Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhand­lungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 18127/J bis 18178/J

2. Anfragebeantwortungen: 16962/AB und 16963/AB

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz und das Postmarktgesetz geändert werden (2502 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden (2503 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz, das Privathoch­schulgesetz und das Waldfondsgesetz geändert werden (2504 d.B.)

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Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich mitteilen, dass die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 3397/A der Abgeordneten Loacker, Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mehr Mitteleffizienz bei Bildungskarenz“ eine Frist bis zum 19. April 2024 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäfts­ord­nung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungs­antrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesord­nung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag erfolgt am Ende der Debatte.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 und 3 sowie 4 und 5 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidial­konferenz wurde ein Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß entspricht die Tagesblockzeit einer Zeit von 8 „Wiener Stunden“. Es ergeben sich die Redezeiten wie folgt: ÖVP 156, SPÖ 108, FPÖ 88, Grüne 80 sowie NEOS 64 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung für jene Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 32 Minuten. Die Redezeit pro Debatte wird wie üblich auf 5 Minuten beschränkt.

Ich darf fragen, ob die dargestellten Redezeiten auf Ihre Zustimmung treffen, und bitte Sie um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.