in seinem Blog kritisch an (https://www.kdz.eu/de/aktuelles/blog).

FAG 2024 - eine verpasste Chance

Insgesamt rund 146 Mrd. EUR wird der Bund laut Strategiebericht des Finanzministeriums in den Jahren 2024-27 wie gehabt über Ertragsanteile an Länder und Gemeinden überweisen, rd. 12,5 Mrd. an zusätzlichen Mitteln über den neuen Finanzausgleich. Aber nur ein Bruchteil dieser Mittel, nämlich 4,6 Mrd. EUR, soll 2024-27 über den sogenannten Zukunftsfonds gezielt in wichtige Zukunftsausgaben - Kinderbetreuung, Klimainvestitionen, thermische Sanierung - fließen. Positiv ist, dass die Mittel für die Kinderbetreuung zu 50% direkt an die Gemeinden fließen, was für mehr Planungssicherheit bei den Gemeinden sorgt. Zu kurz gekommen ist allerdings auch beim Zukunftsfonds die Aufgabenorientierung, nämlich dass die Mittel nach konkretem Bedarf, im Falle der Kinderbetreuung zB nach Anzahl der in der Gemeinde gemeldeten Kleinkinder, verteilt werden. Stattdessen wird das Geld - wie ganz generell beim Finanzausgleich  -  nach Bevölkerungszahl und Größe der Gemeinde verteilt. Dabei wäre es gerade angesichts der derzeitigen Herausforderungen (mehr Aufgaben, Inflation) "umso wichtiger, die Mittel möglichst effizient zu verteilen. Das bedeutet Aufgabenorientierung und Wirkungsbezug statt Gießkanne und Aufrechterhaltung ineffizienter Strukturen" (KDZ: https://www.kdz.eu/de/aktuelles/blog).

 

Steuerautonomie auf der langen Bank - Zu viel Macht für die Länder, zu wenig Autonomie für die Gemeinden

Auch auf einen Ausbau der Steuerautonomie von Ländern und Gemeinden wurde beim aktuellen Finanzausgleich verzichtet. Die Landeshauptleute bekommen weiterhin die Steuermillionen überwiesen, ohne im Gegenzug Verantwortung für Einnahmen und Ausgaben übernehmen zu müssen. Den Gemeinden wiederum fehlt das eigene Aufkommen, das sie in ihrer Gemeindeautonomie auch gegenüber den Ländern stärken würde. Tatsächlich ist in nur wenigen Ländern der Anteil der Steuern, die von Gemeinden und Ländern eingehoben werden, derart gering wie in Österreich (siehe Grafik).

 

Dabei gilt: Steuern, die man selbst festlegen und verantworten muss, werden meist besser überlegt und begründet werden, die Mittel dann wieder effizienter eingesetzt (https://www.derstandard.at/story/1345164958871/steuerautonomie-wuerde-effizienz-steigern). NEOS fordert aus diesem Grund, dass Teile des Einkommenssteuertarife innerhalb einer gewissen Bandbreite jeweils von Ländern und Gemeinden festgelegt werden können und Gemeinden zudem über eine Grundsteuerreform endlich zu einem angemessenen eigenem Steueraufkommen kommen.

Der "Transferzirkus" des Österreichischen Finanzausgleichs mit seiner fehlenden Bündelung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung und die kaum vorhandene Steuerautonomie der Länder und Gemeinden und kosten Österreichs Steuerzahlerinnen Jahr für Jahr unnötig viel Geld und stehen nicht nur einer Entlastung im Weg, sondern reduzieren zudem Finanzierungsspielräume für Zukunftsinvestitionen.

Österreich: Föderalismus-Kaiser und Förderweltmeister

Bereits vor der Covid-Krise gab Österreich viel (Steuer-)Geld für staatliche Förderungen aus. Seit Ausbruch der Covid-Krise ist das Volumen der Förderungen aber regelrecht explodiert: In den Jahren 2020 und 2021 verzeichneten die Förderunge (Subventionen i.w.S. laut VGR) einen massiven Anstieg um nahezu 15 Mrd. EUR bzw. 76 % im Vergleich zum Vorkrisenniveau. Nicht zuletzt aufgrund der Anti-Teuerungssubventionen der Folgejahre scheinen sich die Subventionen auf deutlich höherem Niveau zu stabilisieren als es noch vor den Krisenjahren üblich war.

 

Quelle: BD Analyse zum Förderbericht 2021

Dabei gehörte man bereits vor der Krise zu den eher förderfreudigen EU-Ländern: Während man im Jahr 2019 noch Platz 6 der EU-weit höchsten Fördersummen (als Prozent des BIPs) belegte, katapultierte die Koste-was-es-wolle Politik der Bundesregierung Österreich auf Platz 2 (2020), bzw. Platz 4 (2021). (Budgetdienst, Analyse zum Förderbericht 2021). Auch im internationalen Vergleich ist Österreich also ein Förder-Schlaraffenland. Der unliebsame Nebeneffekt: Eine hohe Staatsverschuldung trotz hoher Abgabenquote.

Förderpolitik ist grundsätzlich keine schlechte Sache. Der Staat greift dort ein, wo der Markt allein nicht die gesellschaftlich wünschenswerten Ergebnisse produzieren würde. Das macht auch eine soziale Marktwirtschaft aus. Problematisch wird es dann, wenn der Überblick über geförderte Zwecke oder eingesetzte Mittel verloren geht, Doppelförderungen auf der Tagesordnung stehen, Förderpolitik mit Klientelpolitik verwechselt wird oder einmal aufgesetzte Förderungen nie wieder abgeschafft werden (https://www.agenda-austria.at/publikationen/der-staat-foerdert-alle/).

Aber gerade Österreichs föderale Struktur, wo die rechte Hand nicht weiß, was die die linke macht, führt zu einem regelrechten Förderdschungel. Denn von der Bürgermeisterin, über die Landeshauptfrau, bis hin zur Ministerin will jede besonders großzügig sein - somit stehen Doppel- und Mehrfachförderungen, inklusive Überförderung udn Wettbewerbsverzerrungen in Österreich auf der Tagesordnung.

Schluss mit Blindflug - mehr Vollständigkeit und Transparenz für die Transparenzdatenbank

Eine gebietskörperschaftübergreifende Transparenzdatenbank, wie sie heute beschlossen werden soll, wäre so gesehen absolut zu begrüßen und könnte dazu beitragen, einen vollständigen, transparenten und öffentlich einsehbaren Überblick über sämtliche von den verschiedensten Gebietskörperschaften angebotenen und ausgezahlten Förderleistungen zu bieten. Allerdings wird die neue gebietskörperschaftsübergreifende Transparenzdatenbank ( siehe:https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2314 ) diesem Anspruch nicht gerecht.

Die darin nun gesetzlich geregelte Verpflichtung von Bund und Ländern, nicht nur Leistungsangebot, sondern auch getätigte Förderzahlungen nach einheitlichen Kriterien einzumelden, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Es fehlt allerdings nach wie vor die sowohl von Rechnungshof (Bericht des Rechnungshof 2021/ 11, Transparenzdatenbank – Kosten und Nutzen, Ziele und Zielerreichung; Follow–up–Überprüfung) als auch vom Budgetdienst des Parlaments (siehe: Analyse des Budgetdienst – Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz 2012 (626 d.B.)) eingemahnte gesetzlich verpflichtende Einmeldung von Leistungsangebot und Zahlungen der Gemeinden. Damit ist die Vollständigkeit der Datenbasis - zB für die angekündigte gesamtstaatliche Förderstrategie - nach wie vor nicht gegeben.

Für 2022 belaufen sich laut Eurostat die Zahlungen der Gemeinden für Transfers und Subventionen auf rd. 7,2 Mrd. € oder 19,3% der Gesamtausgaben der Gemeinden. Nicht alle dieser Zahlungen sind tatsächlich Förderungen, weil in dieser Summe auch die Landesumlage und der Gemeindebeitrag zur Krankenanstaltenfinanzierung enthalten ist. Der wesentliche Punkt ist aber: Wir wissen im Grunde nicht, wie viel die Gemeinden für FÖrderungen ausgeben, und auch nicht, welche Mittel in welche Förderschienen fließen.

Intransparenz droht daher gerade bei den für die Bevölkerung und Zivilgesellschaft sehr wesentlichen Gemeindeförderungen auch in Zukunft auf der Tagesordnung zu stehen. Im Falle der Landeshauptstädte, allen voran Wien, die Förderungen sowohl als Länder als auch als Gemeinden anbieten und auszahlen können, verhindert eine umfassende Einmeldung der Gemeinden die notwendige Transparenz. Allein in der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2023 beschloss der Wiener Gemeinderat Förderungen in Höhe von 68 Mio. € (und der Wiener Gemeinderat tagt 10mal im Jahr), die nicht in der TDB stehen werden. Hier muss also die heute zu beschließenden Regelungen umgehend nachgeschärft werden.

Echte Transparenz bei allen Förderungen

In einem weiteren Schritt muss eine öffentliche Abfrage aller (oberhalb einer Bagetellgrenze) geleisteten und ausgezahlten Förderungen an Unternehmen, Vereine und Non-Profit-Organisationen ermöglicht werden. Im Jahr 2022 wurden von der Bundesregierung - wie von der Öffentlichkeit, NEOS und anderen Oppositionsparteien gefordert - die von der Cofag ausgezahlten Covid-Förderungen für eine personenbezogene Abfrage öffentlich zugänglich gemacht. Man wollte über die Möglichkeit einer öffentliche personenbezogene Abfrage mehr Transparenz und Kontrolle über den Ensatz öffentlicher Mittel schaffen (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2734). Ebenso können Förderungen im Zusammehang mit der Energiekrise und des Aufbau- und Resilienzplans personenbezogen öffentlich eingesehen werden (https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/berichte/). Im Sinne echter Transparenz sollen über die Transparenzdatenbank in Zukunft alle an Unternehmen, Vereine und Non-Profit-Organisationen gezahlten Förderungen öffentlich einsehbar sein, um eine umfassende Transparenz über den Einsatz von Steuermitteln zu gewährleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert,

1.         für mehr Aufgabenorientierung im Finanzausgleich und mehr Steuerautonomie für Österreichs Länder und Gemeinden zu sorgen,

2.         die Voraussetzungen für einen vollständigen Überblick über alle von österreichischen Gebietskörperschaften angebotenen und ausgezahlten Förderungen im Rahmen einer gebietsübergreifenden Transparenzdatenbank als Grundlage für einen effizienten und zielgerichteten Einsatz von Steuermitteln zu schaffen,

3.         sowie alle ausgezahlten Förderungen an Unternehmen, Vereine und Non-Profit-Unternehmen oberhalb einer Bagatellgrenze öffentlich einsehbar zu machen."

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Lercher. – Bitte.