Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 2405 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (GZ 17 St 5/23k) um Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat und Präsidenten des Nationalrates Wolfgang Sobotka wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat und Präsidenten des Nationalrates Wolfgang Sobotka besteht.“

Ich bitte daher die Damen und Herren, die diesem Antrag sich anschließen, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.