16.04

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Mit diesem Bundesgesetz, dem Land- und forst­wirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 2024, schaffen wir erstmals in Österreich eine einheitliche Rechtsgrundlage für die land- und forstwirtschaftli­che Berufsausbildung. Das ist ein echter Meilenstein! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lukas Hammer.)

Hintergrund dieser Gesetzesinitiative ist eine Änderung der Bundesverfassung im Jahr 2019, mit der man die Gesetzgebung für die land- und forstwirt­schaftliche Berufsausbildung dem Bund alleine übertragen hat. Davor war es so, dass es ausführende Gesetzgebung der Länder war und diese im Wesent­lichen die Ausbildung geprägt haben. Keine Änderung gibt es hinsichtlich des Vollzuges dieses Gesetzes, dieser bleibt weiterhin bei den Ländern.

Was bedeutet das neue Gesetz in der Praxis? – Wir haben es schon gehört: Erstens werden die land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fach­ausbildungsstellen in den Landwirtschaftskammern weiterhin die Organisation der Kurse bis zur Abhaltung der Prüfungen erledigen. Für die mittlerweile 16 Lehrberufe wird allerdings künftig der Bund österreichweit einheitliche Aus­bildungs- und Prüfungsordnungen erlassen.

Zu diesen Lehrberufen: Wir haben es gehört, es ist ein bunter Strauß, insgesamt sind es 16 in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Geflügelwirt­schaft, Obstbau, Gemüsebau, Weinbau, Pferdewirtschaft, Bienenwirtschaft bis hin zum Berufsjäger.

Vielleicht noch kurz zu den Zielgruppen – wir haben schon einiges gehört –: Jährlich werden insgesamt 5 000 Facharbeiter ausgebildet. Hinzu kom­men 500 Personen pro Jahr, die einen land- und forstwirtschaftlichen Meister machen. 5 Prozent von den bereits genannten 5 000 Facharbeitern absol­vieren eine land- und forstwirtschaftliche Lehre; 40 Prozent der Personen, die die Ausbildung machen, machen diese im zweiten Bildungsweg; und wei­tere 43 Prozent sind Schülerinnen und Schüler der Landwirtschaftlichen Lehran­stalten in den Bundesländern; die restlichen 12 Prozent sind unsere Maturantinnen und Maturanten der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten, kriegen also neben der Matura auch einen Facharbeiterabschluss.

Was sind die zentralen Neuerungen aufgrund dieses Bundesgesetzes? – Die Ausbildung wird insgesamt attraktiver gestaltet. Ein Aspekt ist, wie wir gehört haben, der Bundes-Berufsausbildungsbeirat, der eine beratende Funktion hat, wenn es nämlich um eine praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung in der Lehre geht und darum, entsprechende Prüfungsordnungen zu erstellen. Da soll er unterstützend mitwirken.

In diesem Gremium sind Experten der Landeslandwirtschaftskammer, der Landarbeiterkammer, der Gewerkschaft und natürlich auch aus den einzelnen Fachverbänden dabei. Das Ministerium ist auch beratend dabei. Da geht es also um Expertise und nicht um Politik. Da geht es um Unterstützung des Ge­setzgebers. (Beifall bei der ÖVP.)

Es war eine langjährige Forderung der Berufsjägerverbände Österreichs, dass man endlich einmal bundeseinheitlich ein Berufsbild Berufsjagdwirtschaft entwickelt. Dieses Gesetz schafft nun die Basis dafür. Wichtig zu betonen ist da­bei: Eine Voraussetzung für diese Lehre ist, dass man eine Ausbildung zum Forstorgan – im Westen heißt es Waldaufseher – macht. Das führt dazu, dass in Zeiten des Klimawandels diese Absolventinnen und Absolventen dafür sorgen können, dass es ausgeglichene Wald-Wild-Verhältnisse gibt. In Öster­reich ist das vor allem für die östlichen Bundesländer ein großer Vorteil.

Ein nächster Aspekt ist schon genannt worden: der Entfall der Prüfungsgebühren für alle Damen und Herren, die eine Meisterausbildung machen. Wir ziehen da mit dem gewerblichen Bereich nach und erfüllen damit auch ein Versprechen des Bundeskanzlers, das er anlässlich seiner Österreichrede am 10. März 2023 verkündet hat.

Zu guter Letzt, die Gebühr für die Eintragung des Meistertitels in Urkunden: In der gewerblichen Berufsausbildung gibt es diese gesetzliche Regelung be­reits seit 2020 und wir machen das nun auch in der Land- und Forstwirtschaft. Was ist das? – Es ist ein klares Signal, eine Aufwertung und Sichtbarma­chung der höchsten beruflichen Ausbildung in der Land- und Forstwirtschaft. Das ist ein wichtiges Signal an unsere Fachkräfte in der Land- und Forst­wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.)

Das LFBAG bietet eine zeitgemäße Rechtsgrundlage und sichert eine zukunftsorientierte Aus- und Weiterbildung in der Landwirtschaft. Da gibt es ein Zitat: Die landwirtschaftliche Ausbildung ist die Wurzel, aus der die Früchte einer nachhaltigen und produktiven Landwirtschaft entspringen. – Zitatende.

Ich danke allen Damen und Herren, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, den Landwirtschaftssprechern Georg Strasser und Olga Voglauer, meinen Mit­arbeitern im Haus, den Verbänden, den Experten aus den Verbänden! Ich danke auch für das wirklich konstruktive Gespräch und die Verhandlungen mit den Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der Sozialdemokraten! Und ab­schließend: Danke auch an alle, die das sonst noch unterstützen! (Beifall bei der ÖVP.)

16.10

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter We­ber. – Bitte.