18.21

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Künstliche Intelligenzen hier, künstliche Intelligenzen dort – man kann sich derzeit kaum vor den Schlagzeilen retten. Neben dem Hype, der nicht ganz unberechtigt ist, gibt es aber auch gesellschaftliche und ethische Entwicklungen und auch die Rechtssicherheit, die man nicht vergessen darf, die nicht untergehen darf.

Ein Beispiel, warum es neben all den wichtigen, positiven Dingen auch Gefahren gibt: Vergangene Woche sind Nacktbilder der Sängerin Taylor Swift in sozialen Medien aufgetaucht, die mittels Deepfakes oder mit künstlichen Intelligenzen erstellt worden sind. Es wurde sogar die Möglichkeit eingeschränkt, ihren Namen auf X, vormals Twitter, zu suchen. In diesem Fall ist die Betroffene eine berühmte Sängerin, die die Möglichkeiten hat und auch mit den Privilegien ausgestattet ist, sich dagegen zu wehren. Die Gefahr besteht darin, dass eben solche Programme und Anwendungen breit verfügbar sind. Mit geringem Ressourcenaufwand kann man von jeder beliebigen Person solches Material herstellen, wie es zum Beispiel in Spanien an einer Schule passiert ist, wo von Mitschülerinnen Nacktbilder mit KI-Tools erstellt worden sind. Es kam dadurch zu dementsprechend großen Problemen.

Auch das Verteidigungsministerium hat vor Kurzem im Risikobild 2024 vor Desinformationskampagnen gewarnt, die natürlich mithilfe von Deepfakes eine noch gefährlichere Möglichkeit bieten, die Demokratie zu unterminieren.

Deshalb ist es wichtig gewesen, dass es nach langen und zähen Verhandlungen auf europäischer Ebene im Trilog endlich eine Einigung zum AI-Act gegeben hat. Er ist nicht unumstritten, das liegt aber auch ein bisschen in der Natur der Sache. Es wird in Zukunft keinen Lebensbereich geben, in dem künstliche Intelligenzen nicht Teil davon werden. Um sicherzustellen, dass Österreich nicht abgehängt wird und damit Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Anlaufstelle haben, bringen wir heute die KI-Servicestelle in Umsetzung.

Die Aufgaben der Servicestelle erstrecken sich vom Aufbau von Know-how, die Bereitstellung von Fachinformationen über Beratungen und Analysen bis hin – in weiterer Zukunft – zur Zertifizierung und Marktüberwachung von KI-Anwendungen. Unter anderem werden Unternehmerinnen und Unternehmer die Möglichkeit haben, sich beraten zu lassen und abzuklären, welche rechtlichen Vorgaben einzuhalten sind und welche regulatorischen Einschränkungen gelten, vielleicht auch Verbote, und welche Dinge sie nicht einsetzen dürfen. Dasselbe gilt auch für Konsumentinnen und Konsumenten. Die Servicestelle wird die nötige Transparenz herstellen und die Möglichkeit zum Wissensaufbau zur Verfügung stellen.

Damit das alles nicht im luftleeren Raum passiert, wird auch die österreichische KI-Strategie aus dem Jahr 2021 mit Einbindung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sozialpartnern überarbeitet werden.

Im Dezember wurde auch ein Beirat, der ja heute schon angesprochen worden ist, mit namhaften Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ethik, Forschung, Ökonomie, Recht und Technik vorgestellt. Dieser Beirat wird die Bundesregierung und die Servicestelle beraten und auch bei der Weiterentwicklung der KI-Strategie zur Verfügung stehen und mitwirken.

Ich fasse noch einmal zusammen: Mit der KI-Servicestelle gehen wir einen sehr wichtigen Schritt, um uns auf den AI-Act vorzubereiten. Informationen, Weiterbildungen und Beratungen werden mit einem Servicegedanken für Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen bereitgestellt. Die Servicestelle wird dazu dienen, Transparenz und Vertrauen im Umgang mit künstlichen Intelligenzen herzustellen. Stakeholdern wie den Sozialpartnern oder NGOs wird auch die Möglichkeit gegeben, sich aktiv in die Weiterentwicklung einzubringen.

Sei es im privaten oder im unternehmerischen Umfeld: Die Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz werden in Zukunft ein entscheidender Faktor für unseren Wohlstand sein. Dabei ist es wichtig, eine ausgewogene Balance zwischen der Förderung von Innovationen und einer notwendigen Regulierung zu finden. Das erfordert einen sensiblen Ansatz, den wir verfolgen, um das Potenzial von künstlichen Intelligenzen zu nutzen und auch die Risiken zu minimieren. Es ist wichtig, dass sichergestellt wird, dass der Datenschutz und Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten nicht dem AI-Hype zum Opfer fallen.

Ich bin froh, dass Österreich nicht abwartet, um danach von den Entwicklungen überrumpelt zu werden, sondern dass wir mit der Einsetzung dieser KI-Servicestelle als eines der ersten Länder in der Europäischen Union aktiv einen wichtigen Schritt setzen.

Zuletzt noch ein Appell an uns als Parlament: Wir befinden uns im Superwahljahr, und vermutlich ist auch die Versuchung sehr groß, mit KI-Tools Wahlkampf oder Desinformation zu betreiben. Ich glaube, damit wir uns nicht gegenseitig und auch nicht der Demokratie schaden, sollten wir davon absehen, diese Tools im Superwahljahr stark einzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.25

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Staatssekretär Florian Tursky zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.