13.01

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Liveübertragung: zunächst einmal Danke an die Initiator:innen und auch an die Personen, die dieses Volksbegehren unterstützt haben. Von meiner Fraktion gibt es – nicht neu – ein klares Ja zur Live­übertragung von Untersuchungsausschüssen, weil das vor allem dazu führen könnte, dass sich jeder in Österreich selber ein Bild machen kann und sehen wird, dass diese Befragungen sehr ruhig und sehr sachlich ablaufen. Für Personen, die nicht über eine massive Detailkenntnis der Untersuchungsmaterie verfügen, könnten sie manchmal auch ein bisschen fad sein, aber ein klares Ja von unserer Seite.

Wir waren sehr erfreut, als die ÖVP dann eingeschwenkt und gesagt hat, ja, sie hört auf, zu blockieren. Jetzt haben wir eher den Eindruck, dass sie verzö­gert. Die Liveübertragung wird sich für die aktuellen Untersuchungsausschüsse nicht mehr ausgehen, was wir schade finden, aber wir hoffen, dass wir trotzdem zu einer Lösung kommen.

Für die Zuseherinnen und Zuseher sei gesagt: Es bedarf einer Zweidrittelmehr­heit in diesem Haus, um das zu ermöglichen. Die ÖVP verfügt zumindest jetzt noch über mehr als ein Drittel. Kollege Taschner kann das sicher vorrech­nen. Er kann auch vorrechnen, dass das in einem halben Jahr nicht mehr der Fall sein wird. (Abg. Taschner: Nein, das kann ich nicht teilen! – Abg. Strasser: Das ist Spekulation!) Die Frage am Ende des Tages ist jedoch, dass wir hierzu gerne eine Entscheidung hätten.

Die wesentliche Frage ist natürlich: Wer entscheidet, wer eine Person öffentlichen Interesses ist und wer nicht? – Da sind wir der Meinung, da gibt es das Mediengesetz, Journalistinnen und Journalisten entscheiden das jeden Tag. Wenn sie zum Beispiel aus einem Gerichtssaal berichten, dann wissen sie die Namen von allen Personen dort und wissen, wenn ein Angeklagter zufällig beispielsweise ein ehemaliger Bundeskanzler ist, dann können sie den Namen nennen, und wenn ein Zeuge jemand ist, den man nicht kennt und an dem kein öffentliches Interesse besteht, dann tun sie es eben nicht. Ich finde, die Medien machen das sehr verantwortungsvoll und sie sollten das auch in Zukunft machen.

Den Vorschlag, den Kollege Scherak von den NEOS hier gemacht hat, dass es eine Stelle geben sollte, bei der sich Auskunftspersonen quasi als nicht öffentliche Personen melden können, halte ich für gut, auch, dass es da ein for­males Prozedere und auch die Information an die Medien geben soll, wie sich potenzielle Auskunftspersonen selber sehen. Da sind wir der Meinung, dass das ein guter Vorschlag ist, den man sicher weiterverfolgen kann.

Zur wesentlichen Frage, ob live oder nicht: In Untersuchungsausschüssen gilt halt das achte Gebot, du sollst nicht lügen (Abg. Taschner: Das gilt überall! – Abg. Hörl: Du sollst auch keine ..., Herr Krainer!), du sollst in Untersu­chungsausschüssen die Wahrheit sagen und du sollst auch nichts weglassen. Das ist, glaube ich, die wichtigste Botschaft der Woche.

Unabhängig davon, ob jetzt etwas live übertragen wird oder nicht: In Untersuchungsausschüssen gilt Wahrheitspflicht – und das ist gut so. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.04

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.