18.13

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir wenden uns dem Denkmalschutz zu: Denkmale sind auf dem Boden, unter der Erde; Denkmale können alte Kirchen sein; wir befinden uns in einem denkmalgeschützten öffentlichen Gebäude; es gibt Kunstdenkmale, Technikdenkmale, Gartendenkmale.

101 Jahre ist das Denkmalschutzgesetz – mit einigen Novellen, jetzt mit einer größeren Novelle – alt, es ist also in die Jahre gekommen. Es wurde Zeit, etwas zu verändern. Die Veränderung hat aber viel Enttäuschung hervorgebracht, das ist an 118 Stellungnahmen abzulesen. Das ist so ähnlich wie beim vorigen Tagesordnungspunkt, man hat ein bisschen ein Déjà-vu-Erlebnis: Da machen sich Expertinnen und Experten, auch von Institutionen und von Universitäten, Gedanken, begutachten eine Novelle, geben in der Begutachtungsphase Stellungnahmen ab, und es wird kaum etwas davon übernommen, es bleiben sehr viele Kritikpunkte.

Es wäre modern gewesen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wäre man vorher ins Gespräch gekommen. Man hätte vorher mit den Fachleuten gut ins Gespräch kommen können, dann hätte man sich hier viel Kritik erspart. Es führt auch dazu, dass wir trotz einiger Verbesserungen dieser Novelle nicht unsere Zustimmung erteilen werden.

Das Positive möge auch erwähnt sein: Die Ökologisierung bei Veränderungen, diese Maßnahmen, die da vorgesehen sind, sind positiv; es gibt auch Sonderbestimmungen beim Haftungsrecht, dazu wird später noch Kollegin Schatz etwas sagen, aber es bleiben viele, viele Lücken.

So zum Beispiel die Erhaltungspflicht: Ja, eine stärkere Erhaltungspflicht für Eigentümer und Eigentümerinnen von Denkmalen ist vorgesehen, diese ist aber nicht gleichzusetzen mit einer umfassenden, mit einer unbedingten Erhaltungspflicht, wie die Initiative Denkmalschutz heute in einer Aussendung schreibt. Es wäre doch wichtig gewesen, dass es das, was hier an Verbesserungen verkauft wird, nämlich dass man Denkmale auch unter anderen Umständen zu erhalten hat, um sie nicht verfallen zu lassen, beispielsweise durch ein „Abwarten auf ‚bessere Zeiten‘ oder ‚neue Eigentümer‘“, einen Verfall somit ausschließt, auch gibt. Nein, das ist nicht der Fall, denn hätten wir eine Konvention, die schon aus den 80er-Jahren stammt, übernommen – fünf Länder haben sie noch nicht ratifiziert, wir als Österreich sind dabei –, müsste man nämlich wirklich eine unbedingte Erhaltungspflicht aussprechen. Das ist leider nicht der Fall gewesen, daher ist das, was hier mit Erhaltungspflicht gemeint ist, ein bisschen Sand in die Augen streuen. – Das ist nur ein Beispiel.

Es wird zu ganz hohen Mehrkosten für die Gemeinden kommen. Der neu gewählte Gemeindebundpräsident Johannes Pressl sagt zwar, es ist gut, dass es mehr Geld gibt – Sie wissen, 6 Millionen Euro waren ursprünglich für das Erhalten von Denkmalen vorgesehen, für die Mehrkosten, die die Gemeinden für das Erhalten aufbringen müssen, könnten es bis zu 10 Millionen Euro werden –, aber er sagt auch: „Der Erhalt von Denkmälern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und da kann es nicht sein, dass der Bundesgesetzgeber die Regeln und Vorgaben verschärft, aber die Mehrkosten auf die Gemeinden abwälzt“, das heißt, die Kommunen sollten nicht die Letzten sein, die hier die Kosten zu tragen haben. Sind die 10 Millionen Euro verbraucht, dann kann man nichts mehr tun. (Beifall bei der SPÖ.)

Ganz kurz noch: Die Archäologinnen und Archäologen sind sehr unglücklich darüber, dass es beispielsweise so ist, dass bei Ausgrabungen Metallsuchgeräte ausgeschlossen werden, dass archäologische Ausgrabungen erheblich erschwert beziehungsweise verunmöglicht werden, denn wenn man zerstörungsfreie Forschungsmethoden anwendet, wenn man eingriffsfreie Forschungsmethoden anwendet, Denkmale dabei nicht beschädigt, dann braucht man in Zukunft auch eine Bewilligung; man brauchte sie vorher schon, aber diese Verschärfung ist nicht zumutbar.

Letzter Punkt: die dauernde Aufbewahrungspflicht. Diese muss natürlich auch bezahlt werden, und wenn keine Aufbewahrungsstätte da ist, muss man die Gegenstände, die aufbewahrt werden sollten, anderswohin verlagern, aber die Lager, um Gegenstände aufzubewahren, sind eher zu voll als zu leer.

Jetzt hat meine Zeit nicht ausgereicht, um hier wirklich alle negativen Bereiche dieses Novellenentwurfes anzusprechen, aber wir können deshalb dieser Novelle nicht unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.18

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.