21.13

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kollegen! Werte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Eines der wichtigsten Werkzeuge des Parlaments ist der Rechnungshof, und dieser hat bei seinem Bericht über die Covid-19-Förderungen durch die Agrarmarkt Austria ganze Arbeit geleistet. Die Agrarmarkt Austria allein hat 178 Millionen Euro an Fördergelder ausgeschüttet, die eigentlich verschiedenste Verluste während der Pandemie abdecken sollten. So gingen etwa von März 2020 bis Dezember 2021 rund 109 Millionen Euro an land- und forstwirtschaftliche Betriebe, und rund 70 Millionen Euro Fördergelder flossen im Bereich Privatzimmervermietung.

Nun hat aber der Rechnungshof festgestellt, dass da in einigen Teilen eine massive Überförderung stattgefunden hat, beinahe 10 Millionen Euro wurden zu viel ausbezahlt. Mit ein Grund soll gewesen sein, dass zu Beginn die Gelder teilweise innerhalb von sechs Tagen ab Antragstellung ausbezahlt wurden und dann weitere 45 000 Anträge überprüft werden mussten. Grundsätzlich ist das sehr löblich, wenn Anträge schnell bearbeitet werden, aber gleichzeitig ist es eben auch ganz wichtig, dass das Geld zielgerichtet und nicht ungerecht vergeben wird.

Wenn nun festgehalten wird, dass diese Mehrförderungen durch Mindestförderbeträge zustande gekommen sind und grundsätzlich nicht unrechtens waren, erscheint mir das schon etwas sehr eigenartig. So wurden beispielsweise bei einem Mindestförderbetrag von 2 300 Euro und einem tatsächlichen Umsatzverlust von nur 1 000 Euro trotz allem 2 300 Euro ausbezahlt – und das ist alles durch die Sonderrichtlinie Verlustersatz rechtlich gedeckt und korrekt.

Fast 10 Millionen Euro sind kein Pappenstiel, und es zeigt sich, dass mit dem Geld der Österreicher nicht sehr verantwortungsvoll umgegangen wurde – vor allem, wenn jetzt die Überförderung nicht rückgängig gemacht werden soll! Warum ist man aber nicht bereit, diese Fehler zu korrigieren? Ist man etwa schon im Wahlkampfmodus und will deshalb niemanden mit einer Rückforderung vor den Kopf stoßen? Oder ist man gar nicht in der Lage, diese durchzuführen? (Zwischenruf des Abg. Strasser.)

In allen Bereichen mangelt es an kompetentem Krisenmanagement: Ohne Strategie und ohne Ziel wird gewurschtelt, und an genau dieser Situation übt auch der Rechnungshof Kritik.

Abschließend möchte ich aber noch eine Frage in den Raum stellen. Wenn versucht wird, diese Überförderung – oder Mehrförderung, wie sie auch genannt wurde – zu bagatellisieren, dann frage ich mich schon: Wer entscheidet dann, ab was für einem Betrag zurückgefordert werden soll? Ab 100 Euro? Ab 1 000 Euro? Ab 10 000 Euro, ab 1 Million Euro? – Keiner weiß es! (Beifall bei der FPÖ.)

21.16

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.