12.58

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den verschiedenen Endgeräten! Wir debattieren unter Tagesord­nungspunkt 5 das Volksbegehren Untersuchungsausschüsse live übertragen.

Ich darf ganz kurz unsere Position dazu noch einmal zusammenfassen. Ich möchte mit einem kurzen Blick zurück beginnen. Ich darf mich jetzt seit rund zwei, zweieinhalb Jahren etwas intensiver mit U-Ausschüssen beschäftigen. Ich habe von der ersten Stunde an betont: Ja, wir bekennen uns zu einer öffentlichen TV-Übertragung, wenn – und das haben wir immer dazugesagt – eine Gesamtreform des Untersuchungsausschussrechts kommt. Wir sehen da großen Handlungsbedarf. Ich halte diese Position nach wie vor für sehr richtig, weil es, glaube ich, unser gemeinsames Interesse sein muss, dieses wichtige parlamentarische Kontrollinstrument zu dem zurückzuführen, was es ist, nämlich ein wichtiges Kontrollinstrument, aber kein Zur-Schau-Stellen, kein An-den-Pranger-Stellen. Das war immer unsere Position. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) – Danke sehr.

Wir sind Ende letzten Jahres den anderen Fraktionen einen großen Schritt entgegengekommen und haben gesagt: Ja, wir sind gerne bereit, von dieser Forderung nach einer Gesamtreform abzurücken!, wir haben gesagt: Ja, wir können uns auch eine öffentliche TV-Übertragung ohne Gesamt­reform vorstellen, aber wir wollen das natürlich in ein Gesamtkonzept hinein­gegossen haben! Dabei darf ich nur ein paar wesentliche Fragen anspre­chen, die aus meiner Sicht noch ungeklärt sind.

Wir haben immer gesagt – und da gibt es ja auch Konsens zwischen den Fraktionen –, es bedarf einer Regelung, dass natürlich nur politisch exponierte Persönlichkeiten umfasst sind, die von einer öffentlichen TV-Übertragung betroffen sind. Da stellt sich schon die erste Frage: Wer ist politisch exponiert und wer ist es nicht? – Das ist bei den obersten Organträgern noch relativ einfach: Bundeskanzler, Minister. Danach gibt es Schattierungen, wo das schon wieder schwieriger zu beantworten ist.

Wir haben zum Beispiel auch gesagt, es ist uns ganz wichtig, dass Persönlich­keitsrechte entsprechend geschützt werden. Das ist bei Liveübertra­gungen natürlich eine heikle Frage, denn wenn die Information draußen ist, ist sie draußen. Und im Nachhinein wieder zu diskutieren, ob Beschuldigten­rechte verletzt wurden – ja oder nein? –, macht dann wenig Sinn.

Also der langen Rede kurzer Sinn: Es sind hier noch wichtige Fragen zu klären, ich möchte aber ausdrücklich betonen, ich höre von sehr guten Gesprä­chen auf Referentenebene. Wir haben uns darauf verständigt, dass Experten beigezogen werden. Wir haben uns darauf verständigt, dass es einen Fragenkatalog mit all den offenen Fragen gibt, die seriös und gut abzuarbeiten sind.

Ich darf zum Schluss noch einmal festhalten: Ja, wir bekennen uns zu einer öffentlichen TV-Übertragung für politisch exponierte Persönlichkeiten in U-Ausschüssen, aber wir wünschen uns auch eine saubere Legistik, damit dieses Instrument auch wirklich dem gerecht wird, was es ist: ein wichtiges parlamentarisches Kontrollrecht. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

13.01

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte.