14.15

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Bei diesem Gesetz, bei diesen Gesetzen geht es vor allem um eines: Es geht vor allem darum, wie wir uns gemeinsam in ganz Europa auf den Weg machen, damit dieser Kontinent, dieser Lebensraum für viele Hunderte Millionen Menschen auch 2040, 2050 noch ein lebenswerter Raum ist. Den Klimaschutz brauchen wir nämlich genau dafür, auch wenn eine Fraktion in diesem Haus die Augen davor verschließen will. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben dazu verschiedene Instrumente. Wir haben verschiedene Instru­mente, mit denen man den Klimaschutz weiterbringen kann, und wir nutzen diese kombiniert – und zwar gut kombiniert – so, dass wir den Umbau klimaschutztechnisch sinnvoll machen, dass wir ihn wirtschaftlich nachhaltig machen und dass wir ihn sozial verträglich machen. Das zeigt auch dieses Gesetzespaket hier.

Wir haben zwei Emissionshandelssysteme: Emissionshandelssystem eins, also ETS1, und ETS2. Wir sind – das war eines der Dinge, die Dr. Kassegger zu Recht berichtet hat – hier in der Umsetzung europäischer Gesetzgebung. Wir setzen ein unionsrechtliches Paket, nämlich das Fit-for-55-Paket, in Österreich um. Ich beginne mit dem Emissionshandelssystem eins, mit dem ETS1. Das ist das Paket, das die Industrie regelt. Wir machen mit diesem Paket das Reduktions­erfordernis bei den CO2-Emissionen stärker. Bisher waren es minus 43 Prozent bis 2030, jetzt sind es minus 62 Prozent bis 2030. Wir nehmen den Luftverkehr endlich gescheit in die Pflicht – die Gratiszuteilungen für den Luftverkehr fallen aus –, und wir bringen mit diesem Gesetzentwurf die Industrie in ganz Europa annähernd auf den Zielpfad, den wir uns auch in Österreich vorgenommen haben, nämlich dass sich die Industrie kurz nach 2040 in ganz Europa der Klimaneutralität annähert. Das sind gute Neuigkeiten für den Standort, für die Industrie auf diesem Kontinent. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Smolle und Wöginger.)

Wir machen das aber gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll, weil natürlich die, die sich für die Klimaneutralität einsetzen, die diese Bemühungen unternehmen, die nach vorne denken, die in die Zukunft investieren, den Vorteil haben sollen und nicht die, die weiterhin ungehindert verschmutzen. Deswegen kommt zeit­gleich mit der Einführung oder mit der Neuregelung im Emissionshandelsgesetz eins in diesem Paket auch die Umsetzung der EU-Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems, des Carbon Border Adjustment Mechanism.

Da geht es genau darum, dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittländer entgegenzuwirken. Das heißt, wenn in die Europäische Union importiert wird, dann bekommen diese Importe einen CO2-Preis. Damit haben die, die klimafreundlich wirtschaften, den Vorteil – und damit sorgen wir auch dafür –, dass wir den Markt in Europa für Klimaschutz weltweit einsetzen, weil es natürlich auch ein Anreiz für nicht europäische Industriebetriebe ist, die Emissionen im Herstellungsprozess zu senken. Das heißt: Es ist klimapolitisch ambitioniert, ja, aber wirtschaftspolitisch abgesichert, damit wir den Standort gut in die Zukunft entwickeln. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Singer und Wöginger.)

Der zweite Teil des Gesetzespakets betrifft den Emissionshandel zwei. Da geht es um fossile Brennstoffeinsätze im Verkehrsbereich, in Gebäuden, in der sonstigen Industrie. Das heißt, ab 2027 gibt es europaweit, wie gesagt, auf dem ganzen Kontinent ein Emissionshandelssystem.

Ich war jetzt ein bisschen überrascht in dieser Debatte, weil: Ich habe parallel dazu die Aussendung der Europäischen Sozialdemokratie gesucht, die sich hocherfreut darüber zeigt, dass dank des unermüdlichen Einsatzes und der unermüdlichen Bemühungen der sozialdemokratischen Fraktion das Europa­parlament den Emissionshandel beschließt. – Also ich hoffe, dass die europäischen Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich vielleicht noch ansteckend wirken können, wir setzen nämlich hier das um, was eben im Europäischen Parlament bereits beschlossen wird.

Mit diesem Bundesgesetz betreffend das Emissionszertifikategesetz werden wir die österreichische Emissionsbepreisung, also die österreichische CO2-Bepreisung, dann auch in das europäische System überführen. Wir haben damit auch alle Emissionen in Österreich in dieses europäische System überführt. Das sind laut Analyse rund 80 Prozent der CO2-Emissionen. Das heißt, es ist wirk­lich ein sehr wirkungsvoller und guter Hebel für den Klimaschutz.

Auch da gilt aber wieder: Wie setzen wir das in Österreich um? – Sozial gerecht, nämlich mit einem Klimabonus, der insbesondere die Haushalte mit niedrigem Einkommen deutlich überkompensiert und damit wirklich auch ein Beitrag und ein europaweit beachteter Beitrag ist, wie man Klimaschutz sozial gerecht machen kann. (Beifall bei den Grünen.)

Ich darf Sie darauf hinweisen und mit diesem Satz auch um Ihre Unterstützung bitten: Wir haben auf europäischer Ebene die Umsetzungsrichtlinien für diese Emissionshandelssysteme sehr, sehr, sehr eng gesetzt. Die revidierte Richtlinie tritt nämlich mit 1.1.2024 in Kraft. Aus diesem Grund gibt es für Wirtschaftstreibende auch bereits gewisse Pflichten – Berichterstattungs­pflichten, Emissionsüberwachungspflichten – im Vorfeld des Inkrafttretens. Deswegen war es wichtig, rechtliche Klarheit für den Vollzug dieser Emissions­handelssysteme und Planbarkeit für die Wirtschaftstreibenden zu schaffen, und daher ist diese Umsetzung jetzt hier national sehr eng getaktet.

Ich darf Sie dennoch um Ihre Zustimmung zu diesem sehr gewichtigen Klimaschutzpaket bitten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.22

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte, Herr Abgeordneter.