19.51

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Ich möchte mich in meinem Beitrag auf die Bürger:inneninitiative betreffend die Frage der Aufnahme von Sanitäterinnen und Sanitäter in das Nachtschwerarbeitsgesetz beziehen, die wir zur Kenntnis genommen haben, und möchte gleich vorneweg etwas anmerken. Es ist jetzt zwar in den vorherigen Reden noch nicht so oft gefallen – oder nur kurz einmal angeschnitten worden –, aber wenn wir Petitionen und Bürger:inneninitiativen diskutieren, kommt erfahrungsgemäß immer zuerst einmal gleich der Vorwurf, dass eine Kenntnisnahme nichts anderes ist als eben eine Ablehnung. Ich möchte die Debatte hier gleich einmal nutzen, um das einfach geradezurücken, weil das eben nicht so ist.

Eine Kenntnisnahme ist in allererster Linie einmal eine Kenntnisnahme. Das kann natürlich eine Ablehnung sein, darüber braucht man gar nicht zu diskutieren – das beste Beispiel war die Petition zum Thema Gendersprache, die von uns ganz klar abgelehnt wurde; das haben wir im Petitionenausschuss auch klargemacht, haben auch ganz klar dargelegt, warum und wieso –, eine Kenntnisnahme kann aber eben auch deshalb erfolgen, weil diese Angelegenheit im zuständigen Fachausschuss sowieso bereits Thema ist, da man sich damit auch auseinandersetzt und weil man sagt: Okay, es gibt dieses Thema, dieses Thema wurde durch eine Bürger:inneninitiative aufgegriffen, die Bürger:inneninitiative verstärkt damit auch dieses Thema, kann anstoßen, kann das Thema auch anschieben, kann auch entsprechend Druck aufbauen, und das ist hier in der gegenständlichen Frage auch der Fall.

Worum geht es also? – Es geht darum, ob Sanitäterinnen und Sanitäter ins Nachschwerarbeitsgesetz aufgenommen werden sollen – eine durchaus interessante Diskussion, die man aber auch in einem größeren Kontext sehen muss, nämlich im Kontext: Wie modern und wie gut ist das aktuell zur Anwendung kommende Sanitätergesetz, das SanG, das ja doch schon über 20 Jahre alt ist und das in Wirklichkeit absolut sanierungsbedürftig, novellierungsbedürftig ist?

Wir fallen damit im internationalen Vergleich ab. Sanitäterinnen und Sanitäter sagen: Moment einmal! Wir müssen mit einem Mindestmaß an Ausbildung auskommen; international ist in der Zwischenzeit etwas ganz anderes üblich. Gewisse Dinge dürfen wir gar nicht, wir haben keinen Berufsschutz. Wir haben – damit verbunden – aber natürlich auch diverse Auflagen, die international so einfach nicht üblich sind, die also auch in der Ausbildung so nicht vorkommen.

Um das anzugehen, hat der Herr Gesundheitsminister in der Zwischenzeit auch die GÖG, also die Gesundheit Österreich GmbH, damit beauftragt, das Sanitätergesetz und die Situation in Österreich einmal zu evaluieren, einmal zu schauen: Was sind die Grundlagen, die Zahlen, Daten, Fakten in dem Zusammenhang?, um eben auch die Grundlage dafür zu schaffen, eine generelle Lösung für eine Novellierung des SanG zustande zu bringen.

Das machen wir aktuell, und dann wird man sich auch im Zuge dieser Debatte – das haben wir auch im Petitionenausschuss ganz klar so dargelegt – damit auseinandersetzen müssen: Wie schaut es beispielsweise mit der Nachtschwerarbeit aus? Ist die da zutreffend, ist sie nicht zutreffend, welche Lösungen gibt es? – Dazu braucht es aber eben ein großes, ein komplettes Paket und nicht Kleinigkeiten.

Ein Hinweis sei trotzdem noch erlaubt, auch insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaften, die ich sehr zu schätzen weiß – ich bin ja selbst Gewerkschaftsmitglied –: Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Frage könnte man natürlich auch bereits jetzt im Rahmen des Kollektivvertrages lösen (Ruf bei der SPÖ: Nein! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ); zumindest als Übergangslösung wäre das jedenfalls möglich.

In diesem Sinn: Wenn euch das schon so ein Anliegen ist, macht es bitte, beziehungsweise bringen wir uns bei einer großen Diskussion rund um das SanG konstruktiv ein! Wie schon gesagt werden die Grundlagen dazu gerade geliefert. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.55

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.