Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Er hat es ja bereits gehabt. (Unruhe im Saal. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.)

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend Erneuerbare-Wärme-Gesetz samt Titel und Eingang in 2351 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich noch einmal die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls das gleiche Quorum.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz samt Titel und Eingang in 2350 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer erteilt auch in dritter Lesung die Zustimmung? – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.