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Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Von der Polemik wieder zurück zur Sach­lichkeit: Ich muss mich entschuldigen, ich habe einen Satz in meinem Abänderungsantrag zu erwähnen, zu zitieren vergessen. Die Abänderungs­anträge sind allen per Mail zugegangen, aber der Ordnung halber darf ich das noch einmal wiederholen – es tut mir leid (Abg. Meinl-Reisinger: Per Mail zugegangen! Ich mein’, Entschuldigung, was ist denn da ... „der Ordnung halber“?!) –:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Stromkostenzuschussgesetz [...] zuletzt geändert durch das Bundesgesetz [...] wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 1 erster Satz lautet:

„Der Stromkostenzuschuss wird den begünstigten Personen gemäß § 4 Abs. 1 für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024, den begünstigten Personen gemäß § 4 Abs. 2 für den Zeitraum von 1. Juni 2023 bis 30. Juni 2025 für ein jährliches Grundkontingent gewährt.“ (Abg. Krainer: Ich versteh’ nichts! – Abg. Meinl-Reisinger: Ist das jetzt ein Witz? – Abg. Michael Hammer: Die verstehen sowieso nichts! – Abg. Meinl-Reisinger: Ist das jetzt ein Witz? Ich mein’, das ist eine Verhöhnung!)

Für den Ton im Haus müssen Sie sich bitte an den Techniker wenden. (Abg. Krainer: ... deutlich! Bei der mündlichen Verhandlung müssen Sie deutlich sprechen, sonst gilt’s nicht!)

Dem § 6 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen können die in Abs. 2 Z 2 und 3 festgelegten Parameter angepasst werden.“

In § 8 – das war der fehlende – Abs. 1 wird der Ausdruck „30. Juni 2024“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2024“ ersetzt.

Dem § 8 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundes­minister für Finanzen können die in Abs. 1 und 2 festgelegten Parameter ange­passt werden.

In § 12 erster Satz wird der Ausdruck „Jänner 2025" durch den Ausdruck „Juli 2025“ ersetzt.

In § 14 wird der Ausdruck „30. Juni 2025“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2025“ ersetzt.

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Ich bitte um Kenntnisnahme. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

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