20.53

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass die FPÖ antieuropäisch argumentiert, wissen wir. Dass Herr Kollege Loacker seinen Zynismus nicht mehr zügeln kann, wissen wir mittlerweile auch. Er möchte nichts regulieren, er glaubt, alle machen sich alles miteinander aus. (Abg. Kickl: Das Sie die zentral gelenkte Planwirtschaft befürworten, das wissen wir auch!) Das entspricht halt auch nicht dem, was Arbeitnehmer:innenrechte anlangt. (Beifall bei der SPÖ.) Da bin ich wirklich der Meinung, dass es darum geht, Arbeitnehmer:innenrechte zu schützen.

Wir behandeln heute hier eine EU-Richtlinie eineinhalb Jahre später als vorgesehen, werden ihr aber nicht unsere Zustimmung erteilen, weil wir die Mängel, die Kollege Muchitsch schon genannt hat, gerne behoben gehabt hätten. Wenn Frau Kollegin Graf sagt: Na ja, die AK und die Gewerkschaften waren eh miteinbezogen!, dann habt ihr wahrscheinlich halbherzig verhandelt, sonst wäre das von den Arbeitnehmer:innenrechten her etwas besser gelungen.

Zum einen möchte ich noch einmal sagen: Einen Arbeitsvertrag – Sie alle hier wissen das; aber vielleicht für die, die noch zuschauen und sich nicht gerade in einem Arbeitsverhältnis befinden oder schon in Pension sind und das vergessen haben – kann man mündlich, schriftlich oder schlüssig vereinbaren; und wenn man einen Arbeitsvertrag nicht schriftlich vereinbart, dann muss es einen Dienstzettel geben.

Da gibt es schon einige Mikroverbesserungen, die wir auch gutheißen, weil diese schriftliche Aufzeichnung für die Arbeitnehmerin, für den Arbeitnehmer unglaublich wichtig ist, weil man das zu Beginn aushändigen muss, weil man keine Motivkündigungen aussprechen darf, weil man auch freie Dienstverhältnisse regelt, obwohl da die Einkommensfrage immer noch auf Einzelbasis verhandelbar und nicht geregelt ist, auch nicht in dieser Richtlinie. Das heißt, es müsste in dieser Richtlinie die Möglichkeit bestehen – und auf das wurde auch hingewiesen, Artikel 12 ist da nicht beachtet –, dass man, wenn eine Teilzeitbeschäftigung über sechs Monate besteht und eine Vollzeitbeschäftigung möglich ist, darüber informieren muss, dass man diesen den Mitarbeiter:innen anbieten muss. Das fehlt leider auch in dieser Richtlinie, obwohl Herr Bundesminister Kocher nicht nur einmal gesagt hat, er will die Menschen zur Vollzeit motivieren und animieren; das hätte man ja reinschreiben können.

Unsere Meinung zur abschreckenden Wirkung bei Nichtaushändigung eines Dienstzettels: Frau Kollegin Graf hat gesagt: Na darauf kann man ja einmal vergessen, zweimal, dreimal, wenn man ein ganz kleines Unternehmen hat! (Abg. Tanja Graf: Das hab ich nicht gesagt!) – Ich interpretiere, dass Sie gemeint hätten, wenn man halt einmal vergesse, sei das nicht so dramatisch, dann zahle man halt 100 Euro, vielleicht gerade einmal 300 Euro oder 400 Euro; oder man kann auch davon absehen, dass überhaupt eine Strafe gezahlt werden muss.

Das ist alles nicht ganz schlüssig, nicht ganz fertig und nicht ganz ausgebacken, wie man auf gut Deutsch sagt, und daher stimmen wir diesem Vorschlag nicht zu. (Beifall bei der SPÖ.)

20.56

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.