17.31
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen in Österreich, und zwar alle, egal wo Sie sind – hier im Hohen Haus, wo heute so Geschichtsträchtiges passiert, oder vor irgendeinem Empfangsgerät! Es ist wunderschön, und ich glaube, es ist kein Geheiminis, dass ich mich irrsinnig freue, dass wir heute diesen Beschluss fassen können.
Wir schaffen das Amtsgeheimnis ab und beschließen gleichzeitig ein Grundrecht auf Information. Das ist ein Meilenstein, und einer der Experten im Hearing im Verfassungsausschuss hat gesagt: Das macht Österreich von einem der letzten Länder in Europa, die ein Amtsgeheimnis in der Verfassung hatten, zum ersten Land, das das Grundrecht auf Information in der Verfassung hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das ist nicht irgendetwas: Grundrecht – und deshalb ist es so wichtig, dass es ein Grundrecht ist – bedeutet, dass es im Verfassungsrang steht, gleichrangig mit all den anderen Verfassungsrechten. Das macht es auch zu etwas so Besonderen, denn im Gegensatz zu dem, was wir hier schon gehört haben: Nein, es kann nicht durch irgendwelche einfachen Gesetze overrult werden.
Ja, natürlich: Falls Gesetze, die verfassungswidrig sind, beschlossen werden, dann muss man sie vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen. Das ist aber keine Tragik, das ist nichts Schlimmes, so funktioniert der Rechtsstaat. Das ist unser System, so funktioniert das, und das ist gut so. – Natürlich werden wir dann vom Verfassungsgerichtshof festgestellt bekommen: Das ist ein verfassungswidriges Gesetz, denn es widerspricht dem freien Zugang auf Information. (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben hier heute schon sehr viele Sprichwörter gehört, und ich möchte auch noch eines sagen. Eines dieser Sprichwörter lautet: „Das Bessere ist der Feind des Guten.“ – Genau das passt hier, wenn Frau Klubobfrau Meinl-Reisinger sagt: Wir hätten ein noch besseres Informationsfreiheitsgesetz gemacht. – Nein, das hättet ihr nicht gemacht, weil ihr das nicht durchgebracht hättet! Wir haben hier nicht das beste Informationsfreiheitsgesetz der Welt, aber wir haben das beste Informationsfreiheitsgesetz für Österreich. Hinter dem steht ganz Österreich. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Österreich ist nun einmal ein Bundesstaat. Österreich ist föderal verfasst, und deshalb ist es notwendig, dass man Gesetze mit den Ländern ausverhandelt. Das ist kein fauler Kompromiss oder wie immer es hier dargestellt wird, nein, das ist Demokratie: So funktioniert das System! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich sage Ihnen, das waren jetzt vier Jahre – das Informationsfreiheitsgesetz war eines der ersten Projekte, die ich angegangen bin und an denen ich arbeiten durfte, und ich habe mich sehr gefreut, dass der erste Entwurf relativ schnell in Begutachtung gegangen ist, aber dann ist es dahingegangen: Dann ist von dort noch ein Einwand gekommen und von da noch ein Einwand gekommen, und dann war plötzlich ein Problem größer als das andere, und es schien so, als könnte man das nie auflösen. Ich bin ganz oft gefragt worden: Und, kommt das noch? Und, wann kommt das?, immer mit so einem süffisanten Unterton, so nach dem Motto: Das kriegt ihr nie zusammen!
Ich war aber immer überzeugt davon, dass wir das zusammenkriegen, und zwar einerseits deshalb, weil ich wusste, dass bei uns im Klub alle dafür kämpfen, und weil ich wusste, dass wir in der Frau Bundesministerin eine echte Verbündete haben. Sie hat das mit wirklicher Überzeugung und mit Leidenschaft und mit ganz, ganz, ganz viel Energie durchgekämpft. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Das sind natürlich harte Gespräche gewesen, aber das waren sie zu Recht, denn all diese Einwände kommen ja nicht einfach von irgendwoher. Niemand sagt: Ach, ihr wollt das machen und ich will das nicht, und ich tue euch das zufleiß! – Nein, das waren doch durchaus berechtigte Einwände, und man muss jetzt einfach schauen, dass man eine Lösung findet, mit der alle leben können, denn wir wollen ja, dass dieses Gesetz lebt. Wir wollen ja, dass die Information wirklich zu den Leuten kommt, wir wollen, dass die Menschen die Informationen verfügbar haben, wir wollen, dass die Menschen wissen, was die Verwaltung macht, denn Verwaltung ist immer – zu jedem einzelnen Zeitpunkt und in jeder einzelnen Behörde – Handeln im Auftrag der Bevölkerung und für die Bevölkerung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Deshalb muss Verwaltungshandeln transparent sein, und dafür ist dieses Informationsfreiheitgesetz so wichtig. Deshalb ist dieses Grundrecht auf Information aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit, aber aus der gewachsenen Tradition in Österreich ist es natürlich ein richtiger Quantensprung. Wie gesagt, von der letzten Demokratie in Europa, die das Amtsgeheimnis in der Verfassung hat, werden wir zur ersten, die die Informationsfreiheit in der Verfassung stehen hat. – Ich glaube, man kann das gar nicht hoch genug loben und man kann das gar nicht oft genug sagen.
Am Schluss noch: Ganz ehrlich, ich kann mich schon hier herstellen und alles kritisieren und sagen: Das ginge noch besser und das ginge noch besser und das ginge noch besser!, und wir hätten – auch aus beiden Richtungen – ganz viele Dinge gerne anders gemacht, aber man muss das machen, wofür es eine Mehrheit gibt, die das Gesetz trägt.
Ich sage euch, meine ernsthafte Überzeugung ist: Ihr würdet euch da nicht hinsetzen und sagen: Wir können da nicht zustimmen, weil es nicht gut genug ist, wenn ihr euch nicht darauf verlassen könntet, dass wir es trotzdem beschließen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
17.37
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Manfred Hofinger zu Wort. – Bitte.