14.19

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Ich fange gleich mit den Beiträgen unserer ÖVP-Kollegen – Kollegen Niss und Höfinger – an. Sie standen als Proredner in der Rednerliste, haben aber eigentlich gegen das Lieferkettengesetz sprechen wollen. In Wahrheit haben sie uns aber Argumente geliefert, warum man nicht beim ersten Vorlieferanten Schluss machen kann, sondern die ganze Wertschöpfungskette nehmen muss.

Wenn Kollegin Niss uns erklärt, dass der Lieferant, der nicht bereit ist, der europäischen Abnehmerfirma zu liefern, weil es so strenge Vorschriften gibt, auf einen anderen Kunden, auf ein Drittland ausweicht, dann wird dieser dritte Anbieter das irgendwann nach Europa bringen – aber auch da müssen wir sicherstellen, dass der Händler, der es dann hereinbringt, sich auch alle Vorstufen anschaut, und damit haben Sie eigentlich dafür votiert, dass alle Vorstufen auch in die Sorgfaltspflicht aufgenommen werden. – Danke dafür.

Danke auch Kollegen Wurm! Er hat nämlich Kollegen Leichtfried vorhin empfohlen, sich bei der Wirtschaftskammer zu erkundigen. Ich darf, da ich seit 2005 die Ehre habe, dort Vizepräsident zu sein, gerne ein paar Dinge dazu erklären, Herr Kollege Wurm. (Abg. Loacker: ... Haufen da!) Danke für Ihr Beispiel des Tischlers. Warum? – Weil der österreichische Tischler als Lieferant fürs Möbelhaus natürlich überhaupt kein Problem mit dem Lieferkettengesetz hat, denn der hat die Arbeitsinspektion für die Einhaltung, der hat eine Betriebsanlagengenehmigung, auch die Werte davon, womit er womöglich die Nachbarn vergiftet. (Abg. Wurm: Wo hat er seine Leute her ...?) Der hat alles heute schon. Kollege Wurm mit seinem Modell und seiner Ablehnung will aber, dass Großkonzerne wie Ikea zum Beispiel nicht kontrollieren müssen, woher das billige Spanholzmöbel kommt, und nämlich genau das verhindert, dass der österreichische Tischler Zulieferer ist. (Abg. Hörl – in Richtung Abg. Wurm –: ... hat er recht ...!)

Dieses Gesetz fördert resiliente, lokale Anbieter, weil sie die Vorschriften einhalten (Beifall bei der SPÖ), und die Gegner davon sind jene, die zulasten der ordentlich arbeitenden Betriebe (Zwischenruf des Abg. Loacker) jene weiter fördern wollen (Abg. Hörl: Na, na, so einfach ist das nicht!), die Profit aus Ausbeutung, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Umweltverschmutzung ziehen. Das ist moralisch und ethisch nicht aufrechtzuerhalten, daraus Gewinn zu ziehen, muss abgestellt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Und ich warne Sie vor einem Punkt, Kolleginnen und Kollegen: das große Monster Bürokratie aufzustellen. Ich empfehle die Lektüre von § 164 des österreichischen Strafgesetzbuches über Hehlerei, dann werden Sie nämlich draufkommen – leider ist nur Vermögensschaden als Ursprungsdelikt konzipiert, aber das gilt ja bei der Zwangsarbeit auch –, welche Gefängnisstrafen dafür drohen. Eigentlich wäre es bei einer Firma, die hier verkauft und mehr als 300 000 Euro Vermögensvorteil aus der Zwangsarbeit zum Beispiel von Uiguren zieht und damit diese um ihr Gehalt gebracht hat, notwendig, dass die Staatsanwaltschaft einschreitet, den Schriftverkehr beschlagnahmt und dieser Art der Hehlerei ein Ende bereitet. Das wäre die richtige Vorgangsweise. Seien Sie froh, dass die EU und auch dieses Parlament in der folgenden Umsetzung der Richtlinie Vorschriften machen, die den Tischler fördern, und nicht die von Herrn Wurm geforderte Förderung (Abg. Wurm: Das garantieren Sie dem Tischler ...!) von Ausbeutern, von Großkonzernen, bei denen Kinder arbeiten und Zwangsarbeit herrscht und die Umwelt verdreckt wird! – Danke für diese Wortmeldung, Kollege Wurm. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Leichtfried: Der Kollege Wurm wird jetzt ver...!)

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