20.03

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, ein paar Anmerkungen zu einer Novelle des ASVG zu machen. Es geht dabei um eine Neuerung betreffend das Foto oder Lichtbild für die E-Card, und sie bezieht sich auf die Bestimmung § 31a ASVG, in der bereits mit 1.1.2020 festgesetzt worden ist, dass auf neuen und auch ausgetauschten E-Cards ein Foto oder Lichtbild anzubringen ist, wenn es um Personen über 14 Jahre geht.

Als Neuerung wird heute beschlossen, dass, während die Fotoregistrierungsstellen für Österreicher und Nichtösterreicher bisher bei der Sozialversicherung, aber auch bei den Landespolizeidirektionen waren, zukünftig auch die Gemeinden als Registrierungsstellen ausgestattet werden sollen.

Wir als Fraktion waren bereits damals gegen diese Vornahme, weil wir gesagt haben, das sind zu hohe Kosten und die Bürokratie entspricht nicht der Verhältnismäßigkeit. Wir haben auch jetzt die gleichen Bedenken. Wir sagen auch jetzt noch, dass die Gemeinden mit zusätzlichen Aufgaben überfrachtet werden, die nicht notwendig sind. Ich weiß auch, dass die Versicherten selbst, wenn sie ein Foto brauchen, 10 Euro zu bezahlen haben – das ist die Vorschreibung. Das heißt, es ist meiner Meinung nach weder für die Gemeinden noch für die Versicherten noch, finde ich auch, im Sinne der Sicherheit und der Gesundheit notwendig, diese Regelung zu machen.

Darum haben wir bereits im Ausschuss ablehnend gewirkt und werden auch jetzt im Plenum dieser Novellierung nicht zustimmen. Bedenklich finde ich persönlich auch das, was uns der Herr Bundesminister eigentlich im Ausschuss schon gesagt hat, nämlich dass derzeit keine Evidenz dafür vorliegt, dass die Kosten-Nutzen-Analyse im Sinne von Nutzen ausgeht. Es gibt keine Evidenz dafür, dass das wirklich erfolgreich wäre.

Der damalige Staatssekretär, dann Bundeskanzler Sebastian Kurz hat 2017 dazu ausgeführt – nachlesbar im „Standard“ –, dass er von einem umfassenden Missbrauch der E-Card ausgeht und glaubt, dass dadurch 200 Millionen Euro eingebracht werden können. Übrig geblieben sind dann im Jahr 2019 11 Millionen Euro, aber nicht im Zusammenhang mit der E-Card – bei der E-Card waren es fünf bis sieben Fälle; 2021 waren es dann ein paar Fälle mehr: sieben Fälle. Im Endeffekt sind aber von den 200 Millionen Euro im Jahr betreffend alle Betrugsfälle, die von der Taskforce Sozialleistungsbetrug aufgedeckt worden sind, maximal 11 Millionen beziehungsweise 14 Millionen Euro übrig geblieben – also weit weg von dem, was er gesagt hat.

Das heißt, das ist heiße Luft gewesen. Es ist auch meiner Meinung nach ein Rohrkrepierer, wenn es um Kapitaleinnahmen geht, und deshalb werden wir auch dieser Neuerung jetzt, die wiederum nichts bringt, nicht zustimmen.

Zur Abänderung in § 113 ASVG möchte ich anführen: Auch der können wir nicht zustimmen, weil damit im Endeffekt auch die Arbeitnehmerrechte geschmälert werden. Es wird zwar eine Spruchpraxis der ÖGK umgesetzt, aber legistisch finde ich es nicht notwendig, dass man die Beitragsvorschreibung erst bei Aufgriffen macht. Meiner Meinung nach wäre es richtig, dass die Vorschreibung bereits dann getätigt wird, wenn das zum Zeitpunkt des Arbeitsantrittes nicht gegeben ist. Das wäre ehrlich und richtig. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Abg. Michael Hammer: Bitte klatscht da wer jetzt?! – Beifall bei der SPÖ.)

20.06

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Bedrana Ribo. – Bitte, Frau Abgeordnete.