Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Denkmalschutzgesetz geändert wird, in 2484 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Pöttinger, Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Sabine Schatz vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung sowie vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 7 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Die Abgeordneten Pöttinger, Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffern 22, 24, 28, 33 und 50 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Damit kommen wir nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 2485 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit so zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 2486 zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Dieser Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.