19.41

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei Tagesordnungspunkt 18 geht es darum, dass wir das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ändern. Herr Minister, das wäre ein Thema gewesen, wozu eine Begutachtung tatsächlich sinn­voll gewesen wäre. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zeigt eigentlich auch, dass soziale Maßnahmen koordiniert sein müssen – und da hat man ganz be­wusst nicht koordiniert. Daher wird die Lösung, die man jetzt vorschlägt, einfach nicht funktionieren.

Es geht um die Schulungen, um den Schulungszuschlag beim AMS. Schade, dass man das nicht begutachtet hat, dann hätte man eine bessere Lö­sung zustande gebracht.

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist in seiner Grundstruktur – ich sage es auf gut Österreichisch – ein Pfusch. Es hilft den Menschen, die von Sozialhilfe ab­hängig sind, leider nicht. Es wird auch durch das Herumdoktern und durch den Versuch, es zu verbessern, schlicht und einfach nicht besser, sondern macht deutlich, dass man eine andere Regelung braucht. Das Sozialhilfe-Grund­satzgesetz gehört grundsätzlich repariert.

Bei einem weiteren Tagesordnungspunkt, den wir jetzt mit verhandeln, geht es darum, wie wir mit den Heimopfern umgehen. Da sehe ich, dass die not­wendigen Nachbesserungen, die jetzt vorgenommen werden, sehr gut sind. Wir haben als Parlament klar gesagt – und das auch in einem Vierparteienan­trag vereinbart –, dass wir sicherstellen, dass die Heimopferrente nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Es ist wichtig, dass die Heimopferrente auch dann, wenn es zu einer Nachzahlung kommt, nicht als Vermögen angese­hen wird.

Das war die Meinung, die im Sozialausschuss immer vertreten wurde. Jetzt stellen wir das richtig, und dem stimmen wir selbstverständlich zu. Das ist auch eine gute Sache, dass für die Heimopfer diese klare Abgrenzung erfolgt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.44

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.