10.25

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine verehrten Zuseherinnen und Zuseher, die diese Sitzung hier im Saal oder auch von zu Hause verfolgen!

Vorweg darf ich die Vertreterinnen und Vertreter des Seniorenbundes Weitra sehr herzlich im Hohen Haus begrüßen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

Volksbegehren sind Instrumente der direkten Demokratie und als solche auch in unserer Verfassung verankert. Wir erleben derzeit, dass sehr viele Volksbegehren in Behandlung sind beziehungsweise es in der letzten Zeit insgesamt immer so etwa an die hundert in der Phase des Sammelns der Unterstützungserklärungen gibt.

Über die Motive und Hintergründe dieser Volksbegehren kann man durchaus geteilter Meinung sein. Manche Medien haben ja kolportiert, dass es unter Umständen finanzielle Anreize sein könnten, die für diese Vielzahl an Volksbegehren sorgen. Ich finde, dass wir diesem Instrument als verfassungsmäßiges Recht Respekt entgegenzubringen haben. Ein Volksbegehren kann natürlich auch Ausdruck einer lebendigen Demokratie sein.

Allerdings ist dieser Respekt, den wir diesem Instrument entgegenbringen, etwas, das man auch von jenen, die diese Volksbegehren initiieren, einfordern kann. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Lukas Hammer und Prammer.)

In der Regel sind diese Volksbegehren in der Sache begründet und haben auch einen sachlichen Hintergrund: einen Gesetzeswunsch, der hier im Hohen Haus diskutiert und beraten werden soll. Bei diesem Volksbegehren ist es etwas anders, weil es einen ganz persönlichen Hintergrund hat: Nehammer muss weg. Das heißt, in der Begründung des Volksbegehrens wird zwar angegebenen, dass im Wege der direkten Demokratie auch ein Bundeskanzler gewählt oder abgewählt werden können soll, aber das hat ja mit Karl Nehammer an sich nichts zu tun (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch – Abg. Schnedlitz: Man hört ... dass es so wichtig ist!), sondern dann wäre erwartbar gewesen, dass dieses Volksbegehren heißt: Direktwahl des Bundeskanzlers. (Abg. Kickl: Das ist ein bisscherl schief – so wie euer U-Ausschuss!) – Ja, ich weiß schon. (Abg. Kickl – erheitert –: Na ja! – Abg. Belakowitsch: Warum der Nehammer weg muss, das steht schon drinnen, warum genau!) Ich komme dann noch auf die FPÖ, die Freunde Putins in Österreich zurück. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Kickl – erheitert –: Ja, ja! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Ihr kriegt’s einen Putin-Verfolgungswahn, oder?)

Dass Ihnen das gefällt, glaube ich schon, denn eine der Begründungen in diesem Volksbegehren war ja, der Bundeskanzler hätte das Vertrauen Putins verspielt. Also ich weiß nicht, wer im Hohen Haus dagegen etwas haben kann – vielleicht nur die (in Richtung FPÖ), die mir da gegenübersitzen. (Abgeordnete der FPÖ halten Tafeln in die Höhe, die Fotos zeigen, auf denen zum einen Wladimir Putin und Bundesministerin Edtstadler und zum anderen Jan Marsalek und Präsident Sobotka zu sehen sind. – Rufe bei der FPÖ: Ja, ja, so schau ma aus! – Abg. Kickl: Freundin Putins in Österreich, in den russischen Nationalfarben!) – Ja, ja.

Wer kann etwas dagegen haben, wenn man das Vertrauen Putins verspielt, eines Diktators, der das Nachbarland überfallen hat? Der wird in diesem Haus nur von Ihnen, sehr geehrter Herr Klubobmann Kickl, unterstützt und von sonst keiner Fraktion. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz. – Abg. Kickl: Er wird nicht unterstützt! Sie haben Neutralität noch immer nicht verstanden!) Sie sind der Freund dieses Diktators in Österreich. (Abg. Kickl: Machen Sie nur so weiter!) Sie haben mit dieser Partei einen Freundschaftsvertrag. Sie stellen hier einen Antrag nach dem anderen zugunsten der Interessen Putins. (Abg. Kickl: So ein - -! Zugunsten unserer Neutralität, Herr Stocker, die in Ihre Birne nicht hineingeht! – Zwischenruf der Abg. Erasim.) Sie sind keine Freiheitliche Partei mehr. Sie sind die Partei der Freunde Putins in Österreich. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Das Zweite, das in diesem Volksbegehren angeführt wird (Abg. Erasim: Das ist scheinheilig! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und ÖVP), ist: Der Bundeskanzler muss weg (Ruf bei der FPÖ: Haben Sie den Widerruf schon vergessen, den Sie machen haben müssen?), weil er nicht direkt gewählt wurde. (Zwischenruf der Abg. Erasim.) Kein Bundeskanzler der Zweiten Republik wurde direkt vom Volk gewählt. (Ruf bei der ÖVP: Nicht einmal der Vokaki!) So gesehen hätte jeder Bundeskanzler weg müssen, und auch da zeigt sich, dass das, was in der Begründung angeführt wird, etwas abstrus ist. (Ruf bei der ÖVP: Wahnsinn!)

Als letzter Grund steht im Volksbegehren, dass der Vorwurf im Raum steht, die Wahlkampfkostenobergrenze wäre 2019 überschritten worden und er hätte das als Generalsekretär zu verantworten gehabt.

Erstens stimmt es nicht, weil sie nicht überschritten wurde. Das ist mir als derzeitiger Generalsekretär wichtig, festzuhalten. Zum Zweiten ist das sicherlich kein Grund für eine Änderung der Bundesverfassung. So gesehen ist es auch kein Wunder, dass von 6 345 470 Stimmberechtigten 106 440 dieses Volksbegehren unterzeichnet haben, das heißt, die Hürde zur Behandlung im Parlament wurde knapp genommen, aber mit 1,68 Prozent der Stimmberechtigten nehmen wir das Ergebnis als etwas, was es ist, nämlich eine Minderheitenfeststellung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Michael Hammer: Die FPÖ hat das Instrument der Volksbefragung kaputtgemacht!)

10.30

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yildirim. – Bitte.