18.48

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine beiden Kolleginnen Kucharowits und Gabriele Heinisch-Hosek haben ja schon unsere Kritik an dieser Gesetzesvorlage zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes vorgebracht.

Ganz ehrlich: Ich möchte den Vorhalt, wir würden Gesetzesvorschläge nicht lesen – nur weil man unterschiedlicher Meinung ist –, einfach zurückweisen. Das finde ich ein bisschen frech, und so kann man hier im Haus auch nicht mitein­ander umgehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Weil wir diesen Gesetzentwurf gelesen haben, kann ich jetzt auch sagen, dass wir einen Punkt sehr wohl positiv sehen und dem auch mit zustimmen werden, da geht es um die neue Sonderregelung  es wurde heute schon mehr­fach angesprochen –: die haftungsrechtliche Sonderbestimmung. Kurz zu­sammengefasst geht es eben darum, dass historische Gebäude und Anlagen oft­mals natürlich nicht den aktuell gültigen Normen entsprechen. Trotzdem gibt es ein öffentliches Interesse an einer Zugänglichkeit zu diesen historischen Gebäuden, darum muss man auch in Haftungsfragen darauf entspre­chend Rücksicht nehmen. Das begrüßen wir und da stimmen wir auch explizit zu.

Ich habe vor einem Jahr einen Antrag an den Innenminister eingebracht, in dem die Aufhebung der Sperre der Todesstiege in der Gedenkstätte Mauthau­sen gefordert wird. Im Innenausschuss wurde dieser Antrag mit dem Ver­weis, man möchte sich das im Denkmalschutzgesetz entsprechend anschauen, vertagt. Deswegen begrüßen wir diese neue Sonderregelung in dieser Gesetzesnovelle.

Frau Staatssekretärin, Sie haben ja immer explizit darauf hingewiesen, dass es da um Orte wie eben die Todesstiege in der Gedenkstätte Mauthausen geht. Wir freuen uns, dass unser Ansinnen entsprechend positiv mit abgestimmt wor­den ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Todesstiege in der Gedenkstätte ist ein wichtiger Teil in der Vermittlungsar­beit in der Gedenkstätte selbst. Durch die Ausgliederung der Gedenkstätte in die Bundesanstalt Mauthausen Memorial haben sich natürlich auch Fragen der Haftung gestellt, weswegen seit 2018 eine entsprechende Sperre besteht. Das ist vor allem für die internationalen Opferorganisationen, für die nationalen Opfer- und Gedenkorganisationen immer ein großer Kritikpunkt gewesen, und sie haben gefordert, dass diese Sperre so rasch wie möglich wieder aufgeho­ben werden muss. Mein Antrag war, die Intention dieser Forderung mitauf­zunehmen.

Ich glaube, wir alle kennen dieses historische Bild einer Gruppe von Häftlingen, die auf dem Rücken große Steinblöcke in einer Formation über diese Todesstiege schleppen müssen. Dieses Bild ist auch sinnbildlich für die Haft, die Ausbeutung, die Folter und den Tod im KZ Mauthausen geworden, und deswegen ist dieses Ansinnen der Opferorganisationen, wie des Comité Interna­tional de Mauthausen genauso wie des internationalen Beirats der Gedenkstätte Mauthausen, verständlich, und dem ist entsprechend nachzu­kommen.

Ich freue mich, wenn es gelingt, dass mit dieser Gesetzesnovelle hoffent­lich noch heuer diese Sperre aufgehoben werden kann.

Ich habe gestern mit Dr.in Barbara Glück, der Direktorin der Gedenkstätte Maut­hausen, ein Gespräch geführt, und sie hat mich darüber informiert, dass man bereits in Gesprächen mit den Opferorganisationen ist, um gemeinsam diese Aufhebung der Sperre entsprechend vorzubereiten. Ich hoffe, das gelingt.

Sollten sich noch irgendwelche Mängel am Gesetz herausstellen, hoffe ich, dass wir diese so rasch wie möglich gemeinsam aufgreifen und beheben. – Vie­len Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Pfurtscheller.)

18.52

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Martin Engel­berg. – Bitte.