16.20

Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Das neue Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz soll alle notwendigen gesetzlichen Regelungen enthalten, die für die betriebliche Berufsausbildung von Lehrlingen in land- und forstwirtschaftlichen Berufen in Betrieben benötigt werden.

Es besteht derzeit eine unübersichtliche Rechtslage, und daher sind diese Maßnahmen auf gesetzlicher Ebene, inklusive einer Verfassungsbestimmung, notwendig. Wir werden dem zustimmen. Wir unterstützen natürlich jegliche Förderung von Lehrberufen, um auch in dieser Branche zu anerkannten Abschlüssen als Facharbeiter oder Meister zu kommen.

Dies soll in einem für Lehrlinge fördernden und sicheren Umfeld passieren, und dazu gehört auch, dass Ausbildungsbetriebe Kriterien erfüllen müssen, gelistet und überprüft werden, und dass die Ausbildnerinnen und Ausbildner entsprechende Qualifizierungen nachweisen müssen. Dafür sind in dieser Regierungsvorlage entsprechende Vorschriften vorgesehen.

Neu ist, dass zu den bestehenden Lehrberufen ein sechzehnter – Berufsjagdwirtschaft – dazukommt und dieser in die Liste aufgenommen wird. Erstmals gibt es künftig auch da eine bundeseinheitliche Ausbildung und nicht mehr in jedem Bundesland eine andere, was in Summe die Qualität der Ausbildungen stärken kann und vor allem aber die Mobilität der ausgebildeten Personen innerhalb Österreichs ermöglicht.

Inhaltlich ist zu dieser Regierungsvorlage heute schon sehr viel gesagt worden, deswegen bleibt mir nur mehr abschließend zu bekräftigen, dass wir diese Neuregelung begrüßen. Sie bildet den grundsätzlichen Wunsch der SPÖ ab, den wir seit Jahren haben, nämlich ein österreichweites Berufsausbildungsrecht zu schaffen. Das ist sehr wichtig. Dies ist aber nur ein erster Schritt, denn der Vollzug bleibt ja nach wie vor den Bundesländern überlassen. Da müsste dann eben der nächste Schritt gesetzt werden. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

16.22