15.56
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Von der Polemik wieder zurück zur Sachlichkeit: Ich muss mich entschuldigen, ich habe einen Satz in meinem Abänderungsantrag zu erwähnen, zu zitieren vergessen. Die Abänderungsanträge sind allen per Mail zugegangen, aber der Ordnung halber darf ich das noch einmal wiederholen – es tut mir leid (Abg. Meinl-Reisinger: Per Mail zugegangen! Ich mein’, Entschuldigung, was ist denn da ... „der Ordnung halber“?!) –:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Stromkostenzuschussgesetz [...] zuletzt geändert durch das Bundesgesetz [...] wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 erster Satz lautet:
„Der Stromkostenzuschuss wird den begünstigten Personen gemäß § 4 Abs. 1 für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024, den begünstigten Personen gemäß § 4 Abs. 2 für den Zeitraum von 1. Juni 2023 bis 30. Juni 2025 für ein jährliches Grundkontingent gewährt.“ (Abg. Krainer: Ich versteh’ nichts! – Abg. Meinl-Reisinger: Ist das jetzt ein Witz? – Abg. Michael Hammer: Die verstehen sowieso nichts! – Abg. Meinl-Reisinger: Ist das jetzt ein Witz? Ich mein’, das ist eine Verhöhnung!)
Für den Ton im Haus müssen Sie sich bitte an den Techniker wenden. (Abg. Krainer: ... deutlich! Bei der mündlichen Verhandlung müssen Sie deutlich sprechen, sonst gilt’s nicht!)
Dem § 6 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen können die in Abs. 2 Z 2 und 3 festgelegten Parameter angepasst werden.“
In § 8 – das war der fehlende – Abs. 1 wird der Ausdruck „30. Juni 2024“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2024“ ersetzt.
Dem § 8 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen können die in Abs. 1 und 2 festgelegten Parameter angepasst werden.
In § 12 erster Satz wird der Ausdruck „Jänner 2025" durch den Ausdruck „Juli 2025“ ersetzt.
In § 14 wird der Ausdruck „30. Juni 2025“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2025“ ersetzt.
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Ich bitte um Kenntnisnahme. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
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