15.15

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Zuseher:innen und Zuhörer:innen! Ich möchte vielleicht noch ganz kurz zu den Tagesordnungspunkten 15, 16 replizieren, weil Kollege Lukas Hammer gesagt hat, wir hätten nicht zugestimmt. In einer Demokratie ist es so: Wenn ihr ein Gesetz vorlegt und ihr braucht eine Zweidrittelmehrheit und es geht sich für die Sozialdemokratinnen und -demokraten nicht aus, weil in dem Gesetz drin­gestanden wäre, dass die Mieterinnen und die Mieter letztendlich die Umbau­kosten hätten zahlen müssen, dann wird es das mit der sozialdemokratischen Fraktion nicht geben. (Abg. Lukas Hammer: Nein!) – Das nur als Replik zu diesen Tagesordnungspunkten. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende fünfte Novelle des EAG sowie des Ökostromgesetzes ist abermals ein Beispiel für die Art und Weise, wie diese türkis-grüne Regierung Politik macht. Immer wenn sie Ende November, Anfang Dezember in den Kalender hineinschauen und sehen, dass jetzt noch ein paar Tage bis zum Jahresende sind, dann kommen sie darauf: Ui, da wäre noch etwas zu ändern, denn sonst haben wir ein kleines Problem! – Laut dem bestehenden EAG ist es so, dass ab dem 1.1.2024 die Erneuerbaren-Förder­pauschale und der Erneuerbaren-Förderbeitrag von den Stromnetzbetreibern von Ihnen, geschätzte Österreicherinnen und Österreicher, einzufordern wäre.

In den vergangenen Jahren ist das aber nicht geschehen. Es war durch die Energiepreisschocks so viel Geld im System, dass man das nicht eingehoben hat – Gott sei Dank! Das wurde damals bei den EAG-Verhandlungen und beim Beschluss am 7. Juli 2021 auch von uns eingefordert und auch mitbe­schlossen, dass diese ausgesetzt worden sind.

Und da kommt jetzt das zweite Musterbeispiel für das Vorgehen dieser Regie­rung zutage: Wir hatten einige Zeit sehr viel Geld im System, weil die Marktpreise für Strom extrem angestiegen waren. Es war aber schon vor über einem Jahr klar, dass sich das natürlich auch ändert, wenn der Strompreis wieder zurückgeht.

Jetzt stelle ich die Frage an Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Glaubt ihr, hat die Bundesregierung da reagiert? – Ich kann euch helfen: Natürlich nicht! Weil man das Ergebnis dieses Nichthandelns aber nicht den Stromkundinnen und Stromkunden umhängen und damit die Inflation weiter befeuern will, wird der Mittelbedarf der Ökostromförderung im kommenden Jahr aus dem Budget gedeckt.

Jetzt, 15 Tage vor Jahresende, lässt sich dieser Fehler der Regierung nicht mehr korrigieren. Mit diesem Antrag heute wird das auch mehr oder weniger fest­gestellt. Wir werden diesem Gesetz heute zustimmen, nicht, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, weil wir dieser Regierung für ihre Versäumnisse die Absolution erteilen wollen, nein, weil wir die Bürgerinnen und Bürger schützen wollen und von diesen mit den Stromrechnungen nicht mehr einge­hoben werden soll. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Thema möchte ich noch gesondert ansprechen, geschätzte Frau Bundes­ministerin: Wir haben bei einer der zahlreichen Novellen des EAG eine Frist für die Umsetzung der Verordnung zu ökosozialen Förderkriterien gesetzt. Mit diesen Kriterien soll sichergestellt werden, dass die Arbeitsverhältnisse in der Ökostrombranche auch ordentliche Arbeitsverhältnisse sind und dass bei den Förderkriterien zumindest auf europäische Wertschöpfung, besser noch: einheimische, eingegangen wird. Diese Frist ist bereits im Juni 2023 abgelaufen. Frau Bundesministerin, ich fordere Sie auf, uns umgehend eine entsprechende Verordnung vorzulegen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.18

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Feststellung nachholen, dass der Antrag der Abgeordneten Hammer und Graf ordnungsgemäß eingebracht wurde, ausreichend unterstützt war und deshalb auch mit in Verhandlung steht.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kassegger. – Bitte.