22.23

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin, es wird eine neue Rege­lung ab August beziehungsweise ab Mitte des Jahres geben, und des­halb ist diese Verlängerung nur bis zum 31. August – aber das haben wir Ihnen im Ausschuss auch schon gesagt.

Es geht um die Verlängerung der Covid-19-Impfangebote, um gemein­sam im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit definierte Vorhaben der Gesund­heitsreform umzusetzen. Dabei wurde zwischen Bund, Ländern und So­zialversicherungen unter anderem vereinbart, dass für die Dauer der Finanz­ausgleichsperiode für mit dem Bereich Impfen in Zusammenhang ste­hende Maßnahmen und gesundheitspolitische Zielsetzungen 450 Millionen Euro zweckgewidmet zur Verfügung stehen.

Um ein kontinuierliches Angebot an Covid-19-Impfungen gewährleisten zu können, braucht es bis zur Umsetzung der neuen Maßnahmen – ich sage es noch einmal: bis zur Umsetzung der neuen Maßnahmen; und das wird im Som­mer passieren – eine Verlängerung der derzeit geltenden Bestimmungen. Daher sollen die Bestimmungen betreffend die Impfung gegen Sars-Cov-2 im nie­dergelassenen Bereich bis zum 31. August 2024 verlängert werden.

Die haushaltsrechtliche Ermächtigung betreffend die Verfügung über im Ei­gentum des Bundes stehende Bestände an Covid-19-Impfstoffen und an Bedarfsmaterialien zur Verabreichung von Covid-19-Impfstoffen endet mit Ablauf des 30. Juni 2024. Da müssen wir auch eine Verlängerung machen. Da auch im Jahr 2025 noch Lieferungen erwartet werden, soll die Ermächtigung für diese Materialien nun bis Juni 2025 verlängert werden. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.25

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schall­meiner. – Bitte.