15.55
Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Rüstorfer, schön, dass ihr da seid! Herzlich willkommen auch nochmal von meiner Seite. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
Es hat ein Zeiterl gedauert, bis diese Gesetzesänderung passiert ist. Wir haben uns zusammengesetzt und heute können wir die Änderungen im Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz diskutieren. Wir haben es geschafft, die Ausbildung österreichweit einheitlich geregelt auf eine Ebene zu bringen, ob es die Facharbeiterausbildung oder die Meisterausbildung ist. Ich glaube, das ist ein tolles Zeichen. Ich sage dir, Alois, noch einmal Danke für die Begleitung in den vergangenen Jahren und für deinen wichtigen Input, deine Erfahrung. Ich sage natürlich auch Danke für die überparteiliche Zusammenarbeit – auf einem Niveau, das ich mir auch zukünftig für die nächsten Themen im Landwirtschaftsausschuss wünsche, dann könnten wir in den nächsten Monaten noch einiges weiterbringen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben das Rad natürlich nicht neu erfunden. Die Praxis im landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Bereich ist da. Wir haben uns auf Basis der Praxis natürlich fundierte Expertise geholt und haben auf dieser aufgebaut. Wir können auf das, was wir schon haben, stolz sein und das dementsprechend auch mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wir jetzt geschaffen haben, noch einmal untermauern. Die Qualität und die Effizienz in der Ausbildung wurden damit noch einmal verstärkt.
Der Gesetzentwurf schafft natürlich auch Klarheit – nicht nur für die, die Ausbildung genießen, sondern auch für die, die diese Ausbildung anbieten. Das Ziel der geplanten Vorschriften ist, speziell für die Lehrlinge Rahmenbedingungen zu schaffen, innerhalb derer sie sicher unterwegs sind und gute fachliche Expertise von gut ausgebildeten Lehrherren bekommen und durch die eben auch Arbeitgeber wissen, was ihre Aufgaben sind. Es gibt dann auch eine Liste, auf der diese Betriebe aufgelistet sind, auf die man schauen kann; die auch regelmäßig kontrolliert wird, damit die Inhalte weiterhin passen, sodass die Lehrlinge gute Lehrherren bekommen. Das alles ist wichtig.
Last, but not least: natürlich das Lehrlingseinkommen. Die Lehrlingsbedingungen sollen auf kollektivvertraglichen Regelungen basieren. Mit erfolgreichem Abschluss haben auch die jungen Menschen dann den Facharbeiter oder die Facharbeiterin in der Tasche. Was will man mehr?
Es geht dabei natürlich aber nicht nur um die Lehrlinge, sondern auch um die Personen, die über den zweiten Bildungsweg die Ausbildung im forstfachlichen oder im landwirtschaftsfachlichen Bereich machen wollen. Auch da wurden die Bereiche anerkannt und werden auch weiter gefördert und ausgebaut. Insgesamt sind 16 Ausbildungsgebiete definiert worden, vom Obstbau bis zur Biomasseproduktion und zur Berufsjagdwirtschaft. Mir war es persönlich wichtig, dass es nicht notwendig ist, den Jagdschein zu diesem Lehrplatz mitzubringen, sondern dass dieser im Zuge der Ausbildung absolviert werden kann, denn somit werden Barrieren abgebaut.
Dieses Gesetz ist ein klares Zeichen für die land- und forstwirtschaftliche Ausbildung. Es zeigt, wie man für die nächsten Generationen in diesem Bereich in die Zukunft schauen kann. Auch da brauchen wir in Österreich gut ausgebildete Personen. – Vielen Dank nochmal an alle für die gute Zusammenarbeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Litschauer. – Bitte.