16.51

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Leichtfried, nur weil man den Willen der SPÖ nicht mitträgt, heißt das des­wegen noch lange nicht, dass man sich nicht genau anschaut, was da zur Abstim­mung kommt. Das, was es abzustimmen gilt und was wir hier zu diesem Ta­gesordnungspunkt debattieren, ist tatsächlich nicht das, was es vordergründig zu sein scheint, nämlich die Freiheit der Information. Im Gegenteil: Es werden sogar in vielerlei Hinsicht Zugänge zu Auskünften, die bisher entweder nach dem Auskunftsgesetz oder nach verfassungsmäßigen Bestimmungen geregelt waren, noch relativiert.

Mein Kollege Harald Stefan, aber auch Kollege Scherak haben hier schon we­sentliche Punkte aufgezeigt, warum man zu Recht dieses Gesetz nicht nur infrage stellen kann, sondern warum wir berechtigterweise diesem Gesetz heute die Zustimmung verweigern werden. Unabhängig von den heute schon angesprochenen Punkten der Kritik darf ich auch noch zwei weitere Punkte aus dem Hearing mit den Experten, das mit diesem Antrag ein­hergegangen und dieser heutigen Beschlussfassung vorausgegangen ist, an­führen und Ihnen hier noch einmal zur Kenntnis bringen.

Der eine Punkt, bei dem es bei diesem Hearing sehr große Kritik gab, war die Frage des Datenschutzes. Man hat zwar gesagt, dass der Schutz per­sönlicher Daten, aber auch verbriefter rechtlicher Geheimnisse, wie bei­spielsweise Geschäftsgeheimnisse oder auch Bankgeheimnisse, natürlich nicht berührt wird. Wenn man das allerdings gerade wieder in den Kontext des Datenschutzes und in Zusammenhang mit dieser Auskunftsverpflichtung stellt, dann ist das schon wieder etwas zu relativieren. Selbst die Experten haben gesagt: Das wird vielleicht doch den einen oder anderen Gang zu den Gerichten benötigen, bis wir da Klarheit haben, wie wir denn in dieser Sache tatsächlich und rechtskonform zu einer Lösung kommen.

Apropos Rechtskonformität, da sind wir schon bei der zweiten Sache: Die Gemeinden, die mit diesem Gesetz konfrontiert werden, die dieses Gesetz vollziehen müssen, werden da völlig alleine gelassen. Jetzt mag es sein, dass große Städte vielleicht eigene Juristen beschäftigen, vielleicht sogar eine eigene Abteilung haben, eigene Rechtsabteilungen, die sich mit dieser Materie auseinandersetzen, die derartige Probleme mit den Auskunftsverpflich­tungen aufgrund anderer gesetzlicher Lage vielleicht schon im Vorfeld in Erfahrung bringen konnten. Für kleine Gemeinden stellt das völliges Neuland dar.

Was den im Gesetz verankerten Zugang betrifft: Ja, die Datenschutzbehörde kann Hilfestellung geben, und irgendwann wird es vielleicht auch eine Schulung geben, so genau kann man das jetzt momentan noch nicht sagen. Vielleicht gibt es dann auch eine Stelle – beim Bund oder Land oder bei einem Gericht, so genau kann man das auch noch nicht sagen –, die den Gemein­den Auskunft erteilen kann. Ja, vielleicht!

Alles in allem – das sage ich an dieser Stelle auch als Vizebürgermeister einer Gemeinde, die wohl auch von der Vollziehung betroffen sein wird – ist das höchst unbefriedigend. So gesehen mag es sein, dass die Überschrift mehr hergibt als der tatsächliche Inhalt, nämlich dann, wenn es darum geht, dieses Ge­setz auch wirklich bürgernah und vor allem rechtskonform im Sinne dieser Auskunftsverpflichtung seitens der Gemeinden umsetzen zu wollen.

So sage ich zum Abschluss: Dieses Gesetz schafft in meinen Augen keine Infor­mationsfreiheit, es schafft Ungleichbehandlung und einen erheblichen Mehraufwand für die betroffenen Gemeinden, insbesondere für die kleineren Gemeinden, die wohl die eine oder andere Rechtsstreitigkeit zu ihrem Nachteil in Kauf nehmen müssen, um endlich dann das sichergestellt zu bekom­men, was uns diese Bundesregierung heute als großen Erfolg verkaufen will. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Abgeord­nete Sigrid Maurer. – Bitte sehr.