21.15

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Was wir hier haben, ist ein Volksbegehren, das die Rückzahlung von Strafen fordert. Was wir hier nicht haben, ist, dass wir wiederum einen Vortrag - - (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.) – Seid ihr jetzt fertig? Ich würde gerne wieder zum eigentlichen Thema zurückkommen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben hier ein Volksbegehren, das etwas fordert, was vom Grundprinzip her irgendwie verständlich ist: Es wurde eine Strafe bezahlt, der ein Gesetz zugrunde gelegen ist, und dann wurde dieses Gesetz vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, deshalb sollte diese Strafe wieder rückerstattet werden. Das Prinzip, das hinter diesem Anliegen steht, ist, glaube ich, ein sehr Wesentliches, weil sich dieses Anliegen mit Gerechtigkeit beschäftigt. Es fühlt sich ungerecht an, wenn man eine Strafe bezahlt hat und das Gesetz dann aufgehoben wird. So hat man doch das Gefühl, man hätte diese Strafe nie bezahlen müssen und fühlt sich ungerecht behandelt. Der Reflex ist dann: Man möchte das wieder zurückfordern.

Das verstehe ich, das ist ein verständliches Anliegen. Ich denke daher – obwohl auch ich mich der Meinung der Kollegin Yildirim anschließen will, die Begründung in diesem Volksbegehren ist wirklich haarsträubend –, das Anliegen ist schon eines, das wir diskutieren sollten – wie auch immer es dann ausgeht. (Abg. Lausch: Wir sollten es diskutieren!)

Was wir bei dieser Überlegung auch berücksichtigen müssen – und deshalb bin ich froh, dass wir es im Verfassungsausschuss haben, denn der Verfassungsausschuss ist doch einer, der sich wirklich immer sehr differenziert mit diesen Anliegen auseinandersetzt –, was wir auch bedenken müssen, ist: Was ist es, was ich damit erzeuge, wenn ich sage, es könnte doch sein, dass, wenn ein Gesetz aus welchem Grund auch immer vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, ich Strafen wieder zurückbekomme? Dann führt das doch dazu, dass sie von vornherein erst gar nicht bezahlt werden. Und das – ich denke, da sind wir uns alle einig – wäre ein sehr, sehr schlechtes Signal.

Das bedeutet zusammengefasst: Es gibt Für und Wider, es ist ein berechtigtes Anliegen, denn das, was das Volksbegehren und wahrscheinlich auch die vielen Menschen, die es unterschrieben haben, angetrieben hat, ist das Streben nach Gerechtigkeit. Damit müssen wir uns auseinandersetzen, dafür ist dieses Hohe Haus da. Ich denke trotzdem, dass man Volksbegehren so nicht formulieren sollte. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Holzleitner.)

21.18

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reimon. – Bitte sehr, in der Kürze der europäischen Unionsbeiträge bitte. (Heiterkeit bei den Grünen.)