16.39

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Kollege Drobits von der SPÖ hat das recht schön erklärt: Wir erleben halt leider Gottes in diesem Konsumentenschutzausschuss immer die Realität dieser Bundesregierung aus ÖVP und Grün, dass eben in diesem Bereich genau gar nichts weitergeht, gar nichts passiert. Über 20 Anträge von der Opposition, gemeinsam Sozialdemokratie, NEOS und wir Freiheitliche – alle wurden mehr oder weniger vertagt, schubladisiert, mit einer Ausnahme: Nachdem die Regierung selbst nichts zuwege gebracht hat, wurde dann quasi mein Antrag zu diesem Thema abgelehnt, und dann haben die beiden Regierungsparteien eben einen eigenen Antrag eingebracht.

Darin machen sie nichts anderes, als dass sie den Herrn Minister – und ich lese es vielleicht doch vor – bitten „zu erheben, ob es tatsächlich vermehrt zur Verringerung der Füllmengen bei gleichbleibenden Packungsgrößen gekommen ist“, und sollte es so sein, „erforderlichenfalls mögliche Maßnahmen zu prüfen und diese dem Nationalrat zur Beratung zuzuleiten“. – Das ist das, was ÖVP und Grüne zum Thema Konsumentenschutz und bei diesen Themen Shrinkflation und Skimpflation quasi machen – gar nichts, also einen Bericht vom Minister anfordern. Das alles liegt aber eigentlich schon lange vor. Es sind wie gesagt in Frankreich über 1 000 Fälle, auch bei uns mehr als genügend.

Man muss vielleicht Folgendes schon noch einmal erklären: Es gäbe eigentlich sehr gute Möglichkeiten, das zu unterbinden. Trotz EU könnte man auch in Österreich viel machen. Wir hätten einerseits die Bundeswettbewerbsbehörde – § 14 UWG ist eindeutig definiert, da könnte die Bundeswettbewerbsbehörde tätig werden –, und natürlich könnte der VKI tätig werden – und er macht es auch im Rahmen seiner Möglichkeiten.

Jetzt muss man aber zum Start der Geschichte dieser Bundesregierung zurückgehen: Beide wurden im Prinzip, sage ich einmal, amputiert, reduziert und nicht gestärkt: sowohl der VKI als auch die Bundeswettbewerbsbehörde. Das Ergebnis ist: Die Konsumenten bleiben übrig und man muss heute mit der Brille einkaufen gehen - Sie werden es merken -, um überhaupt festzustellen, ob da jetzt 380 Gramm drinnen sind oder 420 oder 500 Gramm.

Auch zur Erinnerung – weil ja alle eben die Europäische Union so loben –: Wir haben es auch der Europäischen Union zu verdanken, dass es für gewisse Lebensmittel keine einheitlichen Größen mehr gibt. Es war damals sehr sinnvoll, dass Milch, Zucker, Mehl eindeutig mit einem halben Kilo, einem Kilo definiert waren. Das ist aufgrund der Europäischen Union alles Geschichte, deshalb kann man jetzt bei allen Produkten alle Packungsgrößen machen – ob mit 284 Gramm oder 512 Gramm: Alles ist möglich, und deshalb passieren genau diese Täuschungen von Konsumenten.

Ja, die Anfragen, die ich an Minister Rauch und an Minister Kocher geschickt habe, haben all das bestätigt: Es gibt diese beiden Phänomene. Es gäbe auch die Möglichkeit, und das schreibt der Minister selber, dass die Bundeswettbewerbsbehörde und der VKI tätig werden, aber wie gesagt, wenn man halt beide Institutionen mehr oder weniger jetzt über Jahre finanziell, personell aushungert, dann kann man auch nicht erwarten, dass hier im Sinne der Konsumenten etwas passiert. Und es ist schon, sage ich einmal, eigentlich erschütternd für diese Regierungsparteien im Bereich Konsumentenschutz, jetzt hier diesen Alibiantrag einzubringen, aufgrund dessen der Minister nichts anderes machen soll, als zu erheben. – Ja, das hätte er eigentlich schon lange machen sollen.

Das ist zu wenig, meine Kollegen. Ja, man kann nur auf eine neue Regierung und einen aktiven Konsumentenschutz hoffen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.43

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weidinger. – Bitte sehr.