18.27

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren auf der Galerie oder zu Hause! Ja, es geht um eine Novelle eines 101 Jahre alten Gesetzes, des Denkmalschutzgesetzes. Und viele Vorgängerregierungen haben versucht, eine größere Novelle zu machen, sind aber gescheitert. Wir als ÖVP haben es gemeinsam mit den Grünen geschafft, diese Novelle des Denkmalschutzgesetzes zur Beschlussfassung zu bringen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir hoffen natürlich auf breite Unterstützung, natürlich auch bei den Oppositionsparteien, es ist wirklich eine wichtige Novelle für unser kulturelles Erbe in Österreich.

Mit dieser Novelle werden Denkmäler noch besser geschützt und für die Öffentlichkeit besser zugänglich gemacht. Österreich ist reich an Kultur, Österreich ist reich an Architektur und Österreich ist reich an Denkmälern und denkmalgeschützten Gebäuden. Die architektonischen und handwerklichen Meisterleistungen prägen unser Land und sind auch für das Tourismusland Österreich ein besonderer Magnet für Besucher aus der ganzen Welt.

Der Schutz und die Erhaltung von Denkmälern sind unsere gemeinsame Aufgabe, um das kulturelle Erbe für kommende Generationen zu bewahren. Ich bedanke mich bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihre Denkmäler mit viel Engagement und oft hohem finanziellem Aufwand so großartig pflegen und erhalten. Danke dafür! (Beifall bei der ÖVP.)

Ja, da sind wir bei einem wichtigen Punkt angelangt: der neuen Erhaltungspflicht. Der Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes darf in Zukunft nicht mehr Spekulationsobjekt sein, bei dem Abriss und Neubau im Vordergrund stehen. Ein Denkmalverlust soll unbedingt verhindert werden. Ohne Erhöhung des Förderbudgets hätte es von mir auch keine Zustimmung zur Erhaltungspflicht gegeben.

Es ist aus meiner Sicht wichtig, dass wir jene Menschen unterstützen, die mit viel Liebe zum Detail Denkmäler restaurieren und erhalten. Die fast 70-prozentige Erhöhung des Förderbudgets ist ein Erfolg für unser baukulturelles Erbe. (Abg. Heinisch-Hosek: ... sagt, es wird nicht reichen!) Das Bundesdenkmalamt hat heuer sechs zusätzliche Fördermillionen, und ab 2025 zehn zusätzliche Fördermillionen zur Verfügung. Diese Unterstützung ist nunmehr auch im Denkmalschutzgesetz gesetzlich verankert.

Ja, und wenn diese Mittel wider Erwarten nicht ausreichen, sind wir auch in Zukunft gefordert, notwendige Anreize zum aktiven Denkmalschutz zu setzen. Über 90 Prozent der eingesetzten Mittel werden für handwerkliche Leistungen ausgegeben und kommen somit auch auf Umwegen wieder zurück in den Steuertopf.

Die weiteren Eckpunkte dieser Reform sind der Schutz des Unesco-Welterbes, er wird ebenfalls im Denkmalschutzgesetz verankert; die Haftungsfragen sind geregelt – ein wichtiger Punkt für Denkmaleigentümer –, und mit dieser Regelung wäre es zum Beispiel auch möglich, die Todesstiege in Mauthausen wieder zu öffnen.

Was sind weitere wesentliche Eckpunkte? – Die Regeln für die beschränkte Ausfuhr von Kulturgütern werden modernisiert. Für den Schutz von Gebäudeensembles wird die Ermächtigung für eine Verordnung geschaffen. Für die Verwahrung von Funden bei Bauarbeiten, die für den Denkmalschutz bedeutsam sind, wird eine praxistaugliche Regelung geschaffen. Die Verfahren und Fristenläufe im Bereich der Archäologie werden vereinfacht. Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes soll mit 1. September in Kraft treten.

Danke an all jene, die konstruktiv an dieser Novelle mitgearbeitet haben, insbesondere an meine Kollegin Eva Blimlinger. – Danke dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Es waren intensive Verhandlungen, Gespräche: Es gab Kritik, es gab Lob. Für manche ist die Novelle zu streng, für manche ist die Förderung zu gering, für manche ist sie zu hoch. Offensichtlich haben wir eine ausgewogene, gute Novelle zum Beschluss vorgelegt. Ich bitte alle Fraktionen um Unterstützung. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Kucharowits.)

18.32

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte.