Verlesung eines Teils des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1, 6 bis 8, 10 und 11, 13 bis 18, 20 und 21 sowie 23 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
„Tagesordnungspunkt 1:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2398 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 6:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2340 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 6/1 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Tagesordnungspunkt 7:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2341 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 8:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2342 der Beilagen in zweiter Lesung und in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung angenommen.
Tagesordnungspunkt 10:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2345 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 10/1 in zweiter Lesung und in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung angenommen.
Tagesordnungspunkt 11:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2354 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 13:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2344 der Beilagen unter Berücksichtigung der Abänderungsanträge Beilagen 13/2 und 13/3 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 14:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2349 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 15:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2351 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – in zweiter und dritter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Tagesordnungspunkt 16:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2350 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 17:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2352 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 17/1 in zweiter und dritter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Tagesordnungspunkt 18:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2353 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages Beilage 18/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 20:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2336 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 21:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2335 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 23:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2383 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.“
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Jetzt frage ich Sie, ob es Ihrerseits Einwendungen gegen den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls gibt. – Das ist gut, das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf und Zuweisungen
Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 3807/A bis 3822/A eingebracht worden sind.