11.10
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Verbotsgesetz, das 1992 das letzte Mal novelliert wurde, hat tatsächlich schon große Lücken aufgewiesen, deswegen ist auch der Reformbedarf mittlerweile schon so groß gewesen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist im Wesentlichen zum einen ein Ergebnis einer Arbeitsgruppe, die im Justizministerium angesiedelt wurde, wo sich Expert:innen und unterschiedliche Akteur:innen ganz intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Es haben zum anderen aber auch die vielen Stellungnahmen, die in der Begutachtungsphase eingebracht wurden, noch einmal zu wesentlichen Verbesserungen gegenüber dem Ministerialentwurf beigetragen. Fälle, wie eben jenen eines Bundesheeroffiziers in SS-Uniform, der nach dem Verbotsgesetz verurteilt und nicht entlassen wurde, wird es künftig nicht mehr geben. Wer nach dem Verbotsgesetz verurteilt ist, hat im öffentlichen Dienst keinen Platz; deswegen ist es gut, dass es nun zu einem sofortigen Amtsentzug kommt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Auch vorgesehen ist, dass Holocaustleugnung künftig schon strafbar ist, wenn sie in einer Öffentlichkeit von mindestens zehn Personen stattfindet. Aktuell gilt eine Öffentlichkeit von 30 Personen. Ich sage auch dazu: Ja, wir hätten da eigentlich auch die Version bevorzugt, die im ersten aus dem Ministerium geleakten Entwurf vorgesehen war, in dem die Öffentlichkeitsgrenze noch weiter herabgesetzt wurde, denn für uns ist ganz klar: Holocaustleugnung hat auch am Stammtisch keinen Platz und darf nicht geduldet werden. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Eine weitere wesentliche Verbesserung ist, dass Verbotsgesetzdelikte jetzt auch strafbar sind, wenn sie im Ausland von einem Täter/einer Täterin, der/die Österreicher:in ist, durchgeführt werden und wenn das vor einer breiten Öffentlichkeit passiert. Also zum Beispiel Fälle wie jener eines österreichischen Rechtsextremisten, der bei einer Konferenz in Teheran ganz offensichtlich den Holocaust geleugnet hat, sind künftig strafbar, und das ist auch gut so. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was wir von Anfang an sehr kritisch gesehen haben, war die Ausweitung der Diversion auf Erwachsene; das haben wir auch immer wieder gesagt. Deswegen ist es ganz, ganz wichtig, dass jetzt noch im Ausschuss festgehalten wurde, dass es erstens Diversionsprogramme gibt, die vertraglich abgesichert, die finanziell abgesichert sind und die mehr sind als nur ein Gedenkstättenbesuch in Mauthausen. Das kann ein Teil sein, aber es braucht eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema. Die Diversion für Erwachsene darf nicht dazu führen, dass das Verbotsgesetz bagatellisiert wird. Es muss ganz klar feststehen: Wenn bei einer Person eine verfestigte Ideologie festgestellt werden kann, darf es zu keiner diversionellen Entscheidung kommen! Darauf müssen wir ganz genau schauen, deswegen ist es auch wichtig, dass es jetzt jährlich Berichte dazu geben wird.
Was für uns auch noch wichtig ist: dass die Verwaltungsstrafgesetze nach der Begutachtungsfrist jetzt auch angeglichen werden. Das heißt, das Abzeichengesetz, das Symbole-Gesetz und das EGVG weisen jetzt auch einen gleichen, entsprechend höheren Rahmen auf, und – ganz, ganz wichtig! – bei Wiederholungstaten wird dieser Strafrahmen sogar noch hinaufgesetzt. Das ist auch eine wichtige Maßnahme, die mit dieser Gesetzesvorlage nun umgesetzt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Gesamten ist mit dieser Verbotsgesetz-Novelle ein wichtiger Schritt gelungen. Ich möchte mich sehr herzlich bei Ihnen, Frau Ministerin, für den konstruktiven Austausch, den wir zu dieser Gesetzesvorlage geführt haben, bedanken. Ich möchte mich aber auch – auch wenn es lange gedauert hat, bis Sie uns als Oppositionspartei an einen Tisch geholt haben – bei den Kolleginnen – da brauche ich nicht zu gendern – Steinacker, Blimlinger und Prammer für den echt guten Austausch, die Zusammenarbeit und für die jetzt vorliegende Gesetzesvorlage bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie der Abg. Pfurtscheller.)
11.14
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Michaela Steinacker. – Bitte.