17.18

Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen und hier im Saal! „Schöne neue Welt“ ist ein Buch von Aldous Huxley, das 1932 erschienen ist und eine Zukunftsvision beschrieben hat, die unserer heutigen Welt schon relativ nahekommt. Gerade die Digitalisierung hat uns rasche Bedürfnisbefriedigung – einen Mausklick entfernt –, Erleichterungen und vereinfachte Zugänge zu Informationen, Services und Produkten verschafft.

Diese schöne neue Welt der Digitalisierung birgt aber auch Risiken und Gefahren in sich, vor allem in Bezug auf Produktsicherheit. Die neue Produktsicherheitsverordnung der EU, die letztes Jahr im Juni in Kraft getreten ist, gilt ab 13. Dezember 2024, also kurz vor Weihnachten, auch in Österreich. Die neuen Vorschriften adressieren die Sicherheitsrisiken, die mit diesen neuen Technologien und den zunehmenden Onlineverkäufen zusammenhängen. So praktisch es ist – das wissen wir alle –, am Wochenende einfach auf der Couch oder vor dem Fernseher am Sofa liegend online zu shoppen, so birgt es doch das große Risiko, dass die bestellte Ware, wenn sie dann endlich bei uns zu Hause ankommt, nicht nur unseren Erwartungen nicht entspricht, sondern im Hinblick auf Produktsicherheit auch noch gefährlich ist.

Laut Safety Gate wurden 2021 bereits 73 Prozent aller Verbraucherprodukte online gekauft, und 2020 waren 26 Prozent der online verkauften Waren gefährliche Produkte. Im Vergleich dazu: 2014 waren das nur 8 Prozent.

Die Zahl der gemeldeten Artikel, die verbotene krebserregende Chemikalien, Weichmacher und so weiter, enthalten, steigt stetig stark an. Die damit einhergehenden Risiken, gerade für Kinder und andere vulnerable Gruppen, sind also sehr, sehr hoch, und dieser Kontakt mit den gefährlichen Stoffen steigt immens. Viele Produkte kommen dabei aus China. 2024 – man muss sich das vorstellen – werden schätzungsweise fünf Milliarden Pakete mit solchen Produkten in die EU und in die USA geliefert.

Einem ARD-Bericht vom Juli 2023 ist zu entnehmen, dass 90 Prozent der schadstoffbehafteten Kinderspielzeuge aus China stammten. Gerade Plattformen wie Amazon, Temu oder Shein sind laut Umweltschützern ein unkontrolliertes Einfallstor. Flugzeuge fliegen pro Tag 250 Tonnen Pakete in die EU und die USA, mit Produkten, die Gefahren in sich bergen! 60 Prozent der importierten Produkte, die aus China stammen, verstoßen gegen die EU-Richtlinien.

Genau deswegen soll diese Verordnung nun sicherstellen, dass uns Verbraucherinnen und Verbrauchern nur sichere Produkte verkauft werden. Gefährliche Produkte sollen schneller aus dem Verkehr gezogen werden, und Rückrufe sollen effizienter möglich sein. Oberstes Ziel kann immer nur sein, die Schädigungen von Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund dieser unsicheren Produkte hintanzuhalten, insbesondere bei vulnerablen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die in dieser schönen neuen digitalen Welt nicht so affin sind: Menschen mit Behinderung, Kinder. Sie sollen besser geschützt werden.

Vermeidbare Unfälle mit unsicheren Produkten verursachen jährlich einen Schaden von 11,5 Milliarden Euro. EU-Recht geht vor nationalem Recht, wie wir wissen, und das ist auch gut so, denn damit ist gewährleistet, dass in ganz Europa einheitliche und gleiche Vorgaben in Bezug auf Produktsicherheit gelten.

Die neuen Vorschriften sorgen dafür, dass die Produkte in der EU den höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen, ganz egal, wo sie gekauft werden, online oder im Geschäft. Da die neuen EU-Regelungen das aktuelle Produktsicherheitsgesetz überlagern werden, muss dieses ehestmöglich angepasst werden, um Überschneidungen oder Widersprüche zu entfernen und zu bereinigen.

Genau darauf zielt der Entschließungsantrag von Peter Weidinger, Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen ab. Er fordert den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, diese „notwendigen Rechtsbereinigungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen“. Dazu gehört natürlich, wie vorhin erwähnt, eine enge Kommunikation und Informationsaustausch mit allen involvierten Akteuren in der Wirtschaft, den Sozialpartnern, Herstellern, Importeuren, Händlern. Sie alle müssen ihre Pflichten kennen.

Die Verordnung stärkt die Marktüberwachungsbehörden und sie bringt klare Verpflichtungen für Anbieter von Onlinemarktplätzen. Mir ist es daher unverständlich, warum gerade die FPÖ, die sich immer als der einzige Beschützer der Konsumentinnen und Konsumenten darstellt, diesem Antrag, der österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten aus Drittstaaten schützt, nicht zustimmt – mir einfach unverständlich! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.24

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte.